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Auf Franchise Direkt die richtigen Geschäftskonzepte für Ihre Gründung finden

Franchise-Gründung: Eine To Do-Liste

Der Einstieg in ein Franchiseunternehmen ist ein großer Schritt für die meisten Gründer und will daher gut überlegt sein. Ein eigenes Geschäft bringt viele Veränderungen mit sich und das nicht nur für den Arbeitsalltag. Bei der Recherche und Entscheidungsfindung sollten Sie sich daher genug Zeit nehmen, die potenziellen Franchisegeber genau unter die Lupe zu nehmen und die Konzepte auf Herz und Nieren prüfen. Hier eine kleine Hilfestellung für die “Gründer-To-Do-Liste”:

1. Auswahl der Branche

Eine der größten Entscheidungen überhaupt ist, in welcher Branche Sie Ihr neues Franchise eröffnen möchten. Am besten ist es natürlich, eine Branche zu wählen, in der Sie bereits Erfahrung sammeln konnten. Aber auch eine bloße Leidenschaft für eine spezielle Art von Geschäft kann beim Franchising aufgrund der guten Vorbereitung seitens des Franchisegebers ausreichen und zum Erfolg führen. Wer eine bestimmte Branche oder ein Konzept nur deshalb auswählt, weil es die besten Umsätze verspricht, scheitert in den meisten Fällen an mangelnder Eigenmotivation und fehlendem Wissen.

Wenn sie bereits geklärt haben, in welcher Branche Sie tätig sein möchten, können Sie die verschiedenen Konzepte auf dem Markt vergleichen. Was macht das eine Konzept erfolgreicher als die anderen? Und was genau gefällt Ihnen an einem bestimmten Konzept besser als an den anderen? Welche Standorte dieses Konzeptes laufen besonders gut und warum?

2. Recherche, Recherche, Recherche

Prinzipiell gilt in der Geschäftswelt natürlich, dass keine Entscheidungen ohne vorherige Recherche getroffen werden sollte. Dies gilt auch, wenn es um das Investment in ein Franchiseunternehmen geht. In Deutschland gibt es momentan kein gesetzliches Regelwerk, das den Informationsfluss zwischen Franchiseunternehmen und einem potentiellen Franchisenehmer festlegt. Allerdings stellt der Deutsche Franchiseverband DFV seit einigen Jahren einen Franchise-Leitfaden zur Verfügung. In diesem Dokument werden Gründungsinteressenten auf die Verhandlungen mit dem Franchisegeber vorbereitet, indem wichtige Fragen aufgeführt werden, die Sie in so einem Gespräch stellen sollten. Des Weiteren wird erklärt, welche Informationen der Franchisegeber in Vertragsverhandlungen laut der “Vorvertraglichen Aufklärungspflicht” offenlegen muss. Mehr Informationen dazu finden sie beispielsweise hier.

3. Lernen Sie das Franchise-Team kennen

Nicht nur die Rahmenbedingungen des Unternehmens müssen stimmen. Auch die künftigen Geschäftspartner sollten Sie sich so genau wie möglich ansehen. Gerade in der Gründungsphase ist man auf die Mithilfe von erfahrenen Consultants und Gebietsmanagern, sowie Trainern angewiesen. Ein Blick auf LinkedIn oder Nachfragen beim Unternehmen selbst können Ihnen Aufschluss darüber geben, wie erfahren diese Leute sind, wie lange sie schon in der Franchisewirtschaft tätig sind und wie lange sie bereits im Unternehmen mitarbeiten. Auch die Führungsetage ist einen genaueren Blick wert.

4. Andere Franchisenehmer kontaktieren

Erkundigen Sie sich beim Franchisegeber, ob er Ihnen Kontaktdaten einiger Franchisenehmer übergeben kann. Im Gegensatz zu den USA ist dies in Deutschland von Seiten des Franchisegebers allerdings nicht Pflicht. In manchen Fällen schützt der Franchisegeber die Daten der anderen Franchisenehmer auch aus rechtlichen Gründen. In diesem Falle kann ein kleiner Besuch in einem Standort in Ihrer Nähe helfen. So können Sie sich ein Bild von der Atmosphäre und der Kompetenz der Mitarbeiter machen und in einem Gespräch mit dem Franchisenehmer einen groben Eindruck gewinnen.

5. Klarheit über die Gesamtinvestition

Die Einstiegsgebühr in passender Höhe mag ein Anreiz sein, sich das System genauer anzuschauen. Nichtsdestotrotz liefert diese Gebühr alleine keinen guten Überblick über die Gesamtkosten, die die Gründung eines Franchiseunternehmes und dessen Führung mit sich bringt.

Zusätzlich zur Einstiegsgebühr müssen Sie die monatlichen Abgaben an den Franchisegeber mit einberechnen, die im Normalfall als prozentualer Anteil am Umsatz berechnet werden. Fragen, die dann geklärt werden sollten, sind zum Beispiel, was genau diese Abgaben abdecken und ob zusätzliche Gebühren für das Marketing und andere fixe Posten anfallen.

