Franchiselizenz
Die Franchiselizenz
Der Franchisegeber gewährt dem Franchisenehmer - ähnlich wie im Warenzeichenlizenz- oder in einem Know-how-Vertrag - Nutzungsrechte auf Schutzrechte (z.B. Benutzung von Namen bzw. Logo, Gebrauchsmustern, Patenten) hinsichtlich der Vermarktung des Franchise-Gegenstandes. Diese Nutzungsrechte werden in Form von Erfahrungs-, Betriebs- und Geschäfts- Know-how - sowie allgemeiner laufender betrieblicher Unterstützung während der Etablierungs- und laufenden Nutzungsphase ergänzt.
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