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Neue Gesetze und Regelungen in Deutschland

Im Jahr 2017 hat die Bundesregierungen laut der eigenen Website an 63 Sitzungstagen insgesamt 184 Gesetze verabschiedet. In der vergangenen Legislatur von vier Jahren, der 18. Wahlperiode, waren es insgesamt mehr als 550. Viele davon tangieren das alltägliche Geschäft eines Franchisesystems wenig bis nicht, andere wieder hatten und haben einen großen Einfluss auf’s Geschäft. Wir haben einige der neuen Gesetze gesammelt, die im Jahr 2018 in Kraft treten und für Franchisegeber und -nehmer Änderungen mit sich bringen werden.

1 - Neues Datenschutzgesetz 2018
Am 25. Mai dieses Jahres tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie löst damit die seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ab. Verabschiedet wurde das Gesetz bereits im April 2016, nun neigt sich die zweijährige Übergangsphase, in der Unternehmen und Behörden ihre Prozesse anpassen konnten, dem Ende zu.

In der Franchisewelt ändert sich dadurch maßgeblich, dass amerikanische und andere ausländische Unternehmen, die auf dem europäischen Markt agieren und ihre Dienste hier anbieten, sich nun auch an die DSGVO halten müssen. What’s App, Snapchat, Google und dergleichen können also nicht mehr darauf pochen, als amerikanisches Unternehmen auch nur die amerikanischen Verordnungen einhalten zu müssen. Genauso gilt dies auch für amerikanische Franchiseunternehmen, die auf dem europäischen Markt Standorte haben.

Vor allem der einzelnen Endnutzer wird von den neuen Regelungen profitieren, die Rechte des individuellen Internetnutzers werden gestärkt. Konkret sieht das Gesetz vor, einen leichteren Zugang zu gespeicherten persönlichen Daten zu erlangen, auch wenn Anbieter gewechselt und Daten migriert werden sollen. Das komplette DSGVO finden Sie beispielsweise hier.

2 - Mindestlohn wird in zwei Branchen angehoben
Ab Januar 2018 steigen die Mindestlöhne in der Pflegebranchen und im Elektrohandwerk. Anbieter von Pflegeleistungen, die mit dem Franchisingmodell betrieben werden (eine Liste unserer Partner finden Sie auf der Franchise Direkt-Website hier), müssen den Mindeststundenlohn im Westen auf 10,55 Euro erhöhen, im Osten auf 10,05 Euro. Obwohl Arbeitgeber eventuell kurzfristig über die gestiegenen Personalkosten stöhnen könnten, hat der Mindestlohn langfristig positive Folgen, wie die Bundesregierung in der Bekanntmachung des Gesetzes formuliert. Wenn die Arbeitsentlohnung für Pflegekräfte zumutbarer wird, werden wieder mehr Menschen den Beruf ergreifen und die prekäre Pflegesituation wird weiter verbessert, was allen Beteiligten zugute kommt. Für Elektrohandwerker wird ab Januar 2018 die Differenzierung des Mindestlohns zwischen Ost und West aufgehoben. Er liegt dann einheitlich bei 10,95 Euro.

3 - Aufschläge beim Zahlen per Kreditkarte entfallen
Bei Bezahlung von Waren und Buchungen von Hotels und Dienstleistungen im Allgemeinen dürfen ab 2018 keine zusätzlichen Gebühren mehr berechnet werden. Dies gilt sowohl für den stationären Handel, wie auch für Onlinekäufe und -buchungen. Das “Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie” sieht die Umsetzung der neuen Regelungen bis zum 13. Januar vor. Da auf europäischer Ebene und mit Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt insgesamt beschlossen, “werden die europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt”, so das Finanzministerium in der Bekanntmachung vom 21.07.2017. Das heißt, dass das Gesetz auch innerhalb der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Wer als Franchiseunternehmen Gebühren auf Kreditkartenzahlungen erhoben hat, muss dies systemweit umstellen, um nicht mit dem Gesetzgeber in Konflikt zu geraten.

4 - Kassen dürfen unangemeldet vom Finanzamt geprüft werden
Apropos mit dem Gesetzgeber in Konflikt geraten: in der Vergangenheit hat der Staat jährlich hohe Beträge verloren, weil Händler und andere Geschäftstreibende Ihre Kassen manipulierten oder Rechnungen unzureichend oder falsch bonierten. Mit der sogenannten Kassennachschau 2018, die ab dem 01.01.2018 gültig ist und im § 146b AO (Abgabenordnung im deutschen Steuergesetz) durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016” geregelt wird, können Finanzbeamte nun jederzeit während der Öffnungs- bzw. Geschäftszeiten eine Prüfung der Kassen durchführen ‒ und das eben ohne Vorankündigung, so die Steuer- und Rechtsprofis von Deubner Steuern & Praxis. In den wenigsten Fällen wird es allerdings dazu kommen, dass eine Schubladenkasse oder die Geldbeutel von Bedienungspersonal nachgezählt und abgeglichen werden. Vielmehr geht es um “Kassen” im digitalen Sinne. Wenn bei der Kassennachschau Unregelmäßigkeiten auftreten, kann der Kassenprüfer eine eingehende Betriebsprüfung veranlassen, bei der dann auch alle Dokumente, egal ob in elektronischer Form oder als Papier, miteinbezogen und überprüft werden.

5 - Mitarbeiter erhalten Auskunftsanspruch für Vergleichslöhne
Ab dem 6. Januar sind Angestellten in Firmen dazu berechtigt, Anträge auf Gehaltseinsicht zu stellen, das neue Lohntransparenz-Gesetz schafft die Grundlage dafür. Wenn eine Mitarbeiterin beispielsweise mehrmals erfolglose Gehaltsverhandlungen geführt hat aber vermutet, dass ihre männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen mehr verdienen, kann diese Mitarbeiterin beim Betriebsrat einen Antrag zur Einsicht stellen. Die Geschäftsleitung muss auf die Aufforderung des Rates hin dann die Tabellen mit den Vergleichslöhnen für die Mitarbeiterin zugänglich machen. Rund 14. Millionen Beschäftigte in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern können davon Gebrauch machen. Verabschiedet wurde das Gesetz hauptächlich, um Diskriminierung auf Lohnebene zu unterbinden und um die Lohnungleichheit zwischen männlichen und weiblichen Mitarbeitern einzudämmen und die sogenannte Gender Pay Gap von 20% zu schließen.

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