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Förderung von Existenzgründungen mit dem KfW-StartGeld

Die KfW bietet Existenzgründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit das KfW-StartGeld an. Finanziert werden in diesem Fall Gründungsvorhaben, deren gesamter Fremdfinanzierungsbedarf 50.000 Euro nicht übersteigt. Finanziert werden Investitionen bis zu 100 Prozent; Betriebsmittel können bis maximal 20.000 Euro mitfinanziert werden. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn das geplante Unternehmen zunächst als Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass das geförderte Unternehmen mittelfristig auf einen Vollerwerbsbetrieb ausgerichtet ist. Gefördert werden Existenzgründerinnen und -gründer (= natürliche Personen, die über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen) sowie kleine Unternehmen. Gefördert werden Gründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe (einschließlich der Heilberufe). Höchstbetrag: 50.000 Euro, das KfW-StartGeld kann auch zweimal beantragt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 50.000 Euro nicht übersteigt. Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren. Die KfW wird die Hausbank obligatorisch zu 80 Prozent von der Haftung freistellen. Die Anträge an die KfW müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die die gesamte Finanzierung dann auch abwickelt. In einzelnen Bundesländern übernehmen auch die Landes förderinstitute die Funktion einer Hausbank.  Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Mittelstandsbank. Die Mittel des KfW-StartGelds müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Checkliste: Werden die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung von KfW-StartGeld erfüllt? Sämtliche Fragen müssen mit „Ja“ beantwortet werden,wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen! 1. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person, ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder einen Angehörigen der Freien Berufe? 2. Falls es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt: Verfügt diese über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation? 3. Falls es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen handelt: Werden höchstens 50 Mitarbeiter beschäftigt und beträgt der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro? 4. Handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Existenzgründung oder eine selbständige Tätigkeit von weniger als drei Jahren mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von max. 50.000 Euro? 5. Ist bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie bei tätigen Beteiligungen von einer aktiven Mitunternehmerschaft des Antragstellers auszugehen? Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie , Förderdatenbank.

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