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Franchise-Kategorien im Überblick

Franchise-Kategorien im Überblick

Vertriebsfranchising:

Bei dieser Variante verkauft der Franchisenehmer unter dem Markennamen des Franchisegebers ein vorab festgelegtes Sortiment an Produkten oder Dienstleistungen. Hierbei handelt es sich um eine der gängigsten Formen von Franchise-Systemen. Bekannte Beispiele für Marken, die als Vertriebsfranchise funktionieren, sind z. B.  Backwerk, Modemobil und Freßnapf. Je nach Sortimentsgestaltung lässt sich das Vertriebsfranchising noch weiter unterteilen:

Produktfranchising:

1. Hersteller-Franchise:
Der Franchisenehmer stellt die von ihm verkauften Produkte nach Anweisung des Franchise-Nehmers selbst her und verkauft sie anschließend unter der Marke des Franchisegebers weiter (z. B. Getränkeherstellung nach dem Rezept des Franchisegebers mit anschließender direkter Abfüllung).

2. Händler-Franchise:
Der Franchisegeber gibt eine bestimmte Produktpalette vor, die der Franchisenehmer so übernehmen und weiterverkaufen muss. Die Herstellung dieser Produkte kann entweder direkt vom Franchisegeber oder von einer Drittfirma übernommen werden.

Dienstleistungsfranchising:

Bei dieser Unterart stehen Beratung und Dienstleistung im Mittelpunkt der Tätigkeit des Franchise-Nehmers. Der Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter der Marke des Franchise-Gebers an und verpflichtet sich, im Rahmen seiner Tätigkeit bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten. Diese Form der Konzeptgestaltung wird häufig beim Aufbau von Hotels gewählt, um ein gleichbleibendes Kundenerlebnis garantieren zu können, was Ausstattung, allgemeine Umgangsformen und Service-Niveau betreffen.

Weitere Lizenzarten

Master-Franchise:

Beim sogenannten Master-Franchise bekommt bzw. kauft man die Lizenz eines ausländischen Franchise-Unternehmens, das sich auf dem deutschen Markt etablieren will. Mit dieser Lizenz erwirbt man auch gleichzeitig das Recht, gewissermaßen in diesem Land als Franchisegeber zu agieren und in dieser Region Lizenzen an Einzelfranchise-Nehmer zu vergeben.

Mehrfach-Franchise:

Beim Mehrfach-Franchise erhält ein einzelner Franchise-Nehmer die Lizenz zum Aufbau mehrerer Franchise-Standorte. Hierbei besteht allerdings die Gefahr, dass der Franchise-Nehmer sich durch die Anzahl seiner Standorte eine gewisse „Machtposition“ erarbeiten kann. Kommt es dann zu Problemen mit dem jeweiligen Inhaber der Lizenzen oder in seinen Filialen, kann dies sehr schnell dem Ruf der gesamten Kette schaden. Vor nicht allzu langer Zeit sah sich Burger King in Deutschland mit einer derartigen Problematik konfrontiert.

Franchise-Nehmer in mehreren Franchise-Systemen:

In Einzelfällen kommt es vor, dass Unternehmer, die bereits eine Franchise-Lizenz für ein bestimmtes Unternehmen besitzen, Ihr eigenes Unternehmen mit dem Zukauf einer weiteren Franchise-Lizenz eines anderen Unternehmens ausbauen. Der Franchisenehmer bekleidet hier für die einzelnen Standorte gewissermaßen die Rolle des „Standortmanagers“. Diese Form der Lizenzvergabe ist zwar möglich, in der Realität aber aufgrund ihrer Komplexität eher selten.

Gebietsentwickler-Lizenzen:

Mit dem Abschluß eines Gebietsentwicklungs-Vertrages wird der Lizenznehmer damit beauftragt, ein Franchise- oder Geschäftskonzept in einer vorab festgelegten Region  zu etablieren und aufzubauen. Diese Form der Kooperation wird häufig dann gewählt, wenn ein Franchisegeber eine internationale Expansion anstrebt. Die Anzahl der Betriebe, die im jeweiligen Gebiet aufgebaut werden soll ist meist vertraglich festgelegt. Nach dem erfolgreichen Aufbau werden für die einzelnen Standorte Franchise-Verträge direkt mit dem Franchise-Geber abgeschlossen. Anfangs nur im anglo-amerikanischen Raum bekannt, findet diese Art der Zusammenarbeit mittlerweile auch in Deutschland immer mehr Beachtung.

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