Franchisevertrag
Im Bereich des Franchising gibt es keine mustergültigen Verträge. Der Franchisevertrag sollte deshalb immer von einem Rechtsanwalt, der sich mit dem Thema Franchising auskennt, überprüft werden. Sowohl der Franchisegeber als auch der Franchisenehmer sind selbständige Unternehmer. Der Franchisegeber hat lediglich richtlinienähnliche Kompetenzen, die es ihm ermöglichen, systemkonformes Verhalten durchzusetzen. Der Franchisevertrag ist grundsätzlich langfristig ausgerichtet. Die Länge des Vertrages schützt beide Parteien vor einer kurzfristigen Kündigung. Hier finden Sie noch weitere Informationen zu den Bestandteilen eines Franchisevertrages.


