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Existenzgründung und Franchising im Handwerk

Selbständig machen mit oder ohne Meisterbrief

Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, benötigt dafür grundsätzlich einen Meisterbrief. Dieser berechtigt zum Eintrag in die Handwerksrolle mit dem betreffenden Handwerk. Die grundsätzliche Meisterpflicht betrifft alle Handwerksberufe, die in der Handwerksordnung unter der Anlage A aufgeführt sind (zulassungspflichtige Handwerke. In so genannten zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B1 und B2) kann nein Unternehmen ohne Meisterbrief geführt werden.

Franchise und Existenzgründung im Handwerk

Mit Meisterbrief:


Der Meisterbrief wird für die Handwerksberufe verlangt, in denen durch unsachgemäße Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Kunden u.a. drohen. Diese Berufe dürfen nur von Personen ausgeübt werden, die tatsächlich ihr “Handwerk verstehen” und dies durch die bestanden Meisterprüfung nachweisen können.

Ohne Meisterbrief:
In allen anderen Handwerken kann man einen Betrieb ohne Meisterbrief gründen und führen. Dies betrifft die zulassungsfreien Handwerke und die handwerksähnlichen Gewerbe.

Ohne Meisterbrief langjährige Gesellen
Gesellen mit sechsjähriger Berufserfahrung haben einen Rechtsanspruch darauf, Ihr Handwerk selbständig ausüben zu dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens vier Jahre in leitender Position gearbeitet haben. Für Gesundheitshandwerke und Schornsteinfeger gilt diese Regelung nicht. Einen eigenen Betrieb ohne Meisterbrief zu gründen oder zu führen, ist in Gesundheitshandwerken nur im Rahmen einer Ausnahmebewilligung mit nachgewiesener Befähigung möglich.

Ohne Meisterbrief mit angestelltem Meister:
In den Handwerken der Anlage A der Handwerksordnung kann ein Betrieb seit der Reform des Handwerksrechts gegründet und geführt werden, ohne dass der Betriebsinhaber selbst die handwerksrechtliche Befähigung haben muss. Jetzt reicht für alle Handwerksbetriebe die Anstellung eines Meisters (oder sonst handwerksrechtlich Berechtigten) als technischen Betriebsleiter aus.

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Viele Gründungen durch Wegfall der Meisterpflicht:


In den letzten Jahren wurden insbesondere Betriebe in Handwersberufen gegründet, für die keine Meisterpflicht mehr besteht und die in der Anlage B1 der Handwerksordnung (zulassungsfreie Handwerke) zusammengefasst sind. Dieser Zuwachs in den B1-Handwerken konzentriert sich allerdings nur auf sieben Gewerke die fast alle zu den Bau- und baunahen Handwerksberufen gehören:
  • Fliesen-, Platten-, und Mosaikleger
  • Gebäudereininger
  • Raumausstatter
  • Parkettleger
  • Fotografen
  • Damen- und Herrenschneider
  • Estrichleger

Businessplan: Besonderheiten im Handwerk

Bei der Erarbeitung Ihres Businessplanes sollten Sie unbedingt einige Besonderheiten berücksichtigen:

1.) Gründerperson / Qualifikationen
Wesentliche Grundlage für eine geplante Existenzgründung sind die Zulassungsvoraussetzungen für das jeweilige Handwerke. Wichtig sind zudem Kenntnisse über erlaubte Tätigkeiten eines Handwerks.

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2.) Produkt / Dienstleistung
Um sich am Markt durchsetzen zu können, sollten Gründer ohne Meisterbrief möglichst mit speziellen Leistungen und/ oder einem bereits existierenden Kundenstamm in die Selbständigkeit starten.

3.) Rechtsform
Für die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, muss der Gründer persönlich erscheinen und eine Gebühr zahlen. Mit der Bestätigung über die Eintragung kann dann beim Gewerbeamt der Gemeinde die Gewerbeanmeldung erfolgen usw.

4.) Kapitalbedarf

Im Gegensatz z.B. zum Handel müssen Gründer im Handwerk (hier wieder häufig im Bau- und Ausbaubereich) zuerst ihre Leistung erbringen, die Rechnung schreiben und dann auf Ihr Geld warten. Wichtig ist, die – oft erheblichen – Kosten für die Vorfinanzierung von Material und Aufträgen einzuplanen.

5.) Finanzplan / Liquiditätsplan
Als Auftragnehmer im Bauwesen muß man eine Gewährleistungsfrist von 2-5 Jahren anbieten. In dieser Zeit sind Sie dafür verpflichtet Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Da Kunden bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist häufig einen letzten Teil der Vertragssumme einbehalten, führt dies bei Handwerksbetrieben häufig zu Liquidätsproblemen. Diese lassen sich vermeiden, wenn der Auftragnehmer für etwaige Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung eine Bankbürgerschaft abschließt und der Kunde im Gegenzug die fällige Restsumme bezahlt.

6.) Finanzplan / Ertragsvorschau

Prüfen Sie sorgfältig, mit wie vielen Aufträgen und welchem Gewinn Sie nach Abzug aller Kosten rechnen können.

Weitere Beiträge zum Theme Existenzgründung im Handwerk finden sie hier:

  • BMWI - Das Info-Portal des Ministeriums für Wirtschaft & Technologie mit Informationen für Handwerker.
  • www.handwerksportal-bw.de - Existenzgründung und Unternehmensnachffolge.
  • www.handwerk.de - Internetportal des deutschen Handwerks

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