Ein Begriff, dem man bei der Suche nach einem passenden Franchisekonzept immer wieder begegnet, ist der der Franchise-Eintrittsgebühr oder auch Einstigesgebühr. Die Höhe dieser Gebühr ist von Franchisekonzept zu Franchisekonzept unterschiedlich und kann durchaus fünf- oder sogar sechsstellig sein. Da überrascht es kaum, dass dieser Begriff häufig im Zentrum des Interesses steht – und den Ausschlag dafür geben kann, ob sich jemand für oder gegen eine Partnerschaft mit einem bestimmten Franchise-Unternehmen entscheidet oder nicht. Aber was genau bedeutet dieser Begriff eigentlich? Welche Leistungen kann man dafür erwarten? Kann man für die Bezahlung finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen? Und sind bei jedem Franchisegeber die gleichen Leistungen in der Franchisegebühr enthalten?
In diesem ausführlichen Artikel möchten wir den Begriff der Franchise-Eintrittsgebühr genauer beleuchten. Angefangen davon, was Sie normalerweise als Leistungen für diese Summe erwarten und wo Sie eventuell Hilfe bei der Finanzierung bekommen können.
Einfach ausgedrückt, versteckt sich hinter diesem Begriff der Preis, den der Franchisenehmer dafür zahlen muss, unter der Marke eines bestimmten Franchisekonzeptes ein Geschäft betreiben zu können. Darin liegt auch der große Unterschied zwischen einer Franchisegründung und einer Einzelgründung. Gegen einen gewissen Geldbetrag stellt der Franchisegeber seinen Namen, seine Marke und sein Logo dem Franchisenehmer zur Verfügung. Und diese Elemente werden mit der Franchise-Eintrittsgebühr gewissermaßen bezahlt.
Nachdem die Franchisegebühr vollständig bezahlt wurde, hat der Franchisenehmer das Recht, die folgenden Bestandteile eines Geschäftskonzeptes auch für sein Geschäft zu nutzen:
Wie Sie sehen, umfasst dieses Startpaket alles, was der Franchisenehmer benötigt, um mit seiner Franchisefiliale erfolgreich zu starten. Während der Einzelgründer in eine Idee investiert, deren zukünftige Entwicklung sehr unsicher und schwer abzuschätzen ist, garantiert die Franchisegebühr den Zugang zu einer geprüften Geschäftsidee deren Erfolgspotenzial bereits getestet wurde und deren Gründer sowohl Erfahrung mit dem Betrieb des Geschäftes als auch dem Vertrieb als Franchisesystem sammeln konnten. Und das ist es auch, was das Franchising zu einer so attraktiven Alternative für Existenzgründer macht.
Bei dieser Frage kommt es häufig zu Missverständnissen zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber. Die sogenannte Franchise-Eintrittsgebühr ist eine einmalige Gebühr, die vor dem Beginn der Zusammenarbeit entrichtet werden muß und mit der die oben genannten Vertragsbausteine gewissermaßen finanziert werden.
Die Franchise-Lizenzgebühr hingegen wird als Prozentsatz des monatlichen Umsatzes berechnet und wird laufend an den Franchisegeber entrichtet. Einige Franchisegeber legen Ihre Franchise-Lizenzgebühr auch vertraglich als monatlichen Fixbetrag fest. Auch sind Unterschiede beim festgelegten Zahlungsrhythmus (monatlich, vierteljährlich, jährlich) möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in Ihrem jeweiligen Franchisevertrag.
Einige Franchisegeber bieten Ihren Partnern Unterstützung bei der Finanzierung der Franchise-Eintrittsgebühr an. Falls dies bei dem Konzept, für das Sie sich interessieren der Fall sein sollte, finden Sie Informationen darüber in der Info-Box „Auf einen Blick“ auf der rechten Seite des jeweiligen Firmenprofils auf Franchise Direkt.
Laufende Franchise-Gebühr: Siehe Lizenzgebühr oben.
Werbegebühren: werden als Prozentsatz vom Nettoumsatz oder als monatlicher Festbetrag festgesetzt. Sie decken die Kosten für den Marktauftritt und das Marketingmanagement sowie für Werbekonzepte inklusive der Promotion. Wichtig: In der Regel entscheidet die Systemzentrale über die Verwendung der Mittel.
Sonstige Gebühr: Über diese werden meist Fixkosten wie EDV und etwaige kostspielige Service-Hotlines gedeckt.
Gesamtinvestitionen im 1. Jahr: umfassen neben der Erstausstattung des Betriebes und Personalkosten für Angestellte auch Aufwendungen für Werbung und Ware. Hinzu kommt das Gehalt des Franchise-Partners (Geschäftsführers), was nicht durch Unternehmensgewinne gedeckt ist.
Kostenlose Informationen über weitere Franchise-Chancen erhalten