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Franchisegebühren – Alles, was Sie wissen müssen

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Franchisegebühren – Alles, was Sie wissen müssen

Schon im Vorfeld der Existenzgründung muss sich ein Franchisenehmer im Hinblick auf seine finanziellen Möglichkeiten, seine Einkommensquellen und die entsprechenden Machbarkeitsgrenzen im Klaren sein. Insbesondere die Einzelheiten der Franchisegebühren müssen ausgehandelt und geprüft werden, bevor ein Vertrag zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer geschlossen werden kann.

Die Kosten, die im Fall einer Gründung auf den Franchisenehmer zukommen könne, setzen sich im Regelfall aus Kautionen, Eintrittsgebühren, laufenden Franchisegebühren, Werbegebühren und anderen variablen Kosten zusammen, die vom Franchisegeber entsprechend umgelegt werden.

Kautionen werden häufig beim Vertragsstart erhoben und können entweder ganz oder teilweise nicht rückerstattet werden. Diese Anzahlungen helfen unter anderem oft dabei, ein geeignetes Gebiet oder eine geeignete Immobilie für das neu zu gründende Franchise-Unternehmen zu finden und anzumieten.

Welche Arten von Franchisegebühren gibt es?

Die durch eine Franchisepartnerschaft anfallenden Kosten können von Franchisegeber zu Franchisegeber variieren, bestehen aber in der Regel aus einer Kombination zwischen einmaligen und monatlich anfallenden Gebühren. Kosten zur Deckung von Schulungs- und Einarbeitungskosten sowie verschiedene anderen Startkosten, wie z. B. Spezialausrüstung, Schreibwaren und Anlaufkosten sind in der Regel durch die einmalig anfallende „Franchise-Eintrittsgebühr“ abgedeckt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie weiter unten im Artikel.

Hier eine kurze Übersicht zu den monatlich anfallenden Gebühren:

  • Die sogenannte „Franchisegebühr“ wird in der Regel monatlich erhoben und besteht aus einem Prozentsatz des Umsatzes des Franchisenehmers nach Abzug der Mehrwertsteuer. Auch dieses System ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, obwohl es in der Regel einen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe der erhobenen Franchisegebühr und der Hilfestellung im Geschäftsalltag gibt, die der Franchisegeber bietet.
  • Die sogenannte Werbegebühr wird von Franchisegebern in den meisten Fällen dazu verwendet, Kosten für zentrale Marketing- oder Werbemaßnahmen zu decken, von denen alle aktiven Standorte profitieren. Diese Gebühren sind in der Regel prozentual gestaffelt und liegen zwischen einem und fünf Prozent des Bruttoumsatzes.
  • Gesamtinvestitionen im 1. Jahr: umfassen neben der Erstausstattung des Betriebes und Personalkosten für Angestellte auch Aufwendungen für Werbung und Ware. Hinzu kommt das Gehalt des Franchise-Partners (Geschäftsführers), was nicht durch Unternehmensgewinne gedeckt ist.

Manche Franchisegeber verlangen in der Anfangsphase eines Franchise-Unternehmens keine Werbegebühr, da die neue Niederlassung in den ersten Monaten der Geschäftstätigkeit noch keinen Nutzen aus landesweiten Kampagnen ziehen würde. Lokale Werbemaßnahmen müssten jedoch vom Franchisenehmer bezahlt werden.

Die Franchise-Eintrittsgebühr

Money transfer

Was versteht man unter dem Begriff „Franchise-Eintrittsgebühr“?

Einfach ausgedrückt, versteckt sich hinter diesem Begriff der Preis, den der Franchisenehmer dafür zahlen muss, unter der Marke eines bestimmten Franchisekonzeptes ein Geschäft betreiben zu können. Darin liegt auch der große Unterschied zwischen einer Franchisegründung und einer Einzelgründung. Gegen einen gewissen Geldbetrag stellt der Franchisegeber seinen Namen, seine Marke und sein Logo dem Franchisenehmer zur  Verfügung.  Und diese Elemente werden mit der Franchise-Eintrittsgebühr gewissermaßen bezahlt.

Was ist in der Franchise-Eintrittsgebühr enthalten?

Nachdem die Franchisegebühr vollständig bezahlt wurde, hat der Franchisenehmer das Recht, die folgenden Bestandteile eines Geschäftskonzeptes auch für sein Geschäft zu nutzen:

  • Name
  • Logo
  • Produkte / Dienstleistungen
  • Ausstattung
  • Bestehende Zulieferverträge (falls vorhanden)
  • Webseite (falls vorhanden)
  • Unterstützung bei Werbung und Marketing
  • Gebietsschutz
  • Schulung und Training

Wie Sie sehen, umfasst dieses Startpaket alles, was der Franchisenehmer benötigt, um mit seiner Franchisefiliale erfolgreich zu starten. Während der Einzelgründer in eine Idee investiert, deren zukünftige Entwicklung sehr unsicher und schwer abzuschätzen ist, garantiert die Franchisegebühr den Zugang zu einer geprüften Geschäftsidee deren Erfolgspotenzial bereits getestet wurde und deren Gründer sowohl Erfahrung mit dem Betrieb des Geschäftes als auch dem Vertrieb als Franchisesystem sammeln konnten. Und das ist es auch, was das Franchising zu einer so attraktiven Alternative für Existenzgründer macht.

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Was genau ist der Unterschied zwischen Franchise-Eintrittsgebühr und Franchise-Lizenzgebühr?

Bei dieser Frage kommt es häufig zu Missverständnissen zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber. Die sogenannte Franchise-Eintrittsgebühr ist eine einmalige Gebühr, die vor dem Beginn der Zusammenarbeit entrichtet werden muß und mit der die oben genannten Vertragsbausteine gewissermaßen finanziert werden.

Die Franchise-Lizenzgebühr hingegen wird als Prozentsatz des monatlichen Umsatzes berechnet und wird laufend an den Franchisegeber entrichtet. Einige Franchisegeber legen Ihre Franchise-Lizenzgebühr auch vertraglich als monatlichen Fixbetrag fest.  Auch sind Unterschiede beim festgelegten Zahlungsrhythmus (monatlich, vierteljährlich, jährlich) möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in Ihrem jeweiligen Franchisevertrag.

Gibt es für die Franchise-Gebühren eventuell Unterstützung bei der Finanzierung?

Einige Franchisegeber bieten Ihren Partnern Unterstützung bei der Finanzierung der Franchise-Eintrittsgebühr an. Falls dies bei dem Konzept, für das Sie sich interessieren der Fall sein sollte, finden Sie Informationen darüber in der Info-Box „Auf einen Blick“ auf der rechten Seite des jeweiligen Firmenprofils auf Franchise Direkt.

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