Auch hier unterstützen viele Franchisegeber Ihre zukünftigen Partner mit Standortanalysen bzw. bei Vertragsverhandlungen zur Übernahme einer geeigneten Immobilie. Diese Unterstützung kann entscheidend für die Auswahl des „richtigen“ Geschäftsstandortes zum „richtigen“ Preis sein. Je größer die Unterstützung ist, die Ihnen Ihr Franchisegeber in diesem Bereich anbietet, desto wahrscheinlicher ist Ihr späterer Erfolg.
Die meisten Franchisegeber, auch wenn Sie Ihnen keine direkte Unterstützung bei der Standortsuche anbieten, behalten sich doch zumeist ein gewisses Mitspracherecht bei der endgültigen Standortentscheidung vor. Sobald Ihr vorgeschlagener Standort bei Ihrem Franchisegeber auf Zustimmung stößt, wissen Sie zumindest, dass Sie auf dem richtigen Weg sind.
Die Kernfrage bei der Auswahl des richtigen Geschäftsstandortes ist die Frage nach Ihrer Zielgruppe. Wo ist sie am ehesten zu finden? In einem Einkaufszentrum? In der Nähe einer Universität? In der Innenstadt? Möglicherweise finden Sie Ihre Kunden aber auch an Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Tagungszentren. Lassen Sie bei dieser Entscheidung keine Möglichkeit außer Acht bevor Sie sie gründlich geprüft haben – auch wenn sie auf den ersten Blick abwegig erscheint.
Ein weiteres Kriterium, das Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten, ist die demografische Entwicklung im entsprechenden Gebiet – sie brauchen nicht nur gute Kunden, sondern auch eine gute Auswahl an potenziellen Mitarbeitern.Schauen Sie sich auch an, welche Aktivitäten bzw. Geschäfte typischerweise ein höheres Verkehrsaufkommen nach sich ziehen – Sportveranstaltungen, Kino, Theater, Einzelhandel usw. – bzw. in welchem Zeitraum. Machen Sie sich auch Notizen darüber, zu welchen Tageszeiten sich die meisten Menschen in Ihrem Zielgebiet aufhalten und ob es starke saisonale Schwankungen gibt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Franchisegeber Ihnen für das entsprechende Gebiet umfassenden Gebietsschutz bietet (Vergaberichtlinien können z. B. die Bevölkerungsdichte oder ein geographisch begrenztes Gebiet sein). Einzelheiten hierzu sollten unter Anderem auch in Ihrem Franchise-Vertrag zu finden sein. Achten Sie auch darauf, dass genau abgesprochen ist, was als Eingriff in den Gebietsschutz zu verstehen ist bzw. was nicht. Schlimmstenfalls könnte ein Franchisegeber sich zum Beispiel bereit erklären, innerhalb eines gewissen Umkreises keinen weiteren Standort zu eröffnen und gleichzeitig seine Produkte in einem Supermarkt in Ihrer Nähe anbieten. Lassen Sie sich im Zweifel von einem kompetenten Anwalt über Ihre rechtliche Stellung und die genaue Definition des Begriffes „Eingriff in den Gebietsschutz“ beraten.
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