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(Ver)Kauf eines Franchise-Standorts

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fizkes/Getty Images/iStockphoto

Das gilt es zu beachten

Rod Stewart soll einmal gesagt haben “I love change, I need it!” (Ich liebe Veränderungen, I brauche sie!”) und bezog sich damit auf die Entfaltungen des kreativen Potenzials, die Veränderungen mit sich bringen können. Auch in einem Franchisesystem führen Änderungen oftmals zur Weiterentwicklung – bei einzelnen Beteiligten oder im ganzen System. Eine solche Chance bietet sich, wenn ein Franchisenehmer sich entscheidet, seinen Standort zu verkaufen.

Für den Käufer liegen die Chancen auf der Hand: der Schritt in ein neues berufliches Kapitel. Aber auch für den Franchisegeber bieten sich Chancen, denn eine personelle Veränderung bringt zwangsläufig neue Ideen, Meinungen und Perspektiven in das System ein. Damit alles rund läuft, sollten viele Dinge beachtet werden. Eine Auswahl haben wir hier Zusammengetragen.

  • Zunächst muss eindeutig festgestellt werden, dass der Verkauf eines Standortes ein Geschäft zwischen dem scheidenden Franchisenehmer und dem neuen Käufer ist. Der Franchisenehmer kann das Unternehmen (und falls er die Immobilie besitzt auch diese) veräußern, nicht aber die Franchiselizenz. → Der Käufer ist damit nicht per se ein neuer Franchisenehmer.
  • Da die Franchiselizenz und ein eventuell bestehender Mietvertrag zwischen verkaufendem Franchisnehmer und Franchisegeber durch den Verkauf des Standorts erlöschen, ist die Aufnahme des Käufers als neuem Franchisenehmer kein Gegenstand der Verkaufsverhandlungen.
  • Der Franchisegeber steht dennoch beiden Parteien neutral und beratend zur Seite und hat für beide Verkaufsszenarien (Verkauf und Aufgabe als Franchisestandort, oder Verkauf mit Aufnahme des Käufers als neuem Franchisenehmer) klare Richtlinien im Franchisehandbuch festgehalten. Dabei handelt es sich nicht um durchgeplantes Prozessmanagement, sondern um klare Festlegungen, welche Partei welche Rechten und Pflichten hat.
  • Der Verkaufspreis wird aufgrund der oben beschriebenen Rollenverteilung in der Regeln vom verkaufenden Franchisenehmer festgelegt, nicht vom Franchisegeber. Hermann Riedl und Christian Schwenk, Autoren des Praxisleitfaden Franchising (ebd., 2018. Praxisleitfaden Franchising. Strategien und Werkzeuge für Franchisegeber und -nehmer. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler.) weisen allerdings darauf hin, der Franchisegeber als Berater ein Auge auf den Preis haben sollte. Durch einen zu hohen Kaufpreis und damit verbundenen hohe Tilgungsraten ist das gute Funktionieren des Standortes gefährdet, was letzten Endes dem ganzen System schadet.
  • Riedl und Schwenk stellen darüber hinaus fest, dass beim Personalübergang grosse Vorsicht geboten ist. Im Normalfall ist die Übernahme von Mitarbeitern auch Verhandlungsgegenstand zwischen Verkäufer und Käufer und nicht Sache des Franchisegebers. Selbst wenn der Käufer ein neuer Franchisenehmer werden wird, obliegt das Personalmanagement ihm. Allerdings lauern hier viele rechtliche Fallstricke. Zudem sind meist weder Käufer noch Verkäufer ausgebildete Personaler oder Juristen. Der Franchisegeber hat in der Zentrale eventuell genau die Experten sitzen, die sich hier auskennen und den Personalübergang rechtlich wasserfest gestalten können. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte die drei Parteien – zumindest aber Käufer und Verkäufer – einen Experten hinzuziehen. Nichts ist schädlicher für den Start in die Selbstständigkeit, ein Franchisesystem oder gar den Ruhestand oder Neustart nach Verkauf, als rechtliche Auseinandersetzungen.

Natürlich involviert der (Ver)Kauf eines Standort noch wesentlich mehr, als diese fünf Key Points. Weiterführenden Informationen finden Sie beispielsweise in den folgenden Artikeln auf unserer Website und auf unserem Blog:

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