Vertrag

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus zwei übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen besteht. Das BGB regelt wichtige Grundlagen im Vertragsrecht. Der Franchise-Vertrag ist bislang im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Zahlreiche rechtliche Aspekte sind nach wie vor nicht eindeutig. Einigkeit besteht insoweit, als dass es sich um einen Mischvertrag handelt. Regelmäßig enthält er Elemente des Lizenzvertrages, des "Know-how"- und des Vertragshändlervertrages. Dies liegt unter anderem daran, dass inzwischen die unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche in Franchise-Systemen organisiert sind und damit auch die verschiedensten Interessen zu einem vertraglichen Ausgleich gebracht werden müssen. Aufgrund der Vielfalt von Franchise-Systemen gibt es daher keinen allgemein verwendbaren Mustervertrag. Der jeweilige Franchisevertrag muss speziell für die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Franchise-Systems entwickelt werden.

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