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Rechtliche Aspekte

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1. Bin ich als Franchise-Nehmer Angestellter oder selbstständiger Unternehmer?

Der Franchise-Nehmer arbeitet unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Demzufolge ist er als selbstständiger Unternehmer anzusehen. Der Franchise-Nehmer selbst trägt das unternehmerische Risiko. Die rechtliche Grundlage für die Definition der Selbstständigkeit bildet kann aus §7 SGB IV Abs. 1 abgeleitet werden.

2. Was beinhaltet der Franchise-Vertrag?

Beim Franchise-Vertrag handelt es sich um einen sogenannten Typenkombinationsvertrag.
In diese Art von Vertrag fließen Gesetzesvorschriften aus dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Handelsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Schuldrecht, dem Wettbewerbs- und dem Kartellrecht ein.
Der Franchise-Vertrag bildet die Grundlage für ein Dauerschuldverhältnis zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer über den Vertrieb von Waren und / oder Dienstleistungen.
Folgende Leistungen sollte der Franchise-Geber vertraglich zusichern:

  • Gewährung von Nutzungsrechten und Know-how
  • Betriebliche Unterstützung
  • Laufende Betreuung
  • Höhe und Zahlungsmodalitäten bezüglich der vereinbarten Eintritts-, Lizenz- und Werbegebühren

Der Franchise-Nehmer wird zur Nutzung der Franchise entsprechend dem Systemkonzept verpflichtet
Außerdem erfolgt eine Verpflichtung zu einheitlichem Verhalten. Das bedeutet, dass er durch Verwendung einer standardisierten Ausstattung und Aufmachung, eines einheitlichen Markenzeichens und einer einheitlichen Geschäftsbezeichnung die vom Franchisegeber vorgegebene Firmenidentität nach außen vertritt.

3. Wie kann ich zwischen „guten“ und „fragwürdigen“ Franchisesystemen unterscheiden?

Auf der Suche nach dem richtigen Partner kann sich natürlich auch das eine oder andere schwarze Schaf verstecken. Folgende Informationen können Ihnen dabei helfen, gute von weniger guten Franchise-Systemen zu unterscheiden:

  • Der Franchisegeber drängt auf schnelle Vertragsunterzeichnung:
    Vorsicht wenn Sie zu großer Eile angehalten werden.
    Es könnte sein, dass der Franchisegeber mehr an der Franchisegebühr interessiert ist, als an Ihrem Erfolg als Franchise-Nehmer.
  • Vorsicht ist auch geboten bei Franchise-Systemen, für die es erst wenige Franchise-Nehmer gibt.
    Unter Umständen könnte das System noch nicht wirklich ausgereift sein. Entscheiden Sie sich lieber für ein bewährtes System.
  • Das Vorliegen von Berichten von Wirtschaftsprüfern kann ein sehr gutes Indiz für die Qualität des Franchise-Systems sein.
    Fragen Sie vor Vertragsunterzeichnung auf jeden Fall nach und treffen Sie dann eine Entscheidung.
  • Ein weiteres Indiz für ein erfolgreiches Franchise-System ist die Mitgliedschaft bei einem Franchise-Verband. Die Franchise-Firmen werden vor Aufnahme genauestens geprüft um sicherzustellen, dass die Franchisebetriebe gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllen. Somit ist die Mitgliederliste dieser Verbände ein nützlicher Indikator für die qualitative Beurteilung.
  • Der Franchisegeber zögert bei der Frage nach Betriebsergebnissen?
    Sehen Sie sich vor, denn eine zögerliche Antwort oder eine Weigerung könnten auf eine hohe Misserfolgsrate bei Franchise-Nehmern hindeuten.

Bitte nutzen Sie hierzu auch die Checkliste.
Hier finden Sie noch weitere wertvolle Informationen, die Ihnen bei der Auswahl Ihres Franchisepartners helfen werden.

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