Wir haben unsere Datenschutzrichtlinien der geltenden Gesetzgebung der DSGVO angepasst. Datenschutzerklärung anzeigen

Auf Franchise Direkt die richtigen Geschäftskonzepte für Ihre Gründung finden

06 Der Franchisevertrag

Der Franchisevertrag

Wie zuvor schon erwähnt, versteht man unter dem sogenannten Franchise-Vertrag ein gesetzlich bindendes Dokument, der die einzelnen Verpflichtungen und Rechte zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer genau festlegt.

Bedenken Sie bitte dass Franchise-Verträge tendenziell eher für den Franchisegeber als für den Franchisenehmer vorteilhaft sind. Sobald Sie den Franchise-Vertrag unterschrieben haben, sind Sie gesetzlich zur Einhaltung verpflichtet. Lassen Sie daher sämtliche Vertragsunterlagen UNBEDINGT von einem erfahrenen Franchise-Anwalt überprüfen. Falls Sie einige Klauseln nicht auf Anhieb verstehen, zögern Sie nicht, Ihren Anwalt um eine ausführliche Erklärung zu bitten.

Hier haben wir eine kurze Liste der Bestandteile eines Franchisevertrages für Sie zusammengestellt:

Vertragsbestandteil  Funktion innerhalb des Vertrages
 Präambel Die Grundlagen der Franchise-Systems-Vertragspartner.
Vertragsgegenstand Angegebene Schutzrechte sollten in Kopie dem Vertrag beigefügt sein.
Vertragsgebiet Die Abgrenzung zu anderen Franchisenehmern sollte auf Grundlage der Postleitzahl oder mit Hilfe einer Gebietskarte geregelt sein.
VertragsdauerDer Vertrag sollte eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren haben und mindestens eine Verlängerungsoption beinhalten. Eine unbefristete Laufzeit verstößt allerdings gegen geltendes Recht.
Vorbereitung und Eröffnung Hier muss der Standort genau bezeichnet werden. Auch eine ausführliche Standortanalyse sollte, falls vorhanden, dem Vertrag beigefügt sein.
Pflichten des Franchise-Gebers: Die Pflichten müssen detailliert aufgelistet sein, zum Beispiel im Rahmen eines Franchise-Handbuches.
Schulung und Vermittlung von Know-HowEs sollte genau aufgeführt sein, welche Schulungen angeboten werden. Darüber hinaus muss die EG-Gruppen-Freistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen beachtet werden.
Pflichten des Franchise-NehmersBesonders wichtig ist hier die rechtliche Stellung des Franchise-Nehmers: Handelt er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung? Besitzt er Personalhoheit?
GeheimhaltungspflichtenHier sollte es Regelungen hinsichtlich der Höhe der Vertragsstrafe geben.
AbgabeverbotDürfen andere Franchise-Nehmer und der Franchise-Geber Ihnen Ihre Mitarbeiter abspenstig machen? Diese Verpflichtung gilt auch umgekehrt! Wie hoch ist die Vertragsstrafe?
KontrollrechtWelche Rechte stehen dem Einzelnen zu; an welchem Umfang müssen sie den Franchise-Geber unterstützen?
Vorzeitige Kündigung und Vorkaufsrecht des Franchise-GebersKann der Vertrag z.B. bei schwerer Krankheit vorzeitig gelöst werden bzw. besteht in einem solchen Fall ein Vorkaufsrecht des Franchisegebers?
 VertragsbeendigungWelche Maßnahmen müssen beide Seiten beachten? Beispielsweise das Ausgleichen von Forderungen, Umgestaltung des Geschäfts oder Herausgabe von Unterlagen.
Entscheidungen bei Streitigkeiten:Gibt es ein Schiedsgericht? Ist ein Gerichtsstand vereinbart? Ist eine Schlichtungsstelle vorgesehen?
 NebenabredenSind sämtliche Nebenabreden schriftlich festgehalten worden?
WiderrufsbelehrungSie ist nach den Regeln des Verbraucherkreditgesetzes bei Franchise-Verträgen erforderlich.

