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Franchising von A bis Z

Franchising von A bis Z - Automatenlizenz-Franchise-Einstiegsgebühr

Automatenlizenz

Das Automatengeschäft (im Englischen als "Vending" bezeichnet) ist eine spezielle Art des Lizenzgeschäftes. Hier erteilt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht, einen oder mehrere Automaten in einem oft genau definierten Gebiet aufzustellen und mit dem Verkauf von Produkten oder dem Anbieten eines bestimmten Services Geld zu verdienen. Beispiele für Automatengeschäfte sind u. a. Video-/DVD-Verleih- und Verkaufsautomaten, Süßwaren-Automaten, Kaffee-Automaten, Coupon-Automaten etc.

Business Format Franchise

Bei einem Business Format Franchise erhält der Franchisegeber nicht nur das Recht, bestimmte Waren und Dienstleistungen weiterzuverkaufen, sondern weiterhin auch Markenrechte, Unterstützung bei Marketing und Werbung, Schulungsmaßnahmen und Software für Buchhaltung und weitere Geschäftsabläufe.  Diese Art von Franchise-Format ist verstärkt in den folgenden Branchen zu finden: Auto, KFZ und Fahrzeug, Gastronomie, Beratung + Consulting, Senioren- und Pflegedienste, Nachhilfe + Weiterbildung.

Checkliste richtig nutzen

Unter dem Begriff “Checkliste” versteht man eine Sammlung von Fragen zu einem bestimmten Thema. Zielsetzung eines solchen Fragenkataloges ist es, durch eine systematische Befragung den IST-Zustand einer Situation zu ermitteln. Auch bei der Entscheidung über eine zukünftige berufliche Selbstständigkeit können Checklisten eine gute Hilfestellung bieten. Aus diesem Grund haben wir für unsere Leser in unserer Rubrik „Checklisten“ einige Fragenkataloge zum Thema Franchising und Existenzgründung zusammengestellt. Wir hoffen, dass Ihnen die Beantwortung der Fragen bei Ihrer Entscheidungsfindung von Nutzen ist.

Dauerschuldverhältnis

Zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer besteht ein vertraglich vereinbartes Dauerschuldverhältnis über den Vertrieb von Waren bzw. Dienstleistungen. Die vertragliche Regelung ist auf längerfristige Zusammenarbeit zwischen selbständigen Unternehmen, den Franchisepartnern, ausgelegt. Es wird durch dieses Verhältnis nicht die Einmaligkeit, beispielsweise ein Kauf (Kaufvertrag), zeitlich limitiert definiert, sondern die Methode, über einen vereinbarten Zeitraum Pflichten und Rechte in einem partnerschaftlichen, arbeitsteiligen System mit festen, definierten Regeln zu übernehmen.

Dienstleistungsfranchising

Innerhalb dieser Vertriebsform bietet der Franchisenehmer Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung des Franchisegebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten. Beispiele für diese Franchiseform können u. A. Hotelketten, Musikschulen etc. sein.

Existenzgründung mit Franchising

Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit bezeichnet. Die Existenzgründung erfolgt formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Unternehmensgründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Im Bereich des Franchising werden Sie bei Ihrer Existenzgründung als Franchisenehmer in weiten Teilen vom Franchisegeber unterstützt. Dieser hilft oft bei Marktanalysen, Standortwahl, Aufbau des Geschäfts und vielen der Gründungsformalitäten. Ein guter Franchisegeber bietet ein komplettes Leistungspaket an, dass Ihnen die meisten Schritte auf dem Weg in die Selbständigkeit erleichtert.

Existenzgründung mit Franchising liegt im Trend. Die zukünftigen Unternehmensgründer (hier Franchisenehmer) minimieren Ihr unternehmerisches Risiko, durch Erwerb einer Lizenz eines erfolgreichen Geschäftsmodells. Auch der amerikanische Trendforscher John Naisbitt sagt voraus: „Im Jahr 2010 wird Franchising weltweit die erfolgreichste Vertriebsform sein.“

Firmenkapital

Darunter versteht man das Vermögem, das der neue Franchisepartner in sein neues Unternehmen einbringt. Humankapital beispielsweise setzt sich aus Berufserfahrung, Führungsstärke und Fachwissen zusammen. Das finanzielle Kapital, das für die Startinvestition benötigt wird, umfasst die Lizenzgebühr und das notwendige Startkapital für das neue Unternehmen.

Das sogenannte Umsatzkapital wird für den täglichen Betrieb der neuen Franchise-Niederlassung verwendet, bis das Unternehmen Profit abwirft. Bei der Kalkulation der notwendigen Summe müssen Gebühren für juristische Beratungen, Gehälter, Versicherungen, Werbung, Miete und Lebenshaltungskosten mit eingerechnet werden. Weiterhin sollte der Franchisenehmer auch rechtzeitig Kapital für zukünftige Investitionen mit einplanen.

Franchise

Der Begriff “Franchise” umschreibt ein Vertriebskonzept für die Firmenexpansion. Dabei kommt es zu einem Vertragsschluss zwischen der Firma (dem Franchisegeber) mit einem Gründer (Franchisenehmer). Dem Vertragspartner wird darin die Genehmigung erteilt, Produkte oder Dienstleistungen nach entsprechender Anleitung unter der Marke des Franchisegebers zu vertreiben. Als Gegenleistung dafür erhält der Franchisegeber vorab festgelegte Gebühren. Der Franchisegeber hat sein Konzept methodisch so entwickelt, dass alle Bestandteile wie Fachwissen, Markterfahrung, Logos, Markenrechte, Rezepturen, Patente und Geschäftsabläufe als Teile des Konzeptes anzusehen sind. Diese bekommt der Franchisenehmer bei Lizenzerwerb als schlüsselfertiges Gesamtkonzept zur Verfügung gestellt.

Für den Franchisenehmer gibt es die Möglichkeit, sowohl Lizenzen für einzelne als auch mehrere neue Standorte zu erwerben. Oftmals erwerben Franchisenehmer, vor allem beim ersten Vertragsabschluss, eine Einzellizenz. Das ist die einfachste und beliebteste Art, sich mit Franchising selbständig zu machen.

Bei einer Lizenz für mehrere Standorte erhält der Franchisenehmer die Genehmigung, die Franchise-Marke für den Betrieb von mehreren neuen Standorten zu nutzen. Hier gibt es die Möglichkeit, entweder als Gebietsentwickler zu agieren, oder als Master-Franchisenehmer.

