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KfW Fördermittel für Existenzgründer und Selbständige

Die Vorteile der KfW Fördermittel für Existenzgründer und Selbstständige nutzen

Gerade in der Startphase der Selbständigkeit steht oftmals die Finanzierung der Investitionsvorhaben an erster Stelle der Prioritätenliste. Für Existenzgründer ist es besonders wichtig, dass günstige Finanzierungen und Starthilfen gefunden werden, die den Aufbau der Existenz unterstützen. Einige Möglichkeiten bieten hier die diversen Förderprogramme der KfW-Bank, die es auch speziell für Selbständige und Existenzgründer gibt.

Die staatliche KfW-Bank bietet derzeit (2010) konkret zwei verschiedene Sonderprogramme an, die speziell für Personen geeignet sind, die sich selbständig machen möchten und sich in der Phase der Existenzgründung befinden. Dabei handelt es sich auf der einen Seite um das Sonderprogramm „KfW-StartGeld“ und auf der anderen Seite um das Sonderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“. Darüber hinaus gibt es auch noch einige Sonderprogramme für etablierte Unternehmen, die bereits seit einiger Zeit bestehen. Diese Programme fallen dann zwar nicht in den Bereich der Existenzgründung, sind aber natürlich dennoch für viele Personen interessant, die bereits seit einiger Zeit selbständig sind.

Das KfW-Sonderprogramm „KfW-StartGeld“


Das KfW-StartGeld ist ein Sonderprogramm aus dem Bereich Existenzgründungs-Förderung, welches für Vorhaben geeignet ist, die nicht mehr als 50.000 Euro an Kosten in Anspruch nehmen werden. Angeboten wird dieses Förderprogramm allen Existenzgründern, Freiberuflern Selbständigen und kleineren Unternehmen, die noch keine drei Jahre am Markt vorhanden und tätig sind. Unter diesen beiden Voraussetzungen (weniger als drei Jahre, bis 50.000 Euro) kann man das KfW-StartGeld Programm bei der KfW-Bank beantragen.

Diese Förderung weist einige Vorteile für den Existenzgründer bzw. den Selbständigen auf. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Kosten nach Abzug vorhandener Eigenmittel bis zu 100 Prozent finanziert werden können. Ferner gilt eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent für die Hausbank, was den Erhalt des Darlehens deutlich vereinfacht. Zudem ist auch ein zweiter Antrag möglich, falls die Maximalsumme von 50.000 Euro bisher nicht ausgeschöpft worden ist. Mitfinanziert werden unter anderem der Kauf von Grundstücken und Gebäuden, der Kauf von Maschinen und Einrichtungsgegenständen, die Betriebs- und Geschäftsausstattung, sowie die Erstausstattung. (Weitere Informationen zu KfW-StartGeld)

Die Rückzahlungsmodalitäten und Konditionen

Neben den genannten Vorteilen und Bedingungen des KfW-Sonderprogramms „KfW-StartGeld“, sind für den Kreditnehmer natürlich vor allem auch die Rückzahlungsmodalitäten wichtig. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die maximale Kreditlauf beim maximalen Kreditbetrag von 50.000 Euro bei zehn Jahren liegt. Dabei können zudem maximal zwei tilgungsfreie Jahre in Anspruch genommen werden.

Alternativ kann bei einer Rückzahlungsdauer von bis zu fünf Jahren ein tilgungsfreies Jahr genutzt werden. Die Zins- und Tilgungszahlung erfolgt monatlich und Sondertilgungen sind jederzeit kostenfrei möglich. Die Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt zu 100 Prozent und ab einem Monat nach der Kreditzusage fällt für die nicht abgerufenen Kreditteile eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro Monat an. Über den gültigen Zinssatz muss man sich stets aktuell bei der KfW-Bank informieren, da dieser sich am Kapitalmarkt orientiert.

Das KfW-Sonderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“

Dieses Förderprogramm ist vor allem für junge Unternehmer / Selbständige und Existenzgründer gedacht, denen es an Eigenkapital mangelt, was natürlich sehr häufig der Fall ist. Konkret handelt es sich um ein nachrangiges Darlehen der KfW-Bank, welches die Eigenkapitalbasis des Existenzgründers stärkt und somit den Weg für andere Fremdfinanzierungen, zum Beispiel seitens der Hausbank, deutlich erleichtert. Die Vorteile dieses KfW-Förderdarlehens bestehen vor allem darin, dass das Kapital über sieben Jahre hinweg zur vollen Verfügung steht, der Zinssatz subventioniert wird und der Kreditnehmer für das nachrangige Darlehen keinerlei von Sicherheiten stellen muss. (Weitere Informationen zum ERP-Kapital für Gründung)

Die Rückzahlungsmodalitäten und Konditionen

Zu den großen Vorteilen und gleichzeitig zu den Rückzahlungsmodalitäten und Konditionen zählt, dass die Tilgung des erhaltenen Darlehensbetrages erst nach Ablauf von sieben Jahren beginnt, was die Liquidität des Kreditnehmers natürlich sehr positiv beeinflusst. Finanziert werden können maximal 500.000 Euro, wobei der Eigenkapital-Anteil des Antragstellers stets bei mindestens 15 Prozent im Bezug auf die förderungsfähigen Kosten betragen muss. Die Laufzeit des Kredites beträgt 15 Jahre. Der Zinssatz wird für die ersten zehn Jahre garantiert und ist aufgrund der Subventionierung extrem günstig. In den ersten drei Jahren der Kreditlaufzeit liegt der Zinssatz in den alten Bundesländern und Berlin bei 1,05 Prozent, in den neuen Bundesländern werden 0,80 Prozent veranschlagt. Im vierten bis zum zehnten Jahr der Kreditlaufzeit liegt der Zinssatz dann bei 3,47 Prozent (Mischeffektivzins alte Bundesländer) bzw. bei 3,22 Prozent (neue Bundesländer). Nach Ablauf der Zinsgarantie von zehn Jahren richtet sich der Zinssatz am Kapitalmarkt aus.

Fazit Insgesamt betrachtet bieten die KfW-Förderprogramme sicherlich vielen Selbständigen und Existenzgründern eine sehr gute Starthilfe und erleichtern die Finanzierung von Investitionen. Aufgrund der sehr günstigen Konditionen und der kaum vorhandenen „Einschränkungen“ sollte man als Existenzgründer nicht auf diese Hilfen verzichten, zumal Nachteile ohnehin nicht vorhanden sind. Dieser Artikel wurde zur Verfügung gestellt von ForwardDarlehen.org – Der Ratgeber für Kredite und Baufinanzierungen

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