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Europäisches Parlament will Änderungen im europäischen Franchiserecht erreichen

Im Rahmen einer kürzlich durchgeführten Studie mit dem Titel Legal Perspective of the Regulatory Framework and Challenges for Franchising in the EU kommt das Europäische Parlament zu dem Schluß, dass die derzeit gültigen Regeln, die das Franchising innerhalb der EU dringend umgearbeitet werden sollten.  Anfang Oktober veröffentlicht, stellte die Kommission fest, dass “das Versagen des Franchisings, in Europa sein Potential voll auszunutzen, in Teilen auch durch Fehler im europäischen Regelwerk mitverursacht wird.“

Hier bezieht sich die Studie auf “zwei bestimmte Arten von Regeln”, die das Franchising daran hindern, in Europa vollständig aufzublühen:
(1) Bestehende  Gesetze aus dem Wettbewerbsrecht und
(2) die unterschiedlichen Regeln der einzelnen Mitgliedsländer im Bezug auf das Verhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer.

In der Europäischen Union wird man das Gefühl nicht los, dass das gesamte Regelwerk die Franchise-Industrie betreffend überarbeitet werden sollte weil diese beiden Regeln einander ausschließen anstatt sich gegenseitig zu ergänzen – was zu Funktionsstörungen in der gesamten Franchisewirtschaft führt. “Es gibt ein großes Potenzial, die Marktaktivität auf dem gesamten EU-Markt anzukurbeln“, so die Studie über das Franchising. Aber „das geht nur über eine Verbesserung der Verteilung von Gütern und Dienstleistungen sowohl innerhalb der Mitgliedsstaaten als auch grenzübergreifend [zwischen den einzelnen Staaten oder Ländern].“

Zu strikte Regelungen im Wettbewerbsrecht

Innerhalb seiner Studie bringt das Europäische Parlament den Verdacht zum Ausdruck, dass diese Gesetze der einzigartigen Struktur des Wettbewerbsrechts nicht die nötige Beachtung schenken:

Während das innerhalb der EU gültige Wettbewerbsrecht, verkörpert durch derartige Entscheidungen und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen, zwar die Vorteile im Franchising anerkennt, so mangelt es in der Realität doch an einer echten Wertschätzung des Beitrages, den diese Wirtschaftsform für die einzelnen Märkte leisten kann – und zwar unter anderem dadurch, dass sie kleine und mittelständische Betriebe in eine Lage versetzen können, aus der heraus eine Expansion auf dem Gebiet der gesamten EU möglich wird. In der Folge führt dies in der Europäischen Union durch die einzelnen Franchisenehmer zu einer Freisetzung großer unternehmerischer Kraft. Derzeit ist die Gesetzgebung zu sehr auf das Verhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer fokussiert und konzentriert sich zu wenig auf die großen Zusammenhänge dahingehend, wie kleinere Unternehmen möglichst effizient mit den größeren konkurrieren können.

In ähnlicher Weise haben bereits im Vorfeld amerikanische Juristen vor Kurzem die Frage aufgeworfen, ob Franchisenehmer rechtlich gesehen selbst als kleine oder mittelständische Unternehmen anzusehen sind, oder lediglich einen verlängerten Arm des größeren Franchisegebers darstellen. Im Rahmen der Studie stellten die Forscher fest, dass  das Wettbewerbsrecht im Bemühen, das “große Geschäft” unter Kontrolle zu halten “den makro-ökonomischen Wald vor lauter Kartellrechtsbäumen nicht mehr sieht“ – und es damit den einzelnen Franchiseniederlassungen und Ihren Franchisenehmern unmöglich macht, mit den großen Unternehmen zu konkurrieren. 

Keine einheitliche Gesetzgebung im Franching

Das zweite große Problem, dass das Europäische Parlament im Bezug auf die Hemmung des Wachstums der Franchisebranche in Europa sieht, sind die von Land zu Land unterschiedlichen Gesetze. Aus der Studie geht Folgendes hervor:

Die Selbstregulierungsmaßnahmen innerhalb der EU sind gekennzeichnet von dem deutlichen Mangel an Homogenität, dem Fehlen einer klaren und einheitlichen Richtlinie zur Umsetzung, dem überdeutlichen Interessenskonflikt zwischen den Interessen der Franchisegeber und der Branche im Allgemeinen und dem kompleten Fehlen jeglicher Einflussmöglichkeiten auf ca. 80% aller Franchise-Unternehmen in der EU da diese nicht Mitglied in den Franchiseverbänden der jeweiligen Länder sind.