Wenn ihm eine Gebietsentwickler-Lizenz zugesprochen wird, kann der Franchisenehmer innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes und in einem bestimmten Gebiet mehrere Franchise-Standorte eröffnen. Die Vereinbarungen mit einem Master-Franchisenehmer sind denen mit einem Gebietsentwickler nicht unähnlich. Allerdings erfolgt die Eröffnung der neuen Standorte  nicht durch den Master-Franchisenehmer selbst, sondern dadurch, dass dieser einzelne Franchise-Lizenzen an weitere neue Partner vergibt. In gewisser Weise übernimmt hier der Master-Franchisenehmer die Rolle des Franchisegebers, kümmert sich um Einarbeitung und laufende Unterstützung seiner Franchisenehmer, und erhält im Gegenzug die entsprechenden Gebührenzahlungen seiner Partner.

Franchiseanwalt

Juristische Fragen zum Thema Franchise können vielfältig und komplex sein. Es ist wichtig, sich schon im Vorfeld einer möglichen Franchisepartnerschaft kompetent bei einem Rechtsanwalt zu informieren, insb. im Hinblick auf die eigenen Rechte und Pflichten - Sie sparen so Zeit, Geld und Nerven.

Das Franchiserecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, da der Franchisevertrag in Deutschland nicht spezialgesetzlich geregelt ist. Die Rechte und Pflichten des Franchisenehmers und des Franchisegebers leiten sich daher aus einer Vielzahl von Gesetzen ab.

Hilfe können hier Experten und Spezialisten im Bereich Franchiserecht bieten - es gibt eine Reihe von Anwaltskanzleien, Juristen und auch Steuerberater die sich auf rechtliche Fragen im Bereich Franchising spezialisiert haben.

Ein Anwalt, der sich in seiner Praxis auf Franchiserecht spezialisiert hat, wird als Franchise-Anwalt bezeichnet.

Mit einer derartigen Spezialisierung kann der Anwalt bei der Durchsicht der Verträge frühzeitig eventuelle Problemfelder erkennen, und seinen Klienten entsprechend auf etwaige Risiken aufmerksam machen. Es ist ratsam, alle Unterlagen vor der Unterzeichnung von einem auf Franchiserecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

Franchiseberater

Ein Franchiseberater verfügt innerhalb der Franchise-Branche über umfangreiches Fachwissen. Mit diesem Wissen kann er Ratschläge zu Themen wie allgemeinen Geschäftsabläufen, Franchise-Firmen und der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber erteilen. Ein seriöser Franchiseberater verfügt in den meisten Fällen über eine jahrelange Erfahrung darin, Franchisegeber und Franchisenehmer bei Expansionsplänen oder vor einer endgültigen Kaufentscheidung zu beraten.

Franchiseberater können damit zukünftige Franchisenehmer dabei unterstützen, Franchisesysteme zu beurteilen und das jeweils Passende zu finden. Auch können Sie bei Vertragsverhandlungen wertvolle Ratschläge erteilen. Die Unterstützung eines qualifizierten Franchiseberaters ist bei der Planung einer Selbständigkeit im Franchising unersetzlich. Die Hinzunahme eines Franchise-Anwalts empfiehlt sich spätestens zur Durchsicht der Vertragsunterlagen. Die Franchise-Partnerschaft ist für immer mehr Menschen der erste Schritt zum persönlichen Erfolg. Vielen Chancen stehen aber natürlich auch Risiken gegenüber. Daher ist es wichtig, eine Existenzgründung im Franchising rechtzeitig zu planen, und sich die notwendige Unterstützung zu holen.

Franchise-Beratung

Die Franchise-Partnerschaft ist für immer mehr Menschen der erste Schritt zum persönlichen Erfolg. Vielen Chancen stehen aber natürlich auch Risiken gegenüber. Daher ist es wichtig, eine Existenzgründung im Franchising rechtzeitig zu planen. Der Rat von Fachleuten zahlt sich aus. Experten kennen die typischen Probleme von Existenzgründern.

Doch wo bekommt man die richtigen Informationen her? Staatliche als auch private Stellen bieten teilweise kostenlosen Service an. Nutzen Sie zudem das breite Beratungsangebot von Steuerberatern über freie Unternehmensberater bis hin zu Franchise-Spezialisten. Für diese Beratungsdienste stehen auch Finanzhilfen zur Verfügung, über die Sie sich rechtzeitig informieren sollten.

Franchise-Einstiegsgebühr

Hierbei handelt es sich um eine einmalig anfallende Geldsumme, die bei Vertragsunterzeichnung an den Franchisegeber zu entrichten ist. Diese Zahlung gilt sozusagen als Gegenleistung für Marke, Erfahrung, Schulungsmaßnahmen und die Unterstützung beim Aufbau der neuen Filiale.

Sie haben Fragen zu weiteren Begriffen? Klicken Sie hier für "Franchising von A bis Z - Gebietsentwickler-Internationaler Franchise-Verband" oder sind Sie ein Franchisegeber - dann klicken hier.

Gebietsentwickler

Als Gebietsentwickler erwirbt der neue Franchisenehmer das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in einer bestimmten Region mehrere Franchise-Niederlassungen zu eröffnen.

Gebietsschutz

Der Begriff “Gebietsschutz” wird verwendet, um den Tätigkeitsbereich eines einzelnen Franchisenehmers geographisch eingrenzen zu können. Innerhalb dieser vorab abgesprochenen Gebietsgrenzen wird dem Franchisenehmer vertraglich zugesichert, sein Geschäft unter der Marke des Franchisenehmers betreiben zu können, ohne eine direkte Konkurrenz anderer Franchisenehmer der gleichen Kette fürchten zu müssen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Gebietsgrenzen vom Franchisegeber festgelegt werden können. Dazu gehören Bevölkerungszahl, geographisches Gebiet, Expansionspotenzial oder die räumliche Entfernung von bereits bestehenden Franchisepartnern.
Wenn Gebietsgrenzen auf Basis von Bevölkerungszahlen festgelegt werden, so können folgende Faktoren eine Rolle spielen: Zielgruppengröße, Bevölkerungsdichte und Wachstumstendenzen.

