Franchisenehmer
Der Franchisenehmer
Der Franchisenehmer erwirbt mit der Lizenz eines Geschäftskonzeptes Rechte und Pflichten. Eine Franchiselizenz berechtigt den Franchisenehmer, den Markennamen des Franchisegebers zu benutzen. Das Nutzungsrecht an der Marke und dem damit verbundenen Know-how berührt nicht die unternehmerische Selbständigkeit des Franchisenehmers. Im Allgemeinen wird zwischen der folgenden Art von Franchisenehmern unterschieden: Existenzgründer, bestehender Anbieter aus derselben Branche oder ein existierendes Filialsystem wird umgewandelt. Viele Franchisegeber erstellen ein Anforderungsprofil für ihre Franchisenehmer, denn der Erfolg des Franchisenehmers beeinflußt auch das Image des gesamten Geschäftskonzepts.
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