Franchiseunternehmen, die auf dem amerikanischen Markt tätig sind, sind alle den Regelungen der Federal Trade Commission (FTC) unterworfen. Um eine möglichst hohe Transparenz auf dem Franchisemarkt zu erreichen, besteht die FTC darauf, dass jedem potenziellen Franchisenehmer VOR Vertragsunterzeichnung das sogenannte Franchise Disclosure Document (FDD) vorgelegt werden muss (früher bekannt unter dem Namen Uniform Franchise Offering Circular - UFOC). In den Vereinigten Staaten muss das FDD in den folgenden 14 Staaten juristische Gültigkeit haben: Kalifornien, Hawaii, Illinois, Indiana, Maryland, Michigan, Minnesota, New York, North and South Dakota, Rhode Island, Virginia, Washington und Wisconsin. Auch wenn die restlichen Staaten der USA nicht auf eine juristische Anerkennung des FDD bestehen, so muss der Franchisenehmer doch zumindest im jeweiligen Bundesstaat registriert sein, um sein Geschäftskonzept dort vertreiben zu dürfen.
Die Zielsetzung des FDD ist es, dem zukünftigen Franchisenehmer bereits vor Unterzeichnung des Vertrages möglichst viele Informationen zum jeweiligen Geschäftskonzept zu geben. Die in den USA gängige Vorlage für das entsprechende FDD umfasst 23 Abschnitte. Generell empfiehlt es sich, das Schriftstück von einem Anwalt überprüfen zu lassen, der bereits über Erfahrungen auf dem Gebiet des Franchiserechts verfügt.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines Franchise Disclosure Documents gibt es In Deutschland nicht. Der Deutsche Franchise Verband (DFV) hat im Jahr 2003 den sogenannten Franchise-Leitfaden herausgegeben, um diese Lücke zu schließen. Dieses Dokument ist jedoch nur eingeschränkt mit den in Amerika verwendeten FDD’s vergleichbar weil es im Unterschied zu Ihnen keine Informationen zu spezifischen Franchisekonzepten enthält. Vielmehr soll es dem potenziellen Existenzgründer in die Lage versetzen, bei seinen Vorverhandlungen mit dem Franchisegeber die „richtigen Fragen“ zu stellen und so wichtige Antworten zu erhalten. Das Kapitel „Vorvertragliche Aufklärungspflichten“ beispielsweise erläutert in einem kleinen Katalog detailliert, welche Informationen vor Vertragsunterzeichnung dem potenziellen Partner offengelegt werden müssen. Geschieht dies nicht, so kann der neue Franchisenehmer eventuell sogar zivilrechtliche Schritte gegen seinen Vertragspartner einleiten. Es empfiehlt sich daher, die Erfüllung der vorvertraglichen Aufklärungspflichten in einer von beiden Seiten unterzeichneten Erklärung zu dokumentieren.
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