Ein räumlich großzügig angelegtes Einzugsgebiet beispielsweise wird ausgewiesen, wenn das Gebiet eine hohe Bevölkerungsdichte und eine hohe Nachfrage nach dem entsprechenden Produkt aufweist. Geographisch ideal sind Standorte in unmittelbarer Stadtnähe mit hohem Verkehrsaufkommen. Durch die Vergabe von vertraglich zugesicherten Gebieten kann der Franchisegeber in andere Länder oder Regionen expandieren und dort für weiteren Absatz seiner Produkte und Dienstleistungen sorgen. Für Franchisenehmer liegt der Vorteil darin, dass sie ihr Geschäft in dem Wissen aufbauen können, keine direkte Konkurrenz in der unmittelbaren Nachbarschaft fürchten zu müssen.

Gebietsschutzregelungen sind mit der häufigste Grund für Streitigkeiten und Gerichtsverfahren in der Franchisebranche. In manchen Fällen kommt es vor, dass Franchisegeber die Lizenz für einen neuen Standort vergeben, der in der Nähe eines bereits aktiven Partners liegt. Dadurch kann es durch das verkleinerte Verkaufsgebiet und die gesteigerte Konkurrenz zu einem Absinken der Verkaufszahlen und des Gewinns des bestehenden Partners kommen. Um die Entstehung eines derartigen Konfliktes zu vermeiden, sollten alle Einzelheiten zu Gebietsschutz und Exklusivität unbedingt im Franchisevertrag festgehalten werden. Im Zweifel kann sich der Franchisenehmer auf die vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen berufen. Das schließt auch Vereinbarungen bzgl. der Abgrenzung des Einzugsgebietes und Informationen zu eventuellen Neuverhandlungen dieser Grenzen nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes mit ein.

Gesamtinvestition

Der Begriff “Gesamtinvestition” umfasst die komplette Summe, die für die Eröffnung eines neuen Franchise-Standortes aufgebracht werden muss. Diese Summe beinhaltet die Einstiegsgebühr und weitere anfallende Kosten (z. B. für Miete, Wareneinkauf, Geschäftsausstattung, Personal und einen gewissen Geldbetrag, der für den täglichen Geschäftsbetrieb benötigt wird, bis die neue Firma Gewinne abwirft).

Geschäfts- oder Businessplan

Als Geschäfts- oder Businessplan bezeichnet man die schriftliche Zusammenfassung der Kosten und Ziele eines zu gründenden Unternehmens. In diesem Dokument werden weiterhin detaillierte Ablauf- und Budgetplanungen mit aufgenommen, die darlegen, wie die angeführten Ziele erreicht werden sollen.

Dieses Dokument ist ein zentraler Punkt der Gründungsplanung und sollte daher mit aller Sorgfalt ausgearbeitet werden, bevor es einer Bank oder einem Steuerberater vorgelegt wird. Kreditgeber schauen vor einer Kreditentscheidung vor allem auf die Fähigkeiten und Voraussetzungen des zukünftigen Franchisenehmers, seine bisherige Erfahrung, und die Verdienstchancen der Geschäftsidee.

Vor diesem Hintergrund lohnt es sich durchaus, etwas Zeit in Entwurf und Ausarbeitung des Businessplanes zu investieren um die Chancen auf einen positiven Kreditbescheid zu erhöhen.

Gewerbeanmeldung

Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigepflichtig, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke).

Allgemein gilt: Jeder Betrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt/ Bürgermeisteramt einer Gemeinde gemeldet werden. Dies gilt für jedes Unternehmen, egal welche Rechtsform gewählt wird. Die Handelskammern sind eine empfehlenswerte Anlaufstelle, muss sich detaillierte Informationen zur Gewerbeanmeldung zu besorgen.

Handelsmarke

Die Handelsmarke eines Franchise-Unternehmens sorgt in erster Linie für einen gewissen Wiedererkennungseffekt. Dazu gehören beispielsweise auch der Markenname und das Logo, das mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht wird. Diese Handelsmarken sind gesetzlich geschützt und am Symbol ™ erkennbar.

Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist selbstständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, für einen anderen Unternehmer (Anbieter) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Er arbeitet auf fremden Namen und für fremde Rechnung. Die Rechtsstellung des Handelsvertreters ist die eines Selbstständigen. Er ist ebenso selbstständiger Unternehmer wie der Anbieter, den er vertritt. Der Handelsvertreter muss keine natürliche Person sein; er kann auch in Form einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, auftreten.
Der wesentliche Unterschied zu einem Franchisesystem ist: Der Vertriebspartner schließt nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit den Kunden Verträge ab, sondern im Namen und auf Rechnung des Unternehmens. Daher kann das Unternehmen auch alle Details bezüglich der Kundenbeziehung vorschreiben, noch weitergehender als bei einem Franchisesystem (besonders die Verkaufspreise), da der Endkunde mit dem Unternehmer und nicht mit dem Handelsvertreter kontrahiert. Dafür trägt der Unternehmer aber auch das Investitions- und Absatzrisiko, der Handelsvertreter selbst investiert nicht und nimmt die Waren auch nicht gegen Zahlung des Kaufpreises vom Unternehmen ab. Der Vertreter hat Anspruch auf Provision aus allem von ihm abgeschlossenen oder vermittelten Geschäften. Er erzielt keinen Gewinn aus der Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis.
Die CDH (Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb e.V.) ist der Spitzenverband der Vertriebsunternehmen in Deutschland und vertritt die Interessen von: Handelsvertretungen, Industrievertretungen, Handelsagenturen, Handelsmaklern, Vertragshändlern, Vertriebsingenieurbüros.

Informationspflicht

Sowohl Franchisegeber wie auch Franchisenehmer unterliegen einer Informationspflicht. Besonders im Hinblick auf den bevorstehenden Abschluss eines Franchisevertrages ist der Franchisegeber verpflichtet, vorvertragliche Aufklärung zu leisten. Der Franchisegeber sollte dem Franchisenehmer die für die spätere Zusammenarbeit erheblichen Informationen wahrheitsgemäß offenlegen.

Hierzu zählen Angaben über:Ergebnisse und Erfahrungen bestehender Franchisenehmer Leistungen der SystemzentraleInvestitionssummen (Mindestkapital, Verhältnis zum Fremdkapital)Notwendiger Arbeitseinsatz des FranchisenehmersDurchschnittlicher Jahresumsatz der Franchisenehmer oder PilotbetriebeEine realistische Rentabilitätsprognose, die auf richtigen und nachvollziehbaren Daten / Zahlen basiertAngaben zum Unternehmen (Gründung & Beginn, wirtschaftliche Entwicklung, etc.)

