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Qualität und ethische Richtlinien im Franchising

Qualität und ethische Richtlinien im Franchising
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Natee Meepian/Getty Images/iStockphoto

Im vergangenen Monat haben sich Vertreter der Franchisewirtschaft und Experten des Deutschen Franchiseverbandes e.V. (DFV) in Hamburg getroffen und im Rahmen der Agenda rund ums Thema Qualität und Ethik über die Entwicklung einer zukunfts- und tragfähigen Franchisewirtschaft in Deutschland debattiert. Gastgeber war dieses Mal Jörg Veil, geschäftsführender Gesellschafter (Standort Deutschland) des amerikanischen Seniorenpflege-Franchisesystems Home Instead.

Die Ergebnisse der regelmäßigen Treffen arbeitet der Ausschuss in den sogenannten Ethikkodex des Deutschen Franchiseverbandes ein, der ein “integraler Bestandteil der Satzung” für alle Mitglieder des Verbandes ist, so der DFV auf seinem Blog. Die Franchisesysteme verpflichten sich anhand der Mitgliedschaft im DFV und der damit zusammenhängenden Satzung zu wirtschaftlichem Handeln im Sinne des Kodex’ und des Qualitätsmanagements, kurz: zur Einhaltung der Franchise Compliance. Worum geht es hier genau? Welche Kriterien müssen Mitglieder des DFV erfüllen, um als qualitätsgeprüftes System aufgenommen zu werden? Welche fortlaufenden Anforderungen beinhaltet die Franchise Compliance?

Grundsätzlich stellt der DFV in seiner Franchise Compliance, die aus Dokumenten zum fairen Handeln in der Branche besteht, einen Grundesatzfahrplan für Fairness auf. Die dort enthaltenen Dokumenten sind die Aufzählung und Ausführung der Muss- und Kann-Regeln, der Ethikkodex und weitere Leitfäden (darunter der Praxisleitfaden zum Aufbau eines Franchisesystems, die Nachfolgeregelung in Franchisesystemen, eine Finanzierungsfibel für Franchisegründer, eine Finanzierungsfibel für bestehende Franchisenehmer, der Leitfaden Internationalisierung, das Dokument zum International Franchising, die PR Guideline, die Social Media Guideline, die Marketingbudget Guideline und der Leitfaden Leadgenerierung).

Die Muss-Regeln sind von Mitgliedern und solchen, die es werden möchten, zwingend einzuhalten und beinhalten:

  1. Das Einhalten der gesamten Satzung des Deutschen Franchiseverband,
  2. das Befolgen des Ethikkodex’ (hierzu unten mehr),
  3. die Einhaltung des Kodex’ für Franchisenehmer,
  4. die Einhaltung des Kodex’ für Berater,
  5. die Systemcheck-Richtlinien,
  6. das Einhalten der Regel zur vorvertraglichen Aufklärung,
  7. und die vertikale Gruppenfreistellungsverordnung.

Quelle: Franchise Compliance Deutschland

Die Muss-Regeln werden vom DFV als Pflichten vorgeschrieben, weil in ihnen die “essentielle[n] Bestandteile in einem funktionierenden und wettbewerbsstarken Franchisesystem” ausformuliert werden, so eine Erklärung in der Franchise Compliance. Obwohl die qualitätssichernden und ethisch verantwortbaren Regeln auf einzelne Systeme und den darin stattfindenden Partnerschaften zugeschnitten sind, kommt die Einhaltung der al, zu und stärkt die ganze Franchisewirtschaft.

Werfen wir noch einen genauen Blick auf den Ethikkodex. Dieser besteht in seiner jetzigen Form seit 2008 und ging aus dem alten Kodex der European Franchise Federation EEF hervor. Die aktuelle Version wurde in Abstimmung mit einer EG-Kommission erarbeitet. Sie besteht aus 7 Teilen:

  1. Der Definition des Franchising-Modells,
  2. den Leitsätzen für Franchisegeber und -nehmer,
  3. Paragraphen zur Partnerwerbung, und -gewinnung, sowie zur Offenlegung,
  4. einer Empfehlung zur Auswahl der Franchisepartner,
  5. Regeln zu Form und Inhalt des Franchisevertrags,
  6. der Ausschluss von Master-Franchisenehmer-Franchisegeber-Beziehung
  7. und Verhaltensregeln für assoziierte Experten.

Besonders interessant ist für uns im Detail Punkt 2. Hier geht es nämlich um die Pflichten und Aufgaben der beiden Parteien, die dazu dienen, eine gute Partnerschaft zu führen ‒ und zwar im wirtschaftlichen, als auch im menschlichen Sinne. So ist dort beispielsweise aufgeführt, dass der Franchisegeber sein System vor der Expansion durch Franchising schon hinreichend getestet haben muss und dass er eine Anfangsschulung, sowie kontinuierliche Unterstützung gewährleistet. Auf der anderen Seite sieht der Kodex vor, dass sich der Franchisenehmer um das Wachstum der Marke bemüht, indem er alle vertraglichen Regeln einhält und die Identität und den guten Ruf des Systems wahrt. Überdies wird auf das Verbot hingewiesen, während oder nach der Partnerschaft Wissen an Dritte weiterzugeben. Des Weiteren werden beide Parteien angehalten, Konflikte direkt und fair anzugehen und zu klären, sowie schädigendes Verhalten zu unterlassen. Zu letzterem werden als Beispiel unsachliche Verlautbarungen gegenüber Dritten, oder der Einsatz von Druckmitteln genannt.
Das übergeordnete Ziel der Franchise Compliance mit dem Ethikkodex ist es laut DFV, das Franchising und all seine Akteure als Wertegemeinschaft zu etablieren und durch den daraus entstehenden positiven Effekt als Branche weiter zu wachsen und noch vielfältiger zu werden.

Nächsten Monat wird es im Franchise Direkt-Blog übrigens um eine andere Facetten von Wirtschaftsethik gehen, nämlich um die soziale und ökologische Verantwortung von Franchiseunternehmen und wie diese damit umgehen. Schauen Sie also bald wieder vorbei!

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