Existenzgründung als Karriere nach der Uni
Der Wunsch nach Selbständigkeit sowie unternehmerischer oder persönlicher Freiheit lässt viele Hochschulabsolventen von einer eigenen Existenz träumen. Ein Schritt, der große Chancen eröffnet, aber auch mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Deshalb ist es sehr wichtig, sich vorher genau über alle Voraussetzungen, Bedingungen und notwendigen Schritte zu informieren.
Ihre Vorteile bei der Wahl eines Franchises sind vielfältig. Zum einen können Sie auf ein erprobtes System zurückgreifen, welches Ihnen Produkte und Know-How zur Verfügung stellt, wodurch Sie eine höhere Sichheit bekommen, zum anderen können viele Probleme durch Konsultation des Franchisegebers gelöst werden, während sie als eigenständiger Unternehmer nicht so schnell mit einer Problemlösung rechnen können. Zudem gibt es viele kompetente Berater und Coaches, welche Ihnen den Einstieg genauer erklären und mit Ihnen zusammen versuchen einen möglichst perfekten Businessplan zu erstellen, welcher auf Sie als Jungunternehmer zugeschnitten ist.
Neben dem erforderlichen Know-How spielt natürlich auch die Finanzierung Ihres Unternehmens eine große Rolle. Hochschulabsolventen verfügen nach Studienabschluss in den seltensten Fällen über genügend Kapital, um ein eigenes Unternehmen gründen zu können. Doch auch hier gibt es Mittel und Wege. Natürlich kann man sich bei jeder Bank um einen Kredit bemühen, doch werden häufig Sicherheiten verlangt, die der zukünftige Unternehmer noch nicht bieten kann. Eine besondere Anlaufstelle ist die Deutsche Ausgleichsbank (DtA), ein Förderinstitut des Bundes für den deutschen Mittelstand, das dem Nachwuchs mit zinsgünstigen Darlehen, Risikokapital und Bürgschaften unter die Arme greift. Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung bieten private Investoren, die so genannten Business Angels. Sie beteiligen sich in Form von Kapital oder Management-Wissen am Unternehmen und werden im Gegenzug dafür zu Teilhabern. Die Bundesagentur für Arbeit hilft mit Existenzgründungszuschüssen und Überbrückungsgeldern nach, allerdings nur bei Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld oder - Hilfe haben.