Internationaler Franchise-Verband (International Franchise Association / IFA)
Der Internationale Franchise Verband ist eine nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Handelsvereinigung von Franchisegebern, Franchisenehmern und Zulieferern der Franchise-Branche. Im Jahr 1960 gegründet, hat der Verband heute seinen Hauptsitz in Washington D.C.
Im Interesse ihrer Mitglieder übernimmt der Verband die Aufgabe, gute Geschäftspraktiken im Franchising durchzusetzen und zu überwachen. Um das zu erreichen, sind die Mitglieder dazu verpflichtet, sich an einen streng vorgeschriebenen Katalog an Vorgaben zu halten. Weiterhin unterstützt der Verband die Franchiseindustrie durch die Veranstaltung von Messen und Kongressen und durch die Veröffentlichung von Büchern und Artikeln im Druck- und Onlinebereich. Daneben werden Schulungsveranstaltungen für Gründungswillige angeboten, die sich für eine Gründung in der Franchise-Industrie interessieren. Die Webseite des Verbandes stellt ein wichtiges Recherche-Instrument dar und beinhaltet auch ein umfangreiches Verzeichnis an Franchise-Unternehmen. Darüberhinaus finden sich dort auch wichtige Informationen zu Kauf und Verkauf von Franchise-Unternehmen, die sowohl für den Franchisegeber, als auch den Franchisenehmer von Interesse sind.
Der in Amerika von dem Verband veranstaltete “Franchise Appreciation Day” dient dazu, an diesem Tag die öffentliche Aufmerksamkeit gezielt auf die Franchise-Industrie zu lenken und sie aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten.

Juristische Fragen

Juristische Fragen zum Thema Franchise können vielfältig und komplex sein. Es ist wichtig, sich schon im Vorfeld einer möglichen Franchisepartnerschaft kompetent bei einem Rechtsanwalt zu informieren, insb. im Hinblick auf die eigenen Rechte und Pflichten - Sie sparen so Zeit, Geld und Nerven.

Das Franchiserecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, da der Franchisevertrag in Deutschland nicht spezialgesetzlich geregelt ist. Die Rechte und Pflichten des Franchisenehmers und des Franchisegebers leiten sich daher aus einer Vielzahl von Gesetzen ab.

Hilfe können hier Experten und Spezialisten im Bereich Franchiserecht bieten - es gibt eine Reihe von Anwaltskanzleien, Juristen und auch Steuerberater die sich auf rechtliche Fragen im Bereich Franchising spezialisiert haben.

Kostenplanung

Der Lizenznehmer sollte mit folgenden Kostenpunkten rechnen:
Startgebühr für die LizenzKapitalinvestmentArbeitskapitalFortlaufende Gebühren
Kundenbindung
Unter dem Begriff Kundenbindung werden generell Maßnahmen zusammengefasst, mit denen Kunden zur Rückkehr ins Geschäft sowie einer erneuten Kaufhandlung angehalten werden sollen. Um diese zu erreichen, können verschiedene "Steuerungsinstrumente" eingesetzt werden, z. B. Rabatt- und Sammelkarten, Sonderaktionen, speziell formulierte Verträge) etc. Ziel all dieser Massnahmen ist  die Bindung eines Nachfragers an einen bestimmten Anbieter. Aufgrund dieser bestehenden Bindung ist es für den Verkäufer leichter möglich, mit diesem Nachfrager innerhalb eines bestimmten Zeitraumes weitere Folgegeschäfte abzuwickeln. Ein hoher Kundenbindungsgrad verbessert die Planungssicherheit eines Verkäufers.

Kundenloyalität

Der Begriff Kundenloyalität gehört im weitesten Sinne in das Begriffsfeld der "Kundenbindung". Anders als bei traditionellen Kundenbindungsmaßnahmen bezeichnet Kundenloyalität jedoch eine vom Käufer empfundene positive Einstellung dem Verkäufer (oder Geschäft) gegenüber. Kundenloyalität beruht auf einer freiwilligen Entscheidung des Kunden zum Wiedereinkauf und zur Weiterempfehlung. Loyalität kann durch die Schaffung von Kundenzufriedenheit und die Pflege einer gesunden Beziehung zu den Kunden positiv beeinflusst werden.

Kundenloyalität

Der Begriff Kundenloyalität gehört im weitesten Sinne in das Begriffsfeld der "Kundenbindung". Anders als bei traditionellen Kundenbindungsmaßnahmen bezeichnet Kundenloyalität jedoch eine vom Käufer empfundene positive Einstellung dem Verkäufer (oder Geschäft) gegenüber. Kundenloyalität beruht auf einer freiwilligen Entscheidung des Kunden zum Wiedereinkauf und zur Weiterempfehlung. Loyalität kann durch die Schaffung von Kundenzufriedenheit und die Pflege einer gesunden Beziehung zu den Kunden positiv beeinflusst werden.

Lizenzvergabe

Unter dem Begriff “Lizenzvergabe” wird der rechtliche Vorgang zusammengefaßt, in dessen Rahmen der Franchisegeber dem Franchisenehmer gewisse Rechte an der von ihm geschaffenen Marke und dem dazugehörigen Franchisekonzept überträgt. Gewissermaßen als Gegenleistung erhält der Franchisegeber eine Lizenzgebühr in vorab vereinbarter Höhe. In diesem Dokument wird weiterhin festgehalten, unter welchen Bedingungen der Franchisenehmer die entsprechenden Produkte oder Dienstleistungen herstellen und weitervertreiben kann.
Vom Vorgang der Lizenzvergabe profitieren sowohl Franchisegeber, als auch Franchisenehmer. Der Franchisegeber wird dadurch in die Position versetzt, von den Fähigkeiten (z. B. im technischen Bereich oder beim Vertrieb) und der Investition des Franchisenehmers profitieren zu können. Durch die Tätigkeit des Franchisenehmers erweitert sich auf regionaler Ebene auch das Einflussgebiet des Franchisegebers. Der Franchisenehmer profitiert von der bereits etablierten Marke und kann seine Kosten im Ausarbeitungs- und Entwicklungsbereich durch die Nutzung eines bereits etablierten Konzeptes erheblich reduzieren.

Machbarkeitsstudie

Wenn eine Firma eine Franchise-Expansion plant, so läßt sie zuerst eine Machbarkeitsstudie durchführen. Darin werden die allgemeine Marktsituation und weitere Zielgrößen überprüft, die Einfluß auf die zukünftigen Erfolgsaussichten des Franchise-Unternehmens nehmen können.