Vergleichen Sie die Inhalte des Franchise-Vertrages auch mit Ihren Checklisten sowie Ihren gesammelten Informationen über das entsprechende Konzept. Nur so können Sie sicherstellen, dass alle Vertragsinhalte auch tatsächlich vorher mit Ihnen abgesprochen wurden. Falls Ihnen in Ihren Besprechungen mit dem Franchisegeber irgendwelche mündlichen Zusagen gemacht worden sind – bestehen Sie unbedingt darauf, diese schriftlich im Franchise-Vertrag mit aufzunehmen. Sobald die Unterlagen unterschrieben sind, sind Sie für beide Seiten bindend. Änderungen sind ab diesem Punkt meist sehr schwierig durchführbar. Alle Unstimmigkeiten, die nach Vertragsunterzeichnung auftreten, sind dann auf der Grundlage der vorliegenden Vertragsunterlagen zu bewerten.

Nachfolgend finden Sie eine kurze Liste an Vertragsinhalten, die potenziell problematisch sein können. Diese Punkte gilt es besonders genau im Auge zu behalten:

1. Wer unterschreibt den Vertrag?

Stellen Sie sicher, dass Ihnen alle nötigen Informationen über Ihren Vertragspartner vorliegen. Wird der Vertrag im Namen des entsprechenden Franchise-Unternehmens unterzeichnet oder im Namen eines Master-Franchisenehmers? Kennen Sie die Firmengeschichte Ihres Franchisegebers? Welchen Ruf hat die Firma in der Branche? Sie müssen sicher sein, dass Sie genau über Ihren Vertragspartner Bescheid wissen – schließlich wollen und werden Sie in Zukunft mit ihm zusammenarbeiten.

2. Laufzeit des Franchise-Vertrages

Die genaue Laufzeit des Franchise-Vertrages muss im Franchise-Vertrag genau festgelegt und leicht ersichtlich sein. Für wie lange ist die Vereinbarung gültig? Für fünf, zehn oder sogar zwanzig Jahre? Besteht die Möglichkeit, den Vertrag nach Ende der Laufzeit zu verlängern und welche Kosten entstehen bei einer Verlängerung?

3. Anfallende Gebühren

Lesen Sie diesen Abschnitt bitte besonders aufmerksam: Die meisten Franchisegeber verlangen neben einer Eintrittsgebühr für Ihr Konzept fortlaufende Franchise- bzw. Lizenzgebühren. Üblich ist hier ein bestimmter Prozentsatz vom monatlichen Bruttoumsatz. Überprüfen Sie bitte genau, ob die festgelegten Gebühren tatsächlich umsatzabhängig sind oder ob sie gegebenenfalls monatlich eine bestimmte Mindestsumme an Ihren Franchisegeber entrichten müssen.

Der Unterschied liegt hier oft im Detail: Bei einem prognostizierten monatlichen Bruttoumsatz von 100.000 € sind zwei Szenarien denkbar:

  1. Der Franchisegeber verlangt eine pauschale Zahlung von 5.000 € pro Monat
  2. Sie einigen sich vertraglich auf eine Zahlung von monatlich 5% des Bruttoumsatzes.

Die Einigung auf eine umsatzabhängige prozentuale Abgabe ist für Sie dann vorteilhaft, wenn die veranschlagten 100.000 € Umsatz einmal nicht erreicht werden, da die umsatzunabhängige Festlegung auf 5.000 € ansonsten Ihre Gewinnspanne schmälern kann. Lesen Sie die entsprechenden Absätze in Ihrem Vertrag ganz genau durch um sicherzugehen, dass Ihnen durch diesen Teil der Vereinbarung auch zukünftig keine Nachteile entstehen.

