Wenn sich Interessenten für ein Franchise-Konzept entscheiden und die Bewerbung erfolgreich verlaufen ist, fängt die heiße Phase der Gründung an. Diese beginnt, in den meisten Fällen, mit der Standortsuche. Vor allem im Einzelhandel und der Gastronomie, aber auch in anderen Sparten, die auf direkten Kundenkontakt ausgelegt sind, beeinflusst der Standort maßgeblich die Erfolgschancen des neuen Unternehmens.
Wichtige Faktoren bei der Auswahl des Standortes und und die damit verbundenen Fragen sind:
Das Ausmaß an Unterstützung, die der Franchisenehmer von der Zentrale erwarten kann, variiert dabei von Konzept zu Konzept. Einige Zentrale nehmen die Standortsuche in die eigenen Hände und führen entweder selbst Analysen durch und suchen nach Immobilien, oder beauftragen einen externen Experten und einen Immobilienmakler. Andere Zentralen wiederum machen Vorgaben, die ein Standort erfüllen muss und legen das Analysieren der Marktlage und die Immobiliensuche in die Hände der Franchisenehmer.
Für beide Verfahren gilt: Ein definitiver Franchisevertrag zwischen Franchisegeber und -nehmer wird erst nach der Identifizierung eines Standortes unterschrieben. Damit trotzdem bereits vorher rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit bestehen, kommen vorvertragliche Abmachungen zum Tragen.
Vorvertragliche Aufklärungspflicht. In den Dokumenten, die der Franchisegeber den Interessenten im Zuge der vorvertraglichen Aufklärungspflicht zur Verfügung stellt, müssen Richtlinien zum und Anforderungen an den Standort spezifiziert sein. Aufgrund seiner Marktkenntnisse und Praxiserfahrung hat der Franchisegeber Kompetenzen in diesem Bereich, die einem Neugründer helfen können.
Reservierungsvereinbarung. Diese Vereinbarung gilt auch für beide Szenarien. Wenn der Franchisenehmer die Standortsuche übernimmt, garantiert der Franchisegeber mit diesem Vorvertrag, dass kein anderer Interessent zur gleichen Zeit einen Standort im selben Gebiet sucht. So entsteht kein Rennen um die Zeit. Wenn der Franchisegeber den Standort auswählt, sichert er sich auf der andere Seite ab, dass der Franchisenehmer nicht nach der Standortsuche abspringt und so Kosten anfallen, die nicht zu einer Eröffnung führen.
Unterstützung beim Mietvertrag. Wenn ein Standort gefunden ist, wird ein Miet- oder Pachtvertrag aufgesetzt, der in der Regel vom Franchisenehmer unterzeichnet wird. Viele Zentralen bieten hier Hilfestellungen an, um einen möglichst vorteilhaften Vertrag zu verhandeln. Wenn der Standort beispielsweise in einem Einkaufszentrum liegt und bestimmte Läden innerhalb des Zentrums zur Entscheidung geführt haben (Szenario: beim Franchise-Konzept handelt es sich um einen Kaffee- und Crepe-Stand; die Gäste des großen Restaurants nebenan werden zum Nachtisch vorbeikommen) kann eine Klausel in den Mietvertrag aufgenommen werden, die Neuverhandlungen desselben zulässt, falls das Restaurant umzieht. Nichtsdestotrotz sollten Franchisenehmer den Mietvertrag von einem unabhängigen Anwalt prüfen lassen.
Gebietsschutz. Neben der Lokalität und den oben genannten Faktoren bei der Auswahl des Standortes, stellt der Gebietsschutz eine wichtige Vereinbarung in Verbindung mit dem Standpunkt dar. Es handelt sich hierbei um die Eingrenzung, bzw. Ausweitung des Tätigkeitsgebiets eines einzelnen Franchisenehmers. Das Gebiet wird geographisch festgelegt und sichert dem Franchisegeber zu, dass keine weiteren Franchisenehmer derselben Marke in diesem Gebiet tätig sein können. Bereits in den vorvertraglichen Verhandlungen sollte der Gebietsschutz klar und deutlich definiert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Der Standort an sich kann allerdings auch ein entscheidender Faktor für oder gegen eine Gründung sein. Bei vielen großen Franchiseunternehmen sind verfügbare Gebiete mittlerweile rar. Mit fast 1.500 Filialen in Deutschland steht bei McDonald’s momentan nicht die Expansion im Vordergrund, sondern die Modernisierung der bestehenden Filialen und der Aufbau des Liefergeschäftes. Zwar sei man dabei, mehrere Restaurants an Autobahnraststätten zu eröffnen, so McDonald's-Deutschland-Chef Holger Beeck im Gespräch mit dem Nachrichtensender n-tv. Allerdings werde die Zahl erstmal im niedrigen zweistelligen Bereich bleiben.
Der Standort ist also nicht nur eine Immobilie - er ist ganz entscheidend für die Entscheidung zur Gründung und ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Bestehen des neuen Unternehmens.
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