Es ist ratsam für den zukünftigen Franchisegeber, eine solche Machbarkeitsstudie anfertigen zu lassen, denn dadurch lassen sich wertvolle Erkenntnisse über die folgenden Schlüsselgrößen gewinnen:Momentane und zukünftige KonkurrenzsituationDerzeitiges GeschäftsumfeldRechtliche Vorgaben und für den Geschäftsbetrieb vorgeschriebene GenehmigungenDerzeitige Verbrauchernachfrage
Das Ziel einer solchen Machbarkeitsstudie ist es, Wissenslücken auf Seiten des Franchisegebers zu schließen, und ihn somit in die Lage zu versetzen, die zukünftigen Erfolgsaussichten des neuen Unternehmens kritisch zu bewerten.

Marketing und Werbung

Diese Abteilung befasst sich mit den Mitteln, die eingesetzt werden können, um die Aufmerksamkeit der Kunden gezielt auf ein Unternehmen und seine Produkte und Dienstleistungen zu lenken. Am Häufigsten genutzt werden hier Slogans, Verpackung und der gezielte Einsatz von bekannten Persönlichkeiten zur Steigerung des Bekanntheitsgrades. Die Marketing-Abteilung kümmert sich auch darum, das Verhältnis zwischen Kunden und Firmenleitung so auszugestalten, dass beide Parteien von dieser Beziehung profitieren können.

Folgende Kernpunkte müssen dabei unbedingt mit einbezogen werden:

Produktgestaltung: Hier wird bereits bei der Entwicklung eines Produktes darauf geachtet, dass es bestmöglich den wahrscheinlichen Erwartungen der Kunden entspricht. Hierunter fallen auch Elemente wie Garantie und Gewährleistung.

Distribution: Bezieht sich auf Auswahl und Ausarbeitung der am Besten geeigneten Vertriebskanäle. Dazu zählen grundsätzliche Fragen wie: “Wie soll das Produkt verkauft werden? Welche Branche ist am Besten geeignet? In welcher Region findet sich die größtmögliche Zielgruppe?“

Werbung: umfasst alle Maßnahmen, die eine Nachfragesteigerung für das jeweilige Produkt zur Folge haben. Hierunter fallen Werbeaktionen, großangelegte Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit.

Masterfranchise (Masterlizenz)

Was ist eine Masterlizenz? Der Inhaber einer Masterlizenz verwaltet den Ausbau eines Franchisesystems in einem abgegrenzten Gebiet, zumeist in einem bestimmten Land. Er trägt alleinige Verantwortung für die Verhandlung und Weitergabe von Franchiselizenzen in seinem Gebiet:

Der Inhaber einer Masterlizenz: verwaltet das Franchisesystem für den Franchisegeber in einem vorab definierten Gebietsucht nach neuen Franchisenehmern, übernimmt deren Training / Ausbildung und erhält Gebühren von den Franchisenehmern strebt nach einer hohe Renditesollte über ein Eigenkapital von mindestens 150.000- Euro verfügen
Wenn ein Franchisegeber eine internationale Expansion plant, so geschieht dies häufig über die Vergabe von Master-Franchiselizenzen.

Nebenberuflich selbstständig

Für den Beginn einer Karriere als eigenständiger Unternehmer bietet sich oft der nebenberufliche Start in die Selbständigkeit an. Diese hat den Vorteil, dass der Existenzgründer nicht sofort seine bisherige berufliche Tätigkeit abbrechen muss. Durch die hauptberufliche Einnahmequelle hat der Existenzgründer zudem genug (finanziellen) Freiraum, um die Geschäftsidee zu testen. Ein langsamer Übergang zur hauptberuflichen Selbständigkeit ermöglicht weiterhin eine genaue Prüfung des Franchisekonzepts.

Outlet-Stores

Als Fabrikverkauf, Factory Outlet oder Outlet-Store bezeichnet man eine Verkaufsstelle, in der Hersteller ihre eigenen Produkte direkt an den Endabnehmer verkaufen. Die Betreiber können ihre Produkte unter dem üblichen Preisniveau vermarkten, da Groß- und Einzelhandel umgangen werden. Bei der angebotenen Ware handelt es sich meist um Markenartikel, teilweise auch mit Fabrikationsfehlern oder um Auslaufmodelle. Fabrikläden befinden sich nur zum Teil in unmittelbarer Nähe der Fabrik. Die Durchschnittsgröße der Verkaufsstellen beträgt 100 bis 300 m². Schließen sich mehrere Fabrikläden zusammen und bieten ihre Waren an einer gemeinsamen Verkaufsstätte an, so spricht man von einem Factory-Outlet-Center. Da die Begriffe positiv besetzt sind, werden sie von anderen Vertriebsformen häufig missbraucht.

Pilotbetrieb

Im Prinzip kann jeder Unternehmer Franchisegeber werden. Voraussetzung ist, dass er in einem (möglichst zwei) Pilotbetrieb(en) die eigene Geschäftsidee auf "Herz und Nieren" getestet hat und sie an anderen Standorten sozusagen multipliziert werden kann.
In gewisser Weise führt der Franchisegeber den Pilotbetrieb sozusagen unter Franchise-Nehmer-Bedingungen. Er sammelt Erfahrungen und kann jederzeit notwendige Anpassungen und Optimierungen vornehmen. Ein seriöser Franchisegeber sollte seine Franchise-Idee in jedem Fall hinreichend im eigenen Pilotbetrieb erprobt haben.
Wie lange die Pilotphase dauert hängt von der Komplexität des Franchise-Systems ab. Der Test zur Marktreife kann 3 Monate dauern oder sogar 2 Jahre. Schreibt der Franchisegeber mit dem Pilotprojekt schwarze Zahlen, kann er damit beginnen, für das Geschäftskonzept geeignete Partner suchen.

Produktionsfranchising

Der Franchisenehmer stellt nach Anweisungen des Franchise-Gebers ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Ware selbst her. Die so hergestellten Produkte werden dann unter dem Warenzeichen des Franchise-Gebers verkauft. Ein Beispiel hierfür ist ein Getränkeabfüllbetrieb.

Pro Forma-Jahresabschluß

In diesem Dokument finden sich Finanzinformationen, die auf Grundlage von Datenmaterial aus der Vergangenheit erstellt wurden. Es enthält Schätzungen zu Umsatzzahlen, Betriebskosten, Vermögen, Verbindlichkeiten und daraus resultierendem Reinvermögen.

