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Der Gründerzuschuss für Franchisenehmer

Neben einer zündenden Idee steht bei der Existenzgründung immer die Finanzierung im Mittelpunkt. Die allerwenigsten Gründer befinden sich in der komfortablen Lage, sowohl die Kosten für die Gründung, als auch die laufenden Geschäftskosten und nebenher den Lebensunterhalt von vornherein aus der eigenen Tasche finanzieren zu können. Daher gibt es für potentielle Gründer eine Vielzahl an Angeboten, die bei der Finanzierung Unterstützung leisten.

So unterstützt die Agentur für Arbeit Existenzgründer

Eines dieser Angebote ist der Gründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Im Gegensatz zu Krediten, Anleihen und anderen Möglichkeiten zur Beschaffung größerer Summen, handelt es sich beim Gründerzuschuss um eine monatliche Finanzspritze zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Der Gründerzuschuss wird in zwei Phasen geleistet: Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300,- Euro zur sozialen Absicherung gewährt. Im Anschluss können für weitere neun Monate 300,- Euro zur sozialen Absicherung in Anspruch genommen werden, wenn eine angemessene unternehmerische Tätigkeit nachgewiesen werden kann.

Auch zukünftige Franchisenehmer können den Gründerzuschuss beantragen.

● Der Gründerzuschuss ist denjenigen vorbehