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Dieter Kalmann

07.08.2009

Unterstützung von Existenzgründern durch die Bundesagentur für Arbeit

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mehr als nur eine Alternative zur Arbeitslosigkeit, Gerade in wirtschaftlich unruhigen Zeiten nimmt die Zahl an Existenzgründungen zu. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt dies mit Beratung und unterschiedlichen finanziellen Hilfen.

Auch Arbeitsuchende in der Grundsicherung sehen die eigene Existenzgründung als Chance, wieder beruflich Fuß zu fassen. Mit Hilfe des sogenannten Einstiegsgeldes soll für Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ein Anreiz geschaffen werden, um entweder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Mit dem Einstiegsgeld können ALG II-Empfänger finanziell unterstützt werden. Das Einstiegsgeld wird für längstens 24 Monate gewährt und kann 50 bis maximal 100 Prozent der Regelleistung betragen. Neu ist, dass im SGB II zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbstständigen gewährt werden können.

Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ist es, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

„Unser Ziel ist es, den Hilfebezug und die Abhängigkeit von Sozialleistungen in absehbarer Zeit und vor allem dauerhaft zu beenden. Die Selbstständigkeit kann hier eine realistische Option sein. In vielen Grundsicherungsstellen haben wir spezielle Fachkräfte, die rund um das Thema Selbstständigkeit beraten und informieren“, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit. Eng vernetzt hat man sich vor Ort mit Kammern, Kreditinstituten, Bildungsträgern und Arbeitgeberverbänden. „Gerade in Krisenzeiten nehmen die Existenzgründungen zu. Daher rechnen wir in den kommenden Monaten mit einem steigenden Beratungsbedarf“.

arbeitDass die Existenzgründungen von Hartz IV-Empfängern durchaus erfolgreich sind, zeigt ein Blick in die Statistik. Fast 90 Prozent der geförderten Selbstständigen sind sechs Monate nach der Förderung weiterhin auf dem Arbeitsmarkt. Nur jeder Zehnte kehrt nach einem halben Jahr in die Arbeitslosigkeit zurück. „Eine Bilanz, die sich durchaus sehen lassen kann. Statistisch gesehen, werden mit jeder Existenzgründung innerhalb der ersten zwei Jahre mindestens zwei neue Arbeitsplätze geschaffen. Dies unterstreicht die Bedeutung guter Beratung und guten Coachings“, meint Alt.

Es gibt jedoch auch Entwicklungen, die aufmerken lassen. Ende 2008 gab es 114.000 Selbstständige in der Grundsicherung, zwei Jahre zuvor waren es 56.000. Damit hat sich die Zahl der sogenannten „aufstockenden Selbstständigen“ fast verdoppelt und der Trend setzt sich weiter fort. Dies zeigt, dass immer mehr Selbstständige mit ihrem Einkommen nicht das Existenzminimum absichern können. Über die Hälfte der selbstständig tätigen Hilfebedürftigen haben monatlich weniger als 400 Euro Einkommen. Aufgrund von Auftragsmangel oder der derzeit schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind sie auf zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen.

„Diese Entwicklung ist natürlich bedenklich. Hier brauchen wir zusätzliche Angebote, um die Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu beenden. Die Grundsicherungsstellen organisieren professionelle Beratungsangebote, bieten berufsbegleitende Qualifizierungen oder vermitteln ergänzende Beschäftigung“, so Alt.

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung von Existenzgründern

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde unter anderem das Leistungsportfolio für Existenzgründer und Selbständige erweitert. Seit 01.01.2009 können erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, mit Leistungen zur Eingliederung nach § 16 c SGB II gefördert werden. Ziel dieser Förderung ist es, eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit der Selbständigkeit zu erreichen und somit die Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu beenden oder zu verringern.

Personen, die auf der Grundlage des SGB II eine Selbständigkeit aufbauen, verfügen in der Regel über geringe finanzielle Rücklagen. Oftmals wird durch diese eingeschränkte Investitionskraft die Umsetzung einer tragfähigen Geschäftsidee verhindert. Mit Darlehen und Zuschüssen für sächliche Betriebsmittel, die für die Aufnahme, Fortführung oder den Erhalt der selbständigen Tätigkeit notwendig sind, können Hilfebedürftige unterstützt werden.

Starten Sie Ihre Selbstständigkeit mit Mini-Budget und wenig Eigenkapital. Franchise Direkt zeigt Ihnen erprobte Geschäftsideen mit geringen Kapitalaufwand.

Selbständigen Hilfebedürftigen, die bereits seit längerem selbständig tätig sind, wird in der Regel ein Förderungszeitraum von 12 Monaten gewährt. Da Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit im SGB II unter schwierigen Bedingungen erfolgen, können Neugründer länger gefördert werden - oft 24 Monate.

Den aktuellen Bericht zur Selbstständigkeit im SGB II finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit



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