Der Franchisegeber ist der Entwickler einer Geschäftsidee, der Produkte, Ladengestaltung und Werbemittel. Alles bis hin zu den Schulungen der Franchisenehmer wird jedes Detail bis ins Kleinste Detail von ihm ausgearbeitet. Anschließend wird dieses Konzept in mindestens einem Pilotbetrieb umgesetzt. Dabei werden fortlaufend Betriebsabläufe systematisiert, optimiert und organisatorische Strukturen ausgearbeitet. Die erfolgreiche und erprobte Geschäftsidee wird dann an Franchisenehmer in Form einer vertraglichen Lizenz an festgelegten Standorten zur Verfügung gestellt. Mit der Lizenz erhalten die Franchisenehmer auch ein umfangreiches Paket an Unterstützungsmaßnahmen im Bereich von Werbung, Marketing und Finanzierung.
Im sogenannten Franchise-Handbuch sind die jeweils wichtigsten Kernpunkte eines Franchise-Unternehmens dargestellt. Dort finden sich beispielsweise Informationen zu Philosophie und Strategie des Franchise-Systems, aber auch zu den wesentlichen Merkmalen des Geschäftstyps sowie zur konzeptionsgenauen Umsetzung des Franchise-Konzeptes. Angaben zu Vertragsdauer, Pflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer sowie zu Kündigungsrichtlinien etc. sind ebenfalls Teil eines gut ausgearbeiteten Franchise-Handbuchs. Das Franchise-Handbuch stellt damit sozusagen den schriftlichen Leitfaden zur Franchise-Gründung dar.
In vielen Franchiseverträgen wird festgehalten, dass der Franchisenehmer ein laufendes Entgelt, meist als Lizenzgebühr oder Franchisegebühr bezeichnet, an den Franchisegeber zu entrichten hat. Diese Franchisegebühren / Lizenzgebühren sind im häufigsten Fall monatlich zu bezahlen. Häufig wird die Höhe der Franchise- oder Lizenzgebühr in Abhängigkeit des monatlichen Umsatzes berechnet. Üblich sind beispielsweise Gebühren in einer Höhe von 2 % - 12 % des monatlichen Nettoumsatzes des Franchisenehmers. Es sind jedoch auch höhere oder niedrigere Prozentsätze denkbar. Manche Franchisegeber sehen eher starre Franchisegebühren / Lizenzgebühren vor. Diese sind vom Umsatzerfolg des Franchisenehmers komplett unabhängig. Soweit ein Prozentsatz vereinbart wird, ist es zulässig, dass es eine Mindestgebühr auch dann gezahlt wird, wenn in dem betreffenden Monat kein Umsatz erwirtschaftet wurde. Mit den Lizenzgebühren werden in der Regel die laufenden Leistungen des Franchisegebers bezahlt, also seine Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsleistungen.
Hier besitzt und führt ein Franchisenehmer mehrere Standorte eines Franchise-Unternehmens. Er hat jedoch hierdurch nicht auch automatisch Anspruch auf die gesamte Region, in der sich diese Standorte befinden.
Der Franchisenehmer erwirbt mit der Lizenz eines Geschäftskonzeptes Rechte und Pflichten. Eine Franchiselizenz berechtigt den Franchisenehmer dazu, den Markennamen des Franchisegebers für die Eröffnung eines neuen Einzelstandorts zu benutzen. Das Nutzungsrecht an der Marke und das damit verbundene Know-how berührt nicht die unternehmerische Selbständigkeit des Franchisenehmers. Im Allgemeinen wird zwischen der folgenden Art von Franchisenehmern unterschieden: Neugründer, Inhaber eines Unternehmens in derselben Branche oder Besitzer eines existierenden Filialsystems, das umgewandelt wird. Viele Franchisegeber erstellen ein Anforderungsprofil für ihre Franchisenehmer, denn der Erfolg des Franchisenehmers beeinflußt auch das Image des gesamten Geschäftskonzepts. Zu den Pflichten des Franchisenehmers gehört es, sämtliche Hintergrundinformationen, die er im Laufe der Partnerschaft erhält, streng vertraulich zu behandeln.
Der Ausdruck “Franchise-Niederlassung” bezieht sich auf ein einzelnes Geschäft einer Franchise-Kette. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob die jeweilige Filiale von der Firma selbst oder von einem Franchisenehmer betrieben wird.
Der Begriff Franchise-System bezieht sich auf das vom Franchisegeber entwickelte Geschäftsmodell. Für eine erfolgreiche Expansion ist die Zusammenarbeit beider Parteien notwendig. Der Franchisegeber entwickelt, multipliziert und optimiert dabei den erfolgreichen Betriebstyp und führt kontinuierlich Innovationen durch. Der eigenständige Franchisenehmer übernimmt nach einer ausführlichen Schulung unter dem Markennamen des Franchisegebers das auf den jeweiligen Betriebstyp bezogene Konzept und setzt es am lokalen Markt, an seinem gewählten Standort um. Für den zukünftigen Franchisenehmer ist es wichtig, sich einen möglichst guten Überblick über die jeweilige Branche zu verschaffen, um sich am Ende für das System entscheiden zu können, das am Besten zu seinen jeweiligen Plänen und Voraussetzungen passt.
In diesem Dokument werden die Geschäftsbeziehungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer schriftlich festgelegt. Hierin werden die Details der Zusammenarbeit ausgeführt und Einzelheiten wie gegenseitige Rechte und Pflichten, Gebühren und Zahlungsmodalitäten, Gebietsschutz und Vertragsdauer festgehalten. Im Bereich des Franchising gibt es keine mustergültigen Verträge. Der Franchisevertrag sollte deshalb immer von einem Rechtsanwalt, der sich mit dem Thema Franchising auskennt, überprüft werden. Sowohl der Franchisegeber als auch der Franchisenehmer sind selbständige Unternehmer. Der Franchisegeber hat lediglich richtlinienähnliche Kompetenzen, die es ihm ermöglichen, systemkonformes Verhalten durchzusetzen. Der Franchisevertrag ist grundsätzlich langfristig ausgerichtet. Die Länge des Vertrages schützt beide Parteien vor einer kurzfristigen Kündigung. Hier finden Sie noch weitere Informationen zu den Bestandteilen eines Franchisevertrages.
Franchising wird auch oft als "partnership for profit" („Partnerschaft für wirtschaftlichen Erfolg“) beschrieben. Damit ist gemeint, dass selbständige Unternehmer „unter einem Dach“ zum gegenseitigen Nutzen zusammenarbeiten. Auf diese Weise können die Vorteile einer starken Marke und eines ausgefeilten Konzepts mit dem unternehmerischen Engagement vor Ort kombiniert werden.
Es gibt drei verschiedene Rollen, die im Franchising zu besetzen sind:
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