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Outplacement – Franchising als Lösung oder Alternative?

outplacement
folder and focus on a tab with the word outplacement, blur effect. Concept of company downsizing.
olm26250/Getty Images/iStockphoto

Beruflicher Neustart in die Selbstständigkeit für erfahrene Ex-Angestellte

Die Aufträge gehen zurück, die Umsätze schrumpfen, der Chef rauft sich seit Monaten die Haar und es ist unausweichlich: um das Geschäft zu retten, müssen (oft langjährige) Mitarbeiter entlassen werden. Ob Abfindung oder nicht, für viele betroffene Arbeitnehmer tut sich jetzt ein schwarzes Loch der Ratlosigkeit und eventuell gar der Angst auf. Vor allem über eine gewisse Altersgrenze hinaus ist es besonders schwer, wieder eine vergleichbare Position zu finden.

In vielen größeren Unternehmen hat sich darum seit einiger Zeit ein HR-Service etabliert, der die entlassenen Mitarbeiter (psychisch, moralisch und wirtschaftlich) auffängt und sie weitervermittelt, sie “nach außen platziert” – das Outplacement. Interne oder externe Outplacementbeauftragte erstellen gemeinsam mit dem Arbeitnehmer sein Profil und die Bewerbungsmappe, strengen ihre Verbindungen zu anderen Personalservices an und trainieren vor den Bewerbungsgesprächen inhaltliche Fragen und geben den letzten Schliff am Auftreten.

Besonders älteren Arbeitnehmern, die durch ihre lange Betriebszugehörigkeit und höheren Positionen eine Abfindung bekommen, wird bei Outplacement-Dienstleistungen oft die Wahl gestellt: volle Auszahlung oder Outplacement und eine geringere Abfindung. Genau hier möchten wir mit der Frage aus der Überschrift einhaken. Wie schon im Blogpost Vertriebsfranchising für Best Ager vom letzten Monat konstatiert, gibt es viele Franchiseunternehmen, die erfahrene Ex-Arbeitnehmer als Franchisenehmer suchen. Nicht nur im Vertrieb bieten sich hier Chancen. Natürlich versuchen die meisten Outplacementberater die Angestellten in ein erneutes Anstellungsverhältnis zu vermitteln. So können dem Entlassenen ähnliche Rahmenbedingungen finanzieller und fachlicher Art geboten werden. Eine Sicherheit, auf die viele Angestellte gerade nicht verzichten wollen. Nach vielen Jahren im Betrieb als Arbeitnehmer regt sich im einen oder anderen aber vielleicht auch der Wunsch, einen neuen Schritt zu wagen, vielleicht gar der eigenen Chef zu werden und selbstständig zu arbeiten. Anhand der im Rahmen des Outplacement angebotenen Hilfestellung und dem Sicherheitsnetz des Franchisegebers eine ernstzunehmende Option:

Outplacement als Lösung – die Sicht des Beraters

Die Zusammenarbeit mit Franchiseunternehmen als potenzielle Outplacements erweitert die Vermittlungschancen erheblich. Zum einen bieten sich hier rein quantitativ neue Möglichkeiten. Zum anderen suchen viele Franchisegeber explizit solche Partner, die oftmals im Outplacement landen: von mittlerer bis höherer Hierarchiestufe, mit vielen Jahren Berufserfahrung, daran gewöhnt, die vom Unternehmen vorgegebenen Richtlinien einzuhalten und gleichzeitig volles Potenzial aus ihnen zu schöpfen. Besonders für Best Ager bietet sich hier die Gelegenheit, noch einmal durchzustarten und nicht in der Bewerbungsmühle in der Kategorie “zu alt” stecken zu bleiben. Das Plus für den Berater: bessere Vermittlungsquoten. Wenn vertragliche Rahmenbedingungen geschafft werden können und die Vermittlung des ehemaligen Angestellten an den Franchisegeber über die Outplacementmaßnahme geschieht, kann hier zudem für den Arbeit- oder Auftraggeber sogar noch die Abfindung reduziert werden. Win-win-win.

Outplacement als Alternative – die Sicht des Ex-Arbeitnehmers

Irgendwann hat ihn jeder, den Traum von der Selbstständigkeit. Das Unglück einer betriebsbedingten Entlassung kann sich in diesem Sinne vielleicht zum großen Glücksfall entwickeln. Wer sich komplett unabhängig machen möchte, lässt sich die Abfindung in voller Höhe auszahlen uns wagt den Sprung ins kalte Wasser. Mit Startkapital in die absolute Selbstständigkeit. Wer auf den Komfort eines Sicherheitsnetzes nicht gänzlich verzichten will, aber trotzdem selbstständig ein Unternehmen oder einen Laden führen möchte, hat mit Franchising zwei Möglichkeiten.

  1. Inanspruchnahme des Outplacement: Hier können Gründungsinteressierte in Gesprächen mit den HR-Profis herausfinden, ob sie das Zeug zum Chef haben. Zudem sind die Trainings zum Bewerbungsverfahren sicherlich hilfreich, schließlich muss man auch Franchisegeber von sich als neuem Partner überzeugen. Auch kann der Outplacementberater helfen, das richtige Konzept zu finden. Der Teil, der von der Abfindung übrig bleibt, kann mit als Startkapital in die Gründung eingebracht werden. Je nach Franchiseunternehmen reicht die Summe eventuell sogar. Bei dieser Variante ist praktisch der ganze Weg in die Selbstständigkeit begleitet – zuerst durch den Outplacementservice, später durch die Franchisegeber, die ja im Regelfall bis weit nach der Eröffnung Start- und Schützenhilfe leisten.
  2. Verzicht auf das Outplacement: Die ganze Abfindung kann abgesahnt werden, so steigt das Startkapital. Die Suche nach einem passenden Franchisekonzept muss eigenständig durchgeführt werden, ebenso der/die Bewerbungsprozess/e. Wenn es allerdings zu einer Partnerschaft kommt, spannt sich das besagte Sicherheitsnetz und die für’s Franchising typischen Supportmechanismen greifen.

Fazit: Franchising sollte von allen am Outplacement beteiligten Parteien als Alternative oder Lösung in Betracht gezogen werden. Sicherlich ist nicht jeder langjährige Arbeitnehmer ein geborener (oder antrainierter) Chef. Die Möglichkeiten auf dem Franchisemarkt sind allerdings so zahlreich und unterschiedlich (siehe zum Beispiel in unserem Branchenverzeichnis), dass für jeden Gründungswilligen das Richtige dabei ist.

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