Qualitätsmanagement

Unter diesem Begriff versteht man ein Organisationssystem, das sicherstellt, daß Produkte, Dienstleistungen und Prozesse den Anforderungen gemäss abgearbeitet werden. Das Qualitätsmanagement dient nicht der Schaffung von Vertrauen bei Führung und Kunden, sondern vielmehr der Einhaltung bestimmter Richtlinien. Häufig findet sich für diesen Begriff auch die Abkürzung QM.

Die Regeln für das QM sind in den Qualitätssicherungsnormen EN ISO 9000-9004 festgelegt. Eine zentrale Rolle übernimmt das Qualitäts-Management-Handbuch (QMH) in dem die Zuständigkeiten und Regeln festgeschrieben werden, nach denen die Geschäftsprozesse abzulaufen haben. Unternehmen können sich durch eine Zertifizierungsstelle die korrekte Einhaltung der selbst aufgestellten Regeln bestätigen lassen. Dafür kommen Experten als Auditoren zu einem Audit ins Unternehmen. Diese externen Audits müssen in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt werden. Zwischen den externen Audits werden interne Audits durch Mitarbeiter des eigenen Unternehmens durchgeführt. Die Nutzung der unterschiedlichen Qualitätsstandards zeigt starke regionale und branchenspezifische Unterschiede. Vor allem asiatische und angelsächsische Unternehmen haben Qualitätsmanagementmethoden eingeführt.

Instrumente der Qualitätssicherung:MeinungsumfragenLeistungsvergleicheQualitätsauditsQualitätszirkelQualitätsreportingVisualisierung
Reinvermögen
Unter Reinvermögen versteht man die Gesamtsumme von Vermögensgegenständen abzüglich aller Schulden und Verbindlichkeiten. Für die Ermittlung werden die Werte aller Vermögensgegenstände addiert und die Summe von Schulden und Verbindlichkeiten davon abgezogen. Im Immobilienbereich wird für diese Berechnung vom Tageswert der Immobilie die noch zu bezahlende Kreditsumme abgezogen. Die Wertberechnung einer Firma erfolgt auf Grundlage von Aktien, Wertpapieren und der Summe des existierenden Sachvermögens (Gebäude, Fuhrpark etc.)

Risikomanagement

Risikomanagement (auch als Risk-Management oder Risikopolitik bezeichnet) ist ein Teilbereich der Unternehmensführung, der sich mit der Reduzierung von Risiken beschäftigt.  Risiken werden in Unternehmen als Informationsdefizite verstanden. Diese Informationsdefizite führen dazu, dass nur Annahmen über das Erreichen von Unternehmenszielen getroffen werden können. Das Risikomanagement vollzieht sich in verschiedenen Phasen. Im ersten Schritt erfolgt die Risikoidentifikation gefolgt von der Risikoanalyse, die eine Untersuchung des jeweils vorliegenden Ursache-Wirkungs-Komplexes umfasst. Schließlich werden in Form von Risikomeidung, Risikominderung, Risikoteilung, Schadensverhütung, Risikoreservebildung und Schadenkostenüberwälzung risikopolitische Maßnahmen ergriffen.

Sicherheiten

Darunter versteht man Vermögensgegenstände, die als Absicherung für die Bewilligung eines Kredites eingebracht werden. Dazu können Geldmittel, Immobilien oder weitere Wertgegenstände gehören. Falls der Kreditnehmer mit der Rückzahlung seiner Kreditraten in Verzug gerät, können diese Sicherheiten zur Begleichung der Kreditsumme herangezogen werden. Der Verleiher kann die Sicherheiten dann weiterveräußern und mit dem Erlös den ursprünglichen Kreditvertrag bedienen. So wird sichergestellt, dass die vergebene Kreditsumme in jedem Fall zurückgezahlt werden kann.Viele Kreditnehmer finanzieren ihren vollen Kapitalbedarf über eine Bankfinanzierung. Diese Möglichkeit wird oft beim Erwerb der Geschäftsausstattung genützt. Beim Kauf einer Immobilie zum Beispiel kann diese selbst als Sicherheit für den Kredit herangezogen werden. Wird eine Immobilie als Sicherheit gestellt, so ist die beantragte Kreditsumme oftmals relativ hoch und langfristig angelegt.Ein Unternehmen verwendet manchmal auch seine Geschäftsausstattung als Sicherheit. Dazu zählen zum Beispiel auch Werbemittel, Lagerware, Inventar und offene Forderungen.Ein Kreditgeber kann einen Kredit auch darüber absichern, dass sich eine dritte Person für die Kreditsumme verbürgt. In diesem Fall muss der Bürge eine Erklärung unterzeichnen, die versichert, dass er im Fall eines Zahlungsausfalles des Kreditnehmers für dessen Schulden eintritt. Damit kann der Bürge für eine Zahlung herangezogen werden, falls der Schuldner in Zahlungsrückstand gerät.

Skonto

Beim Skonto handelt es sich um einen prozentualen Preisnachlass bei sofortiger Zahlung oder Bezahlung innerhalb gestaffelt angegebener Zeiträume. Die in der Praxis anzutreffenden Praktiken sind in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich: In den meisten Fällen werden 3% Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen und ohne jeden Abzug bei 4 Wochen vereinbart.

Soziales Franchising

Bei diesem Geschäftsmodell wird die herkömmliche, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Geschäftstätigkeit um eine soziale Komponente ergänzt. Diese kann verschiedene Formen annehmen: Von der Unterstützung einer bestimmten wohltätigen Organisation bis zur Unterstützung von Projekten in einer Gemeinde. In gewisser Weise verknüpft soziales Franchising die Vorteile der Vertriebsform (rasche Multiplizierbarkeit, strukturiertes Geschäftsmodell) mit zielorientierter Unterstützung der Gemeinschaft.

Systemzentrale

Hinter diesem Begriff verbirgt sich die zentrale Leitstelle eines Franchise-Unternehmens. Von dieser hier aus wird das Netzwerk aus unternehmenseigenen Niederlassungen und Franchise-Betrieben verwaltet und kontrolliert. Die Systemzentrale übernimmt bei Führung und Expansion des Unternehmens eine Vielzahl an zentralen Aufgaben. Dazu zählen beispielsweise:
Entwicklung, Optimierung und strategische Planung der Entwicklung des SystemsRekrutierung, Integration und Betreuung der FranchisenehmerSchulung neuer Franchisenehmer und deren MitarbeiterEntwicklung und Durchführung von Marketingkonzepten und überregionalen Werbekampagnen zur Unterstützung der aktiven Franchisenehmer
Aber auch weitere Leistungen wie zum Beispiel Abrechnung oder die Betreuung der Firmenwebseite können in gewissen Fällen von der Systemzentrale übernommen werden.

