Das Automatengeschäft (im Englischen als "Vending" bezeichnet) ist eine spezielle Art des Lizenzgeschäftes. Hier erteilt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht, einen oder mehrere Automaten in einem oft genau definierten Gebiet aufzustellen und mit dem Verkauf von Produkten oder dem Anbieten eines bestimmten Services Geld zu verdienen. Beispiele für Automatengeschäfte sind u. a. Video-/DVD-Verleih- und Verkaufsautomaten, Süßwaren-Automaten, Kaffee-Automaten, Coupon-Automaten etc.
Bei einem Business Format Franchise erhält der Franchisegeber nicht nur das Recht, bestimmte Waren und Dienstleistungen weiterzuverkaufen, sondern weiterhin auch Markenrechte, Unterstützung bei Marketing und Werbung, Schulungsmaßnahmen und Software für Buchhaltung und weitere Geschäftsabläufe. Diese Art von Franchise-Format ist verstärkt in den folgenden Branchen zu finden: Auto, KFZ und Fahrzeug, Gastronomie, Beratung + Consulting, Senioren- und Pflegedienste, Nachhilfe + Weiterbildung.
Unter dem Begriff “Checkliste” versteht man eine Sammlung von Fragen zu einem bestimmten Thema. Zielsetzung eines solchen Fragenkataloges ist es, durch eine systematische Befragung den IST-Zustand einer Situation zu ermitteln. Auch bei der Entscheidung über eine zukünftige berufliche Selbstständigkeit können Checklisten eine gute Hilfestellung bieten. Aus diesem Grund haben wir für unsere Leser in unserer Rubrik „Checklisten“ einige Fragenkataloge zum Thema Franchising und Existenzgründung zusammengestellt. Wir hoffen, dass Ihnen die Beantwortung der Fragen bei Ihrer Entscheidungsfindung von Nutzen ist.
Zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer besteht ein vertraglich vereinbartes Dauerschuldverhältnis über den Vertrieb von Waren bzw. Dienstleistungen. Die vertragliche Regelung ist auf längerfristige Zusammenarbeit zwischen selbständigen Unternehmen, den Franchisepartnern, ausgelegt. Es wird durch dieses Verhältnis nicht die Einmaligkeit, beispielsweise ein Kauf (Kaufvertrag), zeitlich limitiert definiert, sondern die Methode, über einen vereinbarten Zeitraum Pflichten und Rechte in einem partnerschaftlichen, arbeitsteiligen System mit festen, definierten Regeln zu übernehmen.
Innerhalb dieser Vertriebsform bietet der Franchisenehmer Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung des Franchisegebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten. Beispiele für diese Franchiseform können u. A. Hotelketten, Musikschulen etc. sein.
Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit bezeichnet. Die Existenzgründung erfolgt formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Unternehmensgründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Im Bereich des Franchising werden Sie bei Ihrer Existenzgründung als Franchisenehmer in weiten Teilen vom Franchisegeber unterstützt. Dieser hilft oft bei Marktanalysen, Standortwahl, Aufbau des Geschäfts und vielen der Gründungsformalitäten. Ein guter Franchisegeber bietet ein komplettes Leistungspaket an, dass Ihnen die meisten Schritte auf dem Weg in die Selbständigkeit erleichtert.
Existenzgründung mit Franchising liegt im Trend. Die zukünftigen Unternehmensgründer (hier Franchisenehmer) minimieren Ihr unternehmerisches Risiko, durch Erwerb einer Lizenz eines erfolgreichen Geschäftsmodells. Auch der amerikanische Trendforscher John Naisbitt sagt voraus: „Im Jahr 2010 wird Franchising weltweit die erfolgreichste Vertriebsform sein.“
Darunter versteht man das Vermögem, das der neue Franchisepartner in sein neues Unternehmen einbringt. Humankapital beispielsweise setzt sich aus Berufserfahrung, Führungsstärke und Fachwissen zusammen. Das finanzielle Kapital, das für die Startinvestition benötigt wird, umfasst die Lizenzgebühr und das notwendige Startkapital für das neue Unternehmen.
Das sogenannte Umsatzkapital wird für den täglichen Betrieb der neuen Franchise-Niederlassung verwendet, bis das Unternehmen Profit abwirft. Bei der Kalkulation der notwendigen Summe müssen Gebühren für juristische Beratungen, Gehälter, Versicherungen, Werbung, Miete und Lebenshaltungskosten mit eingerechnet werden. Weiterhin sollte der Franchisenehmer auch rechtzeitig Kapital für zukünftige Investitionen mit einplanen.
Der Begriff “Franchise” umschreibt ein Vertriebskonzept für die Firmenexpansion. Dabei kommt es zu einem Vertragsschluss zwischen der Firma (dem Franchisegeber) mit einem Gründer (Franchisenehmer). Dem Vertragspartner wird darin die Genehmigung erteilt, Produkte oder Dienstleistungen nach entsprechender Anleitung unter der Marke des Franchisegebers zu vertreiben. Als Gegenleistung dafür erhält der Franchisegeber vorab festgelegte Gebühren. Der Franchisegeber hat sein Konzept methodisch so entwickelt, dass alle Bestandteile wie Fachwissen, Markterfahrung, Logos, Markenrechte, Rezepturen, Patente und Geschäftsabläufe als Teile des Konzeptes anzusehen sind. Diese bekommt der Franchisenehmer bei Lizenzerwerb als schlüsselfertiges Gesamtkonzept zur Verfügung gestellt.
