Das Vertragshändlersystem
Wie beim Franchisesystem wird einer Person, hier dem Vertragshändler, das vertraglich vereinbarte Recht zugesprochen, die Waren des Herstellers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Wo liegt der Unterschied zum Franchisesystem? Abweichungen zeigen sich in erster Linie in der Einbindung des Vertragspartners in das System und in der Anzahl der Kooperationsfelder. Das Franchisesystem zeichnet sich durch ein wesentlich strafferes Organisations-, Marketing- und Werbekonzept aus.
Der Vertragshändler verkauft Produkte eines festgelegten Sortiments an Endabnehmer. DasSortiment orientiert sich an dem Vertag, den der Hersteller der Produkte mit dem Vertragshändler schließt. Hinsichtlich der CI (Corporate Identity), Form und Durchführung etc. wird der Händler die Empfehlungen des Herstellers berücksichtigen. Er unterliegt aber keineswegs einer Verpflichtung.
Abgrenzung zum Franchising:
Im Vergleich zum Vertragssystem ist Franchising durch ein strafferes Managementkonzept gekennzeichnet. Auf der einen Seite werden Weisungs- und Kontrollrechte des Franchisegebers vorgegeben, andererseits aber Unterstützung und Betreuung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber vereinbart – Kennzeichen, die bei üblichen Vertragshändlersystemen fehlen oder nicht im Franchise-Konzept in dieser Form zu finden sind.
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