Handelsvertreter
Der Handelsvertreter ist selbstständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, für einen anderen Unternehmer (Anbieter) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Er arbeitet auf fremden Namen und für fremde Rechnung. Die Rechtsstellung des Handelsvertreters ist die eines Selbstständigen. Er ist ebenso selbstständiger Unternehmer wie der Anbieter, den er vertritt. Der Handelsvertreter muss keine natürliche Person sein; er kann auch in Form einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, auftreten.
Der wesentliche Unterschied zu einem Franchisesystem ist: Der Vertriebspartner schließt nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit den Kunden Verträge ab, sondern im Namen und auf Rechnung des Unternehmens. Daher kann das Unternehmen auch alle Details bezüglich der Kundenbeziehung vorschreiben, noch weitergehender als bei einem Franchisesystem (besonders die Verkaufspreise), da der Endkunde mit dem Unternehmer und nicht mit dem Handelsvertreter kontrahiert. Dafür trägt der Unternehmer aber auch das Investitions- und Absatzrisiko, der Handelsvertreter selbst investiert nicht und nimmt die Waren auch nicht gegen Zahlung des Kaufpreises vom Unternehmen ab. Der Vertreter hat Anspruch auf Provision aus allem von ihm abgeschlossenen oder vermittelten Geschäften. Er erzielt keinen Gewinn aus der Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis.
Die CDH (Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb e.V.) ist der Spitzenverband der Vertriebsunternehmen in Deutschland und vertritt die Interessen von: Handelsvertretungen, Industrievertretungen, Handelsagenturen, Handelsmaklern, Vertragshändlern, Vertriebsingenieurbüros.