Für den Franchisenehmer gibt es die Möglichkeit, sowohl Lizenzen für einzelne als auch mehrere neue Standorte zu erwerben. Oftmals erwerben Franchisenehmer, vor allem beim ersten Vertragsabschluss, eine Einzellizenz. Das ist die einfachste und beliebteste Art, sich mit Franchising selbständig zu machen.
Bei einer Lizenz für mehrere Standorte erhält der Franchisenehmer die Genehmigung, die Franchise-Marke für den Betrieb von mehreren neuen Standorten zu nutzen. Hier gibt es die Möglichkeit, entweder als Gebietsentwickler zu agieren, oder als Master-Franchisenehmer.
Wenn ihm eine Gebietsentwickler-Lizenz zugesprochen wird, kann der Franchisenehmer innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes und in einem bestimmten Gebiet mehrere Franchise-Standorte eröffnen. Die Vereinbarungen mit einem Master-Franchisenehmer sind denen mit einem Gebietsentwickler nicht unähnlich. Allerdings erfolgt die Eröffnung der neuen Standorte nicht durch den Master-Franchisenehmer selbst, sondern dadurch, dass dieser einzelne Franchise-Lizenzen an weitere neue Partner vergibt. In gewisser Weise übernimmt hier der Master-Franchisenehmer die Rolle des Franchisegebers, kümmert sich um Einarbeitung und laufende Unterstützung seiner Franchisenehmer, und erhält im Gegenzug die entsprechenden Gebührenzahlungen seiner Partner.
Juristische Fragen zum Thema Franchise können vielfältig und komplex sein. Es ist wichtig, sich schon im Vorfeld einer möglichen Franchisepartnerschaft kompetent bei einem Rechtsanwalt zu informieren, insb. im Hinblick auf die eigenen Rechte und Pflichten - Sie sparen so Zeit, Geld und Nerven.
Das Franchiserecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, da der Franchisevertrag in Deutschland nicht spezialgesetzlich geregelt ist. Die Rechte und Pflichten des Franchisenehmers und des Franchisegebers leiten sich daher aus einer Vielzahl von Gesetzen ab.
Hilfe können hier Experten und Spezialisten im Bereich Franchiserecht bieten - es gibt eine Reihe von Anwaltskanzleien, Juristen und auch Steuerberater die sich auf rechtliche Fragen im Bereich Franchising spezialisiert haben.
Ein Anwalt, der sich in seiner Praxis auf Franchiserecht spezialisiert hat, wird als Franchise-Anwalt bezeichnet.
Mit einer derartigen Spezialisierung kann der Anwalt bei der Durchsicht der Verträge frühzeitig eventuelle Problemfelder erkennen, und seinen Klienten entsprechend auf etwaige Risiken aufmerksam machen. Es ist ratsam, alle Unterlagen vor der Unterzeichnung von einem auf Franchiserecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.
Ein Franchiseberater verfügt innerhalb der Franchise-Branche über umfangreiches Fachwissen. Mit diesem Wissen kann er Ratschläge zu Themen wie allgemeinen Geschäftsabläufen, Franchise-Firmen und der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber erteilen. Ein seriöser Franchiseberater verfügt in den meisten Fällen über eine jahrelange Erfahrung darin, Franchisegeber und Franchisenehmer bei Expansionsplänen oder vor einer endgültigen Kaufentscheidung zu beraten.
Franchiseberater können damit zukünftige Franchisenehmer dabei unterstützen, Franchisesysteme zu beurteilen und das jeweils Passende zu finden. Auch können Sie bei Vertragsverhandlungen wertvolle Ratschläge erteilen. Die Unterstützung eines qualifizierten Franchiseberaters ist bei der Planung einer Selbständigkeit im Franchising unersetzlich. Die Hinzunahme eines Franchise-Anwalts empfiehlt sich spätestens zur Durchsicht der Vertragsunterlagen. Die Franchise-Partnerschaft ist für immer mehr Menschen der erste Schritt zum persönlichen Erfolg. Vielen Chancen stehen aber natürlich auch Risiken gegenüber. Daher ist es wichtig, eine Existenzgründung im Franchising rechtzeitig zu planen, und sich die notwendige Unterstützung zu holen.
Die Franchise-Partnerschaft ist für immer mehr Menschen der erste Schritt zum persönlichen Erfolg. Vielen Chancen stehen aber natürlich auch Risiken gegenüber. Daher ist es wichtig, eine Existenzgründung im Franchising rechtzeitig zu planen. Der Rat von Fachleuten zahlt sich aus. Experten kennen die typischen Probleme von Existenzgründern.
Doch wo bekommt man die richtigen Informationen her? Staatliche als auch private Stellen bieten teilweise kostenlosen Service an. Nutzen Sie zudem das breite Beratungsangebot von Steuerberatern über freie Unternehmensberater bis hin zu Franchise-Spezialisten. Für diese Beratungsdienste stehen auch Finanzhilfen zur Verfügung, über die Sie sich rechtzeitig informieren sollten.
Hierbei handelt es sich um eine einmalig anfallende Geldsumme, die bei Vertragsunterzeichnung an den Franchisegeber zu entrichten ist. Diese Zahlung gilt sozusagen als Gegenleistung für Marke, Erfahrung, Schulungsmaßnahmen und die Unterstützung beim Aufbau der neuen Filiale.
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