Es fehlt an Transparenz, Konsistenz, Zurechenbarkeit und Proportionalität – und wird so nie in der Lage sein, Franchisenehmern, Franchise-Interessenten und Franchisegebern den Schutz zu gewähren, den Sie benötigen.

In weniger als 10 EU-Mitgliedsländern gibt es beispielsweise spezifisches Gesetzesmaterial die Geheimhaltung betreffend. Forscher haben herausgefunden dass „der Mangel an einheitlichen Gesetzen im Bereich der vorvertraglichen Geheimhaltung  die geltenden Franchise-Gesetze abschwächt...  Jedes Mitgliedsland verfolgt eine andere Herangehensweise an gesetzliche Sachverhalte im Franchising – eine homogene Handlungsrichtlinie gibt es nicht. Dadurch werden im Umkehrschluss auch die positiven Effekte geschwächt, die die Gesetze im Bezug auf grenzübergreifendes Franchising innerhalb der EU haben könnten, weil auf diese Weise künstlich Barrieren für grenzübergreifendes Franchising innerhalb der EU geschaffen werden.“

Die Studie stellt weiterhin fest, dass die USA „nur 60% der Bevölkerung der EU und ein geringeres Brutto-Inlandsprodukt aufweisen – dennoch ist der Umsatz in der Franchisebranche in den USA doppelt so hoch wie in der EU.”

Die Organisation ist davon überzeugt, dass durch ein einheitliches Regelwerk allen Mitgliedsländern geholfen werden kann, mit Ihren jeweiligen Märkten zu wachsen. Derzeit werden „83,5 % der Umsätze im Franchising in 25% der Mitgliedsländer erzielt.” (Hierbei stellte die Studie auch fest,  dass sich diese Lücke zwischen Europa und den USA noch vergrößern würde, sollte Großbritannien endgültig aus der EU ausscheiden.)

Weiterhin hob die Studie den mangelnden Einfluß hervor, den die Franchise-Vereinigungen in Europa zu haben scheinen. Die Verfasser beziehen sich hierbei auf die Tatsache, dass viele europäische Mitgliedsländer noch nicht einmal eine Franchisevereinigung haben und dass “einige der bereits bestehenden zu schwach seien und nicht über die nötigen Ressourcen verfügten.

Ein möglicher Lösungsansatz

Das Europäische Parlament schlägt vor, einen “Europäischen Gesetzesakt” zu vollziehen, um die Franchise-Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Nach den Worten der Organisation würden im Rahmen einer solchen Gesetzesvorlage kleine und mittelständische Unternehmen in die Lage versetzt „mit Franchising durch einen „Austausch von Vorteilen“ besser mit großen Unternehmen in Ihrer Branche konkurrieren zu können“.

Nach Dafürhalten des Europäischen Parlaments sollte der Europäische Gesetzesakt:

  • Franchising definieren
  • Die Geheimhaltung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer regeln
  • Bestehende Regelungen dort außer Kraft setzen, wo es angebracht erscheint
  • Franchisegebern erlauben, die Einzelhandelspreise festzulegen und die Nutzung des Internets zu kontrollieren
  • Verhaltensweisen verbieten, die “gegen die guten Sitten verstoßen“
  • Exklusive Regeln im Bezug auf die Treue- und Sorgfaltspflicht festlegen
  • Ein klares Rollenbild der Franchise-Vereinigungen der einzelnen Länder festlegen

Um damit jedoch wirklich Veränderungen bewirken zu können, muß ein derartiges Regelwerk von der Europäischen Kommission beschlossen werden. Bis jetzt steht noch nicht fest, wann und in welchem Umfang die Vorschläge von der Europäischen Kommission angehört werden. Es werden aber auch von Seiten der Europäischen Kommission derzeit auf ähnlichen Gebieten Forschungen angestellt.
Hier finden Sie die vollständigen Ergebnisse der Studie.

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