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1. Was versteht man unter dem Begriff „Eintrittsgebühr“?

Die „Eintrittsgebühr“ ist eine einmalig anfallende Zahlung an den Franchisegeber bei Vertragsabschluss. Diese Gebühr dient zur Deckung von Kosten, die der Franchisegeber zwischen dem Vertragsabschluss und der Geschäftseröffnung tragen wird (z. B. Schulungskosten, Eröffnungsunterstützung etc.) Die Höhe der Eintrittsgebühr wird vorab vertraglich festgelegt. Mit der Zahlung der Eintrittsgebühr erwirbt der Franchise-Nehmer alle vertraglich zugesicherten Nutzungsrechte.

2. Was versteht man unter dem Begriff „Lizenzgebühr“?

Als Lizenzgebühr bezeichnet man ein laufendes Entgelt, dass der Franchisenehmer an den Franchisegeber entrichtet. Diese Lizenzgebühren sind meist monatlich zu zahlen. Ihre Höhe richtet sich nach dem Umsatz des Franchisenehmers. Üblich sind beispielsweise Gebühren in einer Höhe von 2 % - 12 % des monatlichen Nettoumsatzes des Franchisenehmers. Es sind jedoch auch höhere Prozentsätze denkbar.
Manche Franchisegeber sehen eher starre Lizenzgebühren vor. Diese sind vom Umsatzerfolg des Franchisenehmers komplett unabhängig. Soweit ein Prozentsatz vereinbart wird, ist es zulässig, dass es eine Mindestgebühr auch dann gezahlt wird, wenn in dem betreffenden Monat kein Umsatz erwirtschaftet wurde. Mit den Lizenzgebühren werden in der Regel die laufenden Leistungen des Franchisegebers bezahlt, also seine Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsleistungen.

3. Warum verlangen manche Franchise-Geber zusätzlich noch monatliche Gebühren?

Bei dieser zusätzlichen Gebühr handelt es sich zumeist um die sogenannte „Werbegebühr“, Diese wird erhoben, um die Kosten für umfangreiche Marketing- und Werbemaßnahmen zu finanzieren. Bei manchen Franchise-Gebern sind diese Werbegebühren meist in den laufenden Lizenzgebühren inbegriffen, bei anderen sind sie Gegenstand gesonderter Regelungen und werden von allen Mitgliedern in eine Art zweckgebundenen Fond eingezahlt. Die Franchisenehmer haben hierbei das Recht, einen Nachweis für die Verwendung dieser Gelder zu verlangen.

4. Welche Möglichkeiten einer staatlichen Förderung können für mich in Frage kommen?

Die Möglichkeiten, beim Start in die Selbstständigkeit finanzielle Unterstützung zu erhalten, sind vielfältig. Angefangen von verschiedenen Start-Programmen der Landesregierungen, über die Förderprogramme der KfW-Bank bis hin zu Unterstützung von staatlicher Seite bei Geschäftsgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus (Gründerzuschuss). Die Möglichkeiten sind vielfältig und können individuell auf die jeweiligen Anforderungen der Geschäftsgründung zugeschnitten werden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Förderprogramme für Franchisenehmer" .

5. Firmengründung zu einem kalkulierbaren Risiko – Ist das möglich?

Firmen, die sich mittels Franchising vergrößern wollen, müssen sich zuerst einmal selbst auf dem Markt beweisen. Im Allgemeinen müssen zwei erfolgreich laufende Standorte bestehen bevor man seine Geschäftsidee als Franchise-Konzept verkaufen kann. Als potenzieller Franchise-Nehmer hat man daher die Möglichkeit, von den gesammelten Erfahrungen seines Franchise-Gebers zu profitieren. Auf diese Weise kann man einige potenzielle Fehlerquellen, die sonst für Start-Up Unternehmen zum Problem werden könnten, durch die Nutzung eines Franchise-Modells umgehen.
Deshalb spricht man beim Franchising oft von einer Firmengründung mit kalkulierbarem Risiko.


 

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