Der Franchisevertrag ist die wichtigste Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Franchisenehmer und dem Franchisegeber. Wenn Sie sich als Franchise-Nehmer mit einer bewährten Geschäftsidee selbstständig machen möchten, müssen Sie einen Franchisevertrag unterzeichnen. Darin sind die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen als Franchise-Nehmer und dem Franchise-Geber festgelegt. Der Franchise-Vertrag regelt also die „Spielregeln“ für die Zusammenarbeit im Franchise-System.
Ein allgemeines Franchise-Recht existiert, im Gegensatz zu anderen Ländern wie Frankreich, Italien oder Spanien, in Deutschland leider nicht. Insofern ist der Franchise-Vertrag bislang im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Franchiseverträge sind äußerst komplizierte Vertragswerke. Aufgrund der Vielfalt von Franchise-Systemen gibt es daher auch keinen allgemein verwendbaren Mustervertrag. Der jeweilige Franchisevertrag muss speziell für die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Franchise-Systems entwickelt werden.
Der Franchisevertrag stellt die Rahmenbedingungen für die langjährige Zusammenarbeit zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer dar und wird daher auch als Dauerschuldverhältnis bezeichnet. In einem solchen Fall kann der Franchisevertrag wie jedes Dauerschuldverhältnis gekündigt werden. Folgende Inhalte müssen im Franchise-Vertrag geregelt sein:
Lesen Sie den Franchisevertrag selber ganz genau durch und lassen Sie sich zusätzlich von einem Experten beraten. Sie finden in unserer Rubrik Franchise-Anwälte eine Reihe von Fachleuten, die Ihnen als Berater zur Verfügung stehen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann den Franchisevertrag analysieren und Ihnen die notwendigen Ratschläge zu geben. Dieses Geld ist gut angelegt.
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