6. Budget erstellen

Nachdem Sie geklärt haben, welche Kosten und Gebühren monatlich an den Franchisegeber zu entrichten sind, können Sie andere Kostenfaktoren in Ihren Finanzplan einbeziehen:

  • Miete oder Pacht für die Geschäftsräume und/oder Ladenfläche
  • Kosten für Umbau und Renovierung
  • Inventar und Ausstattung
  • Gehälter für Angestellte
  • Ihr eigenes Gehalt
  • Nebenkosten wie Strom, Wasser, Gas, Internetverbindung, etc.
    Eher selten schaffen Neugründer es, in den ersten Monaten nach der Eröffnung schon ein Plus zu erwirtschaften. Tatsächlich sollte das Ziel eher sein, auf Null rauszukommen. Es ist daher ratsam, einen Finanzplan vorausschauend und für ein ganzen Geschäftsjahr aufzustellen. Einem Verkauf oder einer Schließung des neu gegründeten Geschäfts aufgrund von Finanzproblemen nur kurz nach der Anfangsinvestition kann so vorgebeugt werden. Vergessen Sie nicht, Ihr eigenes Gehalt einzurechnen.

7. Die eigene Vermögenslage

Eines der Kriterien, nach dem Franchisegeber ihre potentiellen Franchisenehmer beurteilen, ist deren Vermögenslage. Diese berechnet sich nicht nur aus dem tatsächlichen Eigenkapital, sondern auch daraus, wie kreditwürdig Sie für Banken und Geldinstitute sind. Aus diesen Zahlen zieht der Franchisegeber Rückschlüsse darauf, wie Sie mit Geld umgehen können und wie Ihre Fähigkeiten zum guten Wirtschaften einzuschätzen sind. Wenn Sie eine “gute” Vermögenslage haben (zum Beispiel, weil Sie keine Schulden haben und aufgrund einer cleveren Investition in der Vergangenheit Sicherheitseinlagen für Kredite bieten können), zeigt das dem Franchisegeber zum einen, dass Sie finanziell gut gerüstet sind. Zum anderen kann er davon ausgehen, dass Sie auch bei der Gründung wohlüberlegt vorgehen.

8. Getrennte Konten

So simpel es klingen mag: vermischen Sie nie Ihre privaten Finanzen mit denen Ihres neuen Unternehmens. Die Steuererklärung wird dadurch zum Alptraum und bringt oft ungeahnte rechtliche Schwierigkeiten mit sich. Bevor Sie die ersten Ausgaben und Umsätze verzeichnen, sollte Sie sich ein separates Geschäftskonto zugelegt haben. Um ein Geschäftskonto zu eröffnen brauchen Sie einige spezielle Unterlagen und Voraussetzungen. In Deutschland sind Geschäftskonten für Unternehmen, die als Kapitalgesellschaften geführt werden, Pflicht, wohingegen Privatpersonen mit einem Kleingewerbe rechtlich nicht dazu angehalten sind. Ratsam ist ein separates Konto in diesem Fall trotzdem. Für die Kapitalgesellschaften (wie z.B. AG oder GmbH) muss eine Gewerbeanmeldung vorliegen und eine Geschäftsadresse angegeben werden. Zusätzlich muss dann die Einzahlung aller Gesellschafter-Gelder (die Stammeinlage, Näheres dazu in Punkt 10) auf das neue Konto erfolgen. Erst im Anschluss daran kann überhaupt der erforderliche Firmeneintrag im Handelsregister beantragt werden.

9. Finanzierungsoptionen

Die wenigsten frisch gebackenen Franchisenehmer können alle mit der Gründung verbundenen Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Und selbst wenn dem so ist, kann ein Kredit dabei helfen, auf lange Sicht “flüssig” zu bleiben. Für Gründer in Deutschland gibt es einige gute Optionen, sowohl von staatlicher, als auch von privatwirtschaftlicher Seite. Mit den Krediten dieser Einrichtungen und deren Konditionen sollen Sie so gut wie möglich vom Kapital profitieren können. Genauere Informationen finden Sie in diesem Blogeintrag mit Tips zur erfolgreichen Finanzierung Ihres Vorhabens, oder in diesem Artikel zu Eigen- und Fremdkapital bei der Franchisegründung.

10. Die richtige Rechtsform wählen

Die verschiedenen Standorte eines Franchiseunternehmens sind rechtlich eigenständige Unternehmen und benötigen daher die richtige Rechtsform. Prinzipiell ist dabei alles von der Kaufmannschaft, über eine Kleingewerbe bis hin zur GmbH oder AG denkbar. Worauf Sie vor allem achten sollten ist, dass Sie im Ernstfall nicht mit Ihrem privaten Eigentum haften. Wenn Sie allerdings mit wenig Kapital starten und keine Stammeinlagen von 25.000 Euro für eine GmbH aufbringen können, starten Sie beispielsweise mit einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer GbR und wandeln diese um, sobald Sie genug Kapital für die finanzielle Sicherheit der GmbH zur Verfügung haben. In vielen Fällen gibt der Franchisegeber allerdings auch eine bestimmte Form vor. Informationen zu allen Rechtsformen finden Sie zum Beispiel hier.

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