Total Quality Management (TQM)

Das Total Quality Management ist eine Firmenphilosophie, bei der die Qualität als oberstes Ziel für das gesamte Unternehmen gilt. Die Managementstrategie ist darauf ausgerichtet, dieses Ziel für alle Produkte und Dienstleistungen intern und extern umzusetzen. Voraussetzung für den Erfolg des TQM ist, dass zum einen die Geschäftsführung überzeugend und nachhaltig das Unternehmen führt, dass zum anderen alle Mitarbeiter in Bezug auf die Qualitätsanforderungen geschult sind. Der Grundgedanke des Modells ist, das Unternehmen in allen seinen Funktionen zu verbessern. Das Total Quality Management umfasst die Kriterien: Führung, Mitarbeit, Politik und Strategie, Partnerschaft und Ressourcen, Prozesse, mitarbeiterbezogene Ergebnisse, kundenbezogene Ergebnisse, gesellschaftsbezogene Ergebnisse, Schlüsselergebnisse.Der Begriff Total Quality Management (TQM) nach ISO 8402: TQM ist definiert als eine auf die Mitwirkung aller Mitarbeiter beruhende Führungsmethode einer Organisation, die Qualität in den Mittelpunkt stellt und durch Zufriedenstellung der Kunden auf langfristigen Geschäftserfolg sowie auf Nutzen für die Mitglieder der Organisation und für die Gesellschaft zielt.

Umsatzprognosen

Darunter versteht man Geschäftszahlen des Franchise-Unternehmens, die vom Franchisegeber zur Verfügung gestellt werden, und Einblick in zu erwartende Geschäftszahlen geben. Vor Vertragsunterzeichnung sollten zukünftige Partner unbedingt auf die Offenlegung dieser Zahlen bestehen. Nur so lassen sich mittel- oder langfristige Erfolgschancen einer Gründung einigermaßen abschätzen.Ein anderer Weg, sich über die finanziellen Erfolgschancen eines Unternehmens zu informieren, ist das Gespräch mit bereits aktiven Franchisenehmern. Der Bericht über deren Erfahrung gibt Einblicke in die wahrscheinliche Entwicklung eines neuen Standortes.

Unternehmenskonzept

Vor der Existenzgründung sollten Sie ein schlüssiges Unternehmenskonzept erarbeiten. Dieses Konzept zeigt, dass das Vorhaben durchdacht ist und auf mögliche Risiken geprüft wurde. Weiterhin läßt sich daraus erkennen, welche Erfolgsaussichten zukünftig bestehen. Hier werden konkrete Aussagen über das Vorhaben formuliert. Untersuchungen belegen, dass Gründer oftmals deshalb keine Förderung aus dem Eigenkapitalhilfeprogramm erhalten, weil ihre Konzepte Fehler oder Schwächen aufweisen. Das Unternehmenskonzept soll klar, verständlich und überschaubar sein. Bei der Konzepterstellung ist eine klare Gliederung, eine einfache und verständliche Ausdrucksweise und eine überschaubare Optik gefordert. Hier eine Checkliste zum Inhalt eines Unternehmenskonzeptes:

1. Beschreibung des Konzeptes

  • Geschäftsidee
  • Nutzen Ihres Angebots
  • Wie bekannt ist Ihr Produkt/Ihre Dienstleistung?
  • Kosten Ihres Produkts/Ihrer Dienstleistung
  • Risiken

2. Persönliche Angaben zum Unternehmens- bzw. Geschäftsgründer einschließlich fachlicher und kaufmännischer Qualifikationen und tabellarischem Lebenslauf

3. Markteinschätzung

  • Kunden
  • Konkrete Darstellung des Absatzmarktes
  • Marketingstrategie

4.  Konkurrenzanalyse

  • Wer sind Ihre Konkurrenten?
  • Kosten Ihres Produkts/Ihrer Dienstleistung bei der Konkurrenz?
  • Welchen Service bietet die Konkurrenz?

5. Finanzplanung

  • Investitionsplan
  • Kapitalbedarfsplan
  • Umsatzplan
  • Umsatz- und Ergebnispläne für drei Jahre
  • Liquiditätsplan
  • Rentabilitätsvorschau (für drei Jahre)
  • Betriebsmittel

6. Standort

  • Wo haben Sie für Ihr Produkt/Ihre Dienstleistung einen erfolgversprechenden Markt?
  • Standortbedingungen / passende Immobilie

7. Geschäftsverbindungen und Personal

  • mögliche Geschäftspartner
  • Angestellte, Lieferanten, etc.
  • Personalplanung

8.Zukunftsaussichten

  • Entwicklung der Branche
  • Gibt es vergleichbare Branchen als Orientierungshilfe?
  • Entwicklung der Nachfrage nach Ihrem Angebot

Das Unternehmenskonzept dient Banken, Behörden und besonders Kunden als Verhandlungsgrundlage. Mithilfe dieses Unternehmenskonzeptes können die IHK, die Bank und Behörden ersehen, ob die Geschäftsidee überhaupt tragfähig ist, also für den Gründer einen Gewinn und somit Einkommen erzielen kann. Beim Unternehmenskonzept ist die Umsatz- und Ertragsschätzung für die ersten drei Jahre vorgegeben.Wer das Gespräch bei Banken sucht, sollte unbedingt einen ausgereiften Business-Plan dabei haben. Es wird im Allgemeinen davon abgeraten, den Franchisegeber mit zu dem Gespräch einzuladen.

Urheberrecht (Copyright)

Darunter versteht man das Recht eines Urhebers an seinem geistigen Werk oder Geschmacksmuster[i]. Geschützt werden hier unter Anderem Rechte an Musik, Literatur und Filmmaterial. Dadurch sollen diese Werke vor unberechtigter Verwendung und Weitergabe geschützt werden. Hiermit wird auch eine unauthorisierte Vervielfältigung der Arbeit eines Anderen gesetzlich untersagt.

