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Was kostet es, sich mit einer Franchise-Lizenz selbstständig zu machen?

Viele Kosten kommen auf Existenzgründer zu, wenn Sie den Franchise-Vertrag ihres Wunschpartners schließlich unterschrieben haben. Die Kosten sind von System zu System sehr unterschiedlich und setzen sich sowohl aus fixen als auch umsatzabhängigen Gebühren zusammen. Auch die Größe des zugewiesenen Gebiets oder des neuen Geschäfts spielen bei der Berechnung der Kosten eine bedeutende Rolle. Egal, für welche Franchise-Idee Sie sich entscheiden, bestimmte Gebühren müssen Sie in jedem Fall entrichten.

1. Startkosten Einmalige Franchise-Eintrittsgebühr: Die einmalige Einstiegsgebühr wird im Regelfall bei jeder Franchise-Partnerschaft fällig. Sie dient zur Kostendeckung der jeweiligen Leistung des Franchise-Gebers. Der Franchisenehmer zahlt für das Recht, den Markennamen und z. B. Herstellungstechniken zu benutzen und für das Schulungs- sowie Beratungsangebot. Kosten zwischen 5.000 und 50.000 Euro, abhängig vom Franchisetyp, sind realistisch. Das sogenannte Working Capital: Diese Beträge decken Kosten für Anfangsbestände und die täglichen Ausgaben, solange das Geschäft noch keine schwarzen Zahlen schreibt. Der Zeitraum, bis ein neues Unternehmen sich selbst trägt, kann dabei zwischen drei Monaten und zwei Jahren liegen, je nach Größe und Art des neuen Unternehmens. Gesamtinvestment: Die gesamte Investitionssumme setzt sich zusammen aus der Eintrittsgebühr in das Franchise-System, den Kosten für den Aufbau des Betriebes (wie Immobilienkauf oder -pacht, Geschäftseinrichtung, IT-Ausstattung, jegliches Equipment, Computerprogramme, Warenbestand etc.), behördlichen Gebühren und dem arbeitendem Kapital.

2. Ständige Kosten Laufende Lizenzgebühren: Die laufenden Franchise- oder Lizenz-Gebühren werden im Regelfall prozentual vom Nettoumsatz des Franchise-Nehmers abgezogen. Sie tilgen Kosten für die Nutzung des Namens, Schulungen, Marken- und Gebietsschutz, Werbemittel, Weiterentwicklung des Systems und Beratungsangebote. Die laufenden Gebühren betragen in der Regel zwischen 5 und 15 Prozent des Nettoumsatzes. Verwaltungskosten, Werbepool-Gebühren: Bei einigen Franchise-Gebern sind zusätzlich zur Franchise-Gebühr Kosten für überregionale Marketing- und Werbeaktionen, von denen jeder Franchise-Nehmer des Systems profitiert, zu entrichten. Manche Franchise-Systeme dagegen berechnen zusätzliche Verwaltungskosten z. B. für eine zentral geführte Buchhaltung. Nebenkosten: Kosten für Betriebsmittel, Miete, Miet-Nebenkosten, Versicherungen, Gehälter etc. fallen selbstverständlich kontinuierlich an und müssen im Vorfeld eingeplant werden. Jeder, der sich selbstständig machen will, muss sich über die anfallenden kontinuierlichen Kosten ebenso wie über die Startkosten gut im Klaren sein. Jeder Existenzgründer sollte vor Unterzeichnung des Franchise-Vertrages wissen, was ihn erwartet. Und immer dran denken, dass auch die Raten für die Rückzahlung von Krediten fällig werden! S.D.

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