Lizenzgebühr
In vielen Franchiseverträgen wird festgehalten, dass der Franchisenehmer ein laufendes Entgelt, meist als Lizenzgebühr oder Franchisegebühr bezeichnet, an den Franchisegeber entrichtet. Diese Franchisegebühren / Lizenzgebühren sind im häufigsten Fall monatlich zu entrichten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Umsatz des Franchisenehmers. Oft wird ein bestimmter Prozentsatz vom Umsatz an den Franchisegeber gezahlt. Üblich sind beispielsweise Gebühren in einer Höhe von
2 % - 12 % des monatlichen Nettoumsatzes des Franchisenehmers. Es sind jedoch auch höhere Prozentsätze denkbar.
Manche Franchisegeber sehen eher starre Franchisegebühren / Lizenzgebühren vor. Diese sind vom Umsatzerfolg des Franchisenehmers komplett unabhängig. Soweit ein Prozentsatz vereinbart wird, ist es zulässig, dass es eine Mindestgebühr auch dann gezahlt wird, wenn in dem betreffenden Monat kein Umsatz erwirtschaftet wurde. Mit den Lizenzgebühren werden in der Regel die laufenden Leistungen des Franchisegebers bezahlt, also seine Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsleistungen.