Urheberrechte können, ganz oder anteilig, auch an Dritte weitergegeben werden. Der ursprüngliche Halter des Urheberrechts kann hier ein entsprechendes Dokument unterzeichnen, und die darin explizit genannten Rechte  an seinen Vertragspartner abtreten. Im Gegenzug werden hier üblicherweise Gebühren an den ursprünglichen Halter des Urheberrechtes entrichtet. Auch ist es möglich, nicht-exklusive Rechte zu vergeben und die Bedingungen dafür genau auszuformulieren – zum Beispiel bezogen auf das Vertragsgebiet oder die Zeitdauer.

Für die Geltungsdauer des Urheberrechtes gibt es festgelegte Zeitspannen, die, je nachdem, welche Art von geistigem Eigentum geschützt werden soll, zwischen 25 und 100 Jahren liegen. Diese Zeitspanne beginnt üblicherweise mit dem Tod des ursprünglichen Erfinders.

Im Franchising beziehen sich die Urheberrechte beispielsweise auf Handbücher, Geschäftsabläufe und Werbe- und Marketingmaterial, die den Namen und das Logo eines bestimmten Franchise-Unternehmens enthalten. Zum Verweis auf Urheberrechte wird das Symbol © verwendet.

Vertrag

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus zwei übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen besteht. Das BGB regelt wichtige Grundlagen im Vertragsrecht. Der Franchise-Vertrag ist bislang im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Zahlreiche rechtliche Aspekte sind nach wie vor nicht eindeutig. Einigkeit besteht insoweit, als dass es sich um einen Mischvertrag handelt. Regelmäßig enthält er beispielsweise Elemente des Lizenzvertrages sowie des Vertragshändlervertrages. Dies liegt unter anderem daran, dass inzwischen die unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche in Franchise-Systemen organisiert sind und damit auch die verschiedensten Interessen zu einem vertraglichen Ausgleich gebracht werden müssen. Aufgrund der Vielfalt von Franchise-Systemen gibt es daher keinen allgemein verwendbaren Mustervertrag. Der jeweilige Franchisevertrag muss speziell für die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Franchise-Systems entwickelt werden.

Vertragshändlersystem

Wie beim Franchisesystem wird einer Person, hier dem Vertragshändler, das vertraglich vereinbarte Recht zugesprochen, die Waren des Herstellers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Wo liegt der Unterschied zum Franchise-System? Abweichungen zeigen sich in erster Linie in der Einbindung des Vertragspartners in das System und in der Anzahl der Kooperationsfelder. Das Franchisesystem zeichnet sich durch ein wesentlich strafferes Organisations-, Marketing- und Werbekonzept aus. Der Vertragshändler verkauft Produkte eines festgelegten Sortiments an Endabnehmer. Das Sortiment orientiert sich an dem Vertrag, den der Hersteller der Produkte mit dem Vertragshändler schließt. Hinsichtlich der CI (Corporate Identity), Form und Durchführung etc. wird der Händler die Empfehlungen des Herstellers berücksichtigen. Er unterliegt hier aber keinerlei Verpflichtungen. Abgrenzend zum Franchising kann man festhalten: Im Vergleich zum Vertragssystem ist Franchising durch ein strafferes Managementkonzept gekennzeichnet. Auf der einen Seite werden Weisungs- und Kontrollrechte des Franchisegebers vorgegeben, andererseits aber Unterstützung und Betreuung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber vereinbart – Kennzeichen, die bei üblichen Vertragshändlersystemen fehlen.

Vertriebsfranchise

Unter Vertriebsfranchise versteht man eine gängige Form von Franchise-Systemen, bei der das Augenmerk hauptsächlich auf  dem Vertrieb unternehmerischer Leistungen und Produkte liegt. Die entsprechenden Waren erhält der Franchisenehmer bei diesem Modell entweder direkt vom Hersteller oder durch einen Händler. Das Firmenmodell Vertriebsfranchise kann auch in anderer Vertriebsformen integriert werden.

Werbegebühr

Die Werbegebühr wird monatlich erhoben und deckt anteilig die Kosten für die vom Franchisegeber durchgeführten Werbemaßnahmen ab. Normalerweise wird diese Gebühr als prozentueller Wert des Umsatzes eines Franchisenehmers berechnet. Die genauen Zahlen sind von Franchisegeber zu Franchisegeber unterschiedlich, liegen aber üblicherweise zwischen 3 % und 5 % des monatlichen Umsatzes.

Wirtschaftlichkeit

Wirtschaftlichkeit bedeutet im engeren Sinn das Verhältnis aus monetär quantifizierbaren Kosten und Leistung. Somit ist eine Maßnahme dann wirtschaftlich, wenn die Leistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums höher bewertet wird, als die dazugehörigen Kosten.

Zielgruppe

Eine Zielgruppe ist die Gruppe potentieller Kunden, die ein Unternehmen durch seine PR-, Marketing- und Werbemaßnahmen gezielt anzusprechen versucht, um sie zu tatsächlichen Käufern seiner Produkte oder Dienstleistungen zu machen. Allgemein ist eine Zielgruppe der Kreis derjenigen, den jemand mit seiner Kommunikation erreichen will. Bei der Identifizierung der größtmöglichen Zielgruppe sind folgende Fragestellungen hilfreich: Wer ist der Nachfrager? Und wer ist der Entscheider beim Kauf eines Produktes / einer Leistung? Müssen beide angesprochen werden oder sind Nachfrager und Entscheider eine Person? An wen richtet sich das Produkt? An Großunternehmen, Kleinbetriebe oder Endkunden? Jeder Unternehmer muss seine Zielgruppe für sich eindeutig definieren können. Nur so lassen sich unternehmerische Maßnahmen zur Gewinnsteigerung gezielt umsetzen.

Zugelassener Betriebsstandort

Darunter versteht man den Standort der neugegründeten Franchise-Filiale. Dieser Standort wird entweder vom Franchisegeber direkt zugeteilt, oder die entsprechenden Verträge werden mit seiner Zustimmung unterzeichnet. Sämtliche neuen Standorte müssen den für eine neue Filiale geltenden Vorgaben entsprechen.

Zulieferer

Der Begriff bezeichnet eine Einzelperson oder Firma, die vom Franchisegeber damit beauftragt wurde,  das Unternehmen bzw. die einzelnen Franchisenehmer mit Waren oder Fertigungszutaten zu beliefern.

Sind Sind ein Franchisegeber und wundern sich was so mancher Begriff bedeutet finden Sie die Erklärungen hier.

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