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Allgemeines Franchise-Recht? Nicht in Deutschland.

Wussten Sie eigentlich, dass Franchising in Deutschland nicht per allgemeinem Franchise-Recht geregelt ist? Anders als zum Beispiel in Belgien, Frankreich, Italien oder Spanien ist der Franchise-Vertrag hierzulande ein Rechtsgebiet, das sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen ableitet. Bei Urteilen müssen Gesetzesvorschriften aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten berücksichtigt werden wie etwa Handelsrecht, Kartellrecht, Schuldrecht, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht - um nur einige zu nennen.
Für eine Beurteilung von Franchise-Verträgen ist der Verhaltenskodex für Franchising (European Code of Ethics for Franchising) nützlich. Er wurde auf europäischer Ebene in Abstimmung mit der EU-Kommission erarbeitet und beinhaltet Leitsätze für ein ausgeglichenes Vertragsverhältnis zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer. Die Richtlinien wurden vom Deutschen Franchise-Verband übernommen und sind damit für Franchise-Geber, die Mitglied des Deutschen Franchise-Verband sind, verpflichtend. Der Kodex ist allerdings rechtlich nicht bindend, sondern gibt nur einen Anhaltspunkt dafür, welchen zulässigen Inhalt ein Franchise-Vertrag haben sollte. Darüber hinaus regelt die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Vertikale Vertriebsbindungen (Vertikal-GVO) die grundsätzlichen Inhalte eines Franchise-Vertrags auf europäischer Ebene. Damit wird deutlich, dass eine individuelle und kompetente Rechtsberatung vor einer Vertragsunterzeichnung sowohl für Franchise-Geber als auch Franchise-Nehmer unabdingbar ist.

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