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Anmeldung und Start der Geschäftstätigkeit

Wer ein eigenes Unternehmen gründen und führen will, muss dies beim Gewerbeamt anmelden. Ungeachtet der grundsätzlich geltenden Gewerbefreiheit ist außerdem für bestimmte Gewerbe und freie Berufe eine besondere Erlaubnis erforderlich. Sie muss vor Beginn der Tätigkeit eingeholt werden. Hier wird – aus Verbraucherschutzgründen – die persönliche Zuverlässigkeit geprüft und ggf. festgestellt, ob besondere qualifikatorische, finanzielle und bauliche Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Dies betrifft den Arbeits- und Gesundheisschutz für die Beschäftigten, den Umweltschutz, den Denkmalschutz usw. Bei diesen behördlichen Prüfungen kann es zu Zeitverzögerungen und Mehrkosten kommen.

Anmeldung und Gründung werden von vielen Gründern für reine Formsache gehalten. Die Praxis beweist das Gegenteil. Probleme und Fehler sind an der Tagesordnung. In aller Regel führen diese zu Zeit- und finanziellen Verlusten bzw. Engpässen.

Erleichterungen für den Mittelstand

Registereintragungen
Um die Registereintragung zu beschleunigen, hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, nach dem die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister ab dem 1.1.2007 elektronisch zu führen sind. Die Register müssen künftig über die Anmeldung zur Eintragung unverzüglich entscheiden. Damit dürfte die Eintragung innerhalb weniger Tage zur Regel werden.

Bürokratiegesetz
Mit Inkrafttreten des sogenannten Mittelstandsentlastungsgesetzes am 22. August 2006 haben es kleine und mittlere Unternehmen künftig leichter: insbesondere durch die Anhebung der Buchführungspflichtgrenze, die Erhöhung des Stellenwertes zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und Erleichterungen bei der Erfassung und Abgage von Daten für die amtliche Statistik. Die Entlastung von bürokratischen Belastungen soll auch die Dauer und Komplexität von Planungs- und Genehmigungsverfahren verringern. Auch Doppel- und Mehrfachprüfungen sollen künftig möglichst vermieden werden.

Sondergenehmigungen:

Bei einigen Gewerben sind für die Erlaubnis und Zulassung besondere Nachweise erforderlich. Welche Nachweise jeweils gefordert wereden, ist unter Umständen nicht immer einheitlich.

  1. Persönliche Zuverlässigkeit: z.B.
    - polizeiliches Führungszeugnis („zur Vorlage bei Behörden“)
    - Auszug des Gewerbezentralregisters
  2. Sachliche Vorraussetzungen: z.B.
    - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
    - erforderlicher Zustand der Gewerberäume
  3. Fachliche Voraussetzungen: z.B.
    - Sachkundennachweis (Bescheinigung, Zeugnis, Diplom usw.)
    - Unterrichtungsnachweis

 

Leitfaden für Migranten-Gründer/innen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: BMWi, 2006

 

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