4. Marketing und Werbung

Auch dieser Punkt kann für Sie unter Umständen nachteilig formuliert sein. Überprüfen Sie genau, welche Verpflichtungen Sie hinsichtlich der Zahlung von Werbegebühren eingehen bzw. welche Leistungen Sie im Gegenzug von Ihrem Franchisegeber erwarten können. Besonders wichtig für Sie ist die Information, wie viel der Franchisegeber in regionale Werbekampagnen investiert um Sie bei der Vermarktung Ihres Geschäfts zu unterstützen. Fragen Sie auch beim Franchisegeber nach, nach welchen Kriterien das Werbebudget aufgeteilt wird. Auch diese Absprachen sollten genau im Franchise-Vertrag festgelegt werden.

5. Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen

Unter Umständen können auch diese Leistungen für Sie sehr kostspielig werden. Auch hier sollten Sie darauf achten, dass alle Details möglichst genau im Franchise-Vertrag festgelegt werden. Normalerweise bezahlen Franchisenehmer die Kosten für Unterkunft und Übernachtung bei Trainingsmaßnahmen aus eigener Tasche – und das kann bei längerer Schulungsdauer durchaus sehr teuer werden. McDonalds zum Beispiel verlangt von seinen Franchisenehmern die Teilnahme an einem umfangreichen Schulungsprogramm, dessen Teil des von McDonalds angebotenen „Franchise-Paketes“ sind. Informieren Sie sich im Gespräch mit Ihrem Franchisegeber deshalb genau darüber, welche Kosten im jeweiligen Paket enthalten sind bzw. welche sie darüber hinaus noch einkalkulieren müssen.

6. Das Franchise Handbuch

Als Franchisenehmer sind Sie auf eine genau Anleitung angewiesen – besonders im Bereich der Prozesssteuerung. Diese Vorgänge sollten im jeweiligen Franchise Handbuchgenauestens festgelegt werden. Manche Franchisegeber händigen das Handbuch in gebundener Fassung aus, andere stellen es im Internet zum Download bereit. Finden Sie heraus, wie Sie Ihr Exemplar bekommen können und auch in welchen zeitlichen Abständen es vom Franchisegeber aktualisiert wird. Manche Franchisegeber verlangen für Ihr Franchise-Handbuch auch eine Zusatzgebühr. Dies ist jedoch nicht die Regel.

7. Markenpräsentation und Corporate Design

Unter dem Begriff Corporate Design versteht man das „Visuelle Erscheinungsbild eines Unternehmens im Rahmen und zur Unterstützung der von der Corporate Identity vorgegebenen Ziele. Das Corporate Design soll das Unternehmen nach innen und außen als Einheit erscheinen lassen, bes. durch formale Gestaltungskonstanten, z.B. Firmenzeichen (Logo), Typografie, Hausfarbe etc. In Gestaltungsrichtlinien („Design-Bibeln“) wird festgelegt, wie diese Gestaltungskonstanten in unterschiedlichen Anwendungsbereichen einzusetzen sind, z.B. Briefbögen, Innenarchitektur, Produkt- und Verpackungsgestaltung und Anzeigen.“1

Für Franchisenehmer ist es besonders wichtig, vor Vertragsunterzeichnung genau abzuklären, wie genau die Vorgaben des Franchisegebers in diesem Bereich eingehalten werden müssen. Fragen Sie auch nach, wer die Kosten für spezielle Uniformen (u. U. auch für Ihre Angestellten) sowie die ggf. vorgegebene Inneneinrichtung übernimmt. Wichtig hier ist auch die Information, in welchen Abständen Logos oder Inneneinrichtung ausgetauscht werden müssen.

8. Öffnungszeiten Ihres neuen Unternehmens

Welche Öffnungszeiten schreibt Ihr Franchisegeber für sein Konzept vor? Unterzeichnen Sie den Franchise-Vertrag nicht, wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass Sie die Vorgaben Ihres Geschäftspartners auch erfüllen können (z. B. aus familiären oder persönlichen Gründen). Sollten Sie sich nicht an vereinbarte Öffnungszeiten halten können, so kann Ihnen Ihr Franchisegeber im schlimmsten Fall Vertragsbruch vorwerfen. Eine derartige Situation sollten Sie in beiderseitigem Interesse unbedingt vermeiden.

