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Die Unterschiede im Wettbewerbsrecht einzelner EU-Mitgliedsländer bezogen auf Franchising bereiten einigen Mitgliedern des EU-Rates Kopfzerbrechen. Nun werden Änderungen der geltenden Gesetzeslage vorgeschlagen, die mittel- bis langfristig die Unterschiede ausgleichen sollen.
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Allgemeines Franchise-Recht? Nicht in Deutschland.
Wussten Sie eigentlich, dass Franchising in Deutschland nicht per allgemeinem Franchise-Recht geregelt ist? Anders als zum Beispiel in Belgien, Frankreich, Italien oder Spanien ist der Franchise-Vertrag hierzulande ein Rechtsgebiet, das sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen ableitet. Bei Urteilen müssen Gesetzesvorschriften aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten berücksichtigt werden wie etwa Handelsrecht, Kartellrecht, Schuldrecht, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht - um nur einige zu nennen.