Ariathes Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in München, Berlin und Paris. Sie wurde vor fast 20 Jahren von Herrn Rechtsanwalt Horst Becker als eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt Franchising gegründet. Heute besteht die Kanzlei aus fünf Rechtsanwälten und sie hat ein etwas breiteres Tätigkeitsgebiet, aber Franchising bildet noch immer einen wichtigen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Wir haben eine große Zahl an Franchiseverträgen und verwandten Verträgen für deutsche und ausländische Franchisegeber entwickelt und optimiert. Gerade die individuelle, optimale Lösung für das jeweilige Konzept zeichnet unsere Kanzlei aus, weil Standardlösungen häufig große Risiken bergen.
Wir beraten Franchisegeber allgemein bei der Systementwicklung und beraten und vertreten sie gegenüber ihren Franchisenehmern und Dritten außergerichtlich und gerichtlich (auch vor Schiedsgerichten oder als Schiedsrichter). Wir haben Franchisegeber bei der Internationalisierung ihrer Systeme begleitet.
In der Arbeit für Franchisenehmer konnten wir namhaften, vermeintlich gut beratenen Franchisegebern aufzeigen, wo die Schwachstellen ihres Konzeptes und ihrer Verträge liegen.
Rechtsanwalt Horst Becker ist Mitautor des Standardwerkes „Praxishandbuch Franchising“ (Beck-Verlag, München) und unterrichtet an der Universität Straßburg unter anderem die Methoden der Internationalisierung von Franchise-Systemen.
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