9. Warenwirtschaft und Einkauf

Ein weiterer zentraler Bereich eines jeden Franchise-Vertrages deckt die Vertragspunkte Warenwirtschaft und Beschaffung ab. Hier wird festgelegt, von wem Sie als Franchisenehmer Ihre Produkte beziehen und welche Exklusivvereinbarungen zwischen Ihnen und dem Franchisegeber geschlossen werden. Achten Sie besonders darauf, dass die Preise, die Ihnen von Ihrem Franchisegeber bzw. seinen Zulieferern angeboten werden, dem gängigen Marktpreis entsprechen bzw. deutlich niedriger sind (z. B. durch Großabnehmerrabatte etc.). Fragen Sie ruhig auch bei Ihrem Franchisegeber nach, von wem er die Produkte bezieht und vergleichen Sie vor Vertragsunterzeichnung seine Preise mit denen anderer Zulieferer.

10. Personalwesen

Jedes Geschäft ist auf gute Mitarbeiter angewiesen um langfristig erfolgreich sein zu können. Welche Methoden werden bei Ihrem Franchisegeber für die Anwerbung und die Schulung passender Mitarbeiter eingesetzt? In der Regel sind Sie als Franchisenehmer alleine für die Rekrutierung Ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Stellen Sie also sicher, dass Sie auch in diesem Bereich entsprechend von Ihrem Franchisegeber eingearbeitet werden. Überprüfen Sie auch Ihr Franchise Handbuch und stellen Sie sicher, dass wichtige Punkte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld und Bonuszahlungen für Ihre Mitarbeiter dort genau geregelt sind – nur so erfahren Sie, wonach Sie sich bei Ihrer Personalplanung richten müssen.

11. Geschäftseröffnung

Wie genau werden Sie von Ihrem Franchisegeber bei Ihrer Geschäftseröffnung unterstützt? Werden Ihnen Außendienstmitarbeiter der Franchisezentrale bei Ihrer Eröffnung zur Seite gestellt? Gibt es Vorgaben hinsichtlich der Planung und Durchführung der Eröffnungsfeier? Welcher Prozentsatz der von Ihnen bezahlten Franchise-/ oder Lizenzgebühr wird für die Eröffnung aufgewendet? Auch wenn es sich bei Ihrer Eröffnungsfeier nur um ein einmaliges Event handelt – je besser der erste Eindruck bei Ihren Kunden, desto wahrscheinlicher Ihr langfristiger Geschäftserfolg. Finden Sie deshalb heraus, was genau Sie tun müssen und welche Unterstützung Sie dabei erwarten können.

12. Vorzeitige Beendigung des Vertrages

Unter welchen Bedingungen können Franchisegeber oder Franchisenehmer den Vertrag vorzeitig auflösen? Informieren Sie sich genau über die rechtlichen und finanziellen Hintergründe einer vorzeitigen Vertragskündigung. Besonders wichtig für Sie wissen: Welche Rechte haben Sie falls Ihr Franchisegeber seine vertraglich vereinbarten Verpflichtungen verletzt. Auch sollten Sie Informationen darüber einholen, was schlimmstenfalls auf Sie zukommen kann, wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

13. Verkauf oder Abgabe Ihres Geschäftes

Wie viel Mitspracherecht hat Ihr Franchisegeber beim Verkauf Ihres Geschäftes? Kann er bei der Wahl des zukünftigen Eigentümers mitentscheiden? Welchen Prozentsatz der Verkaufssumme müssen Sie nach dem Verkauf an Ihren ehemaligen Franchisegeber zahlen und in welchem Zeitraum? Alle diese Einzelheiten müssen im Franchise-Vertrag vertraglich festgehalten werden – sind Sie doch entscheidend darüber, zu welchen Konditionen Sie die von Ihnen betriebene Geschäftseinheit weiterveräußern dürfen. Aus planungstechnischen Gründen ist es sinnvoll, sich bereits vor Vertragsabschluss eine gewisse „Exit-Strategie“ zu überlegen – fragen Sie deshalb ruhig bei Ihrem Franchisegeber nach.

Sie haben Infoanfragen gespeichert

Anfrage abschicken