Gewerbeanmeldung
Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigepflichtig, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke).
Allgemein gilt: Jeder Gewerbetrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt/ Bürgermeisteramt einer Gemeinde gemeldet werden. Dies gilt für jedes Unternehmen, egal welche Rechtsform gewählt wird. Die Handelskammern sind eine empfehlenswerte Anlaufstelle, muss sich detaillierte Informationen zur Gewerbeanmeldung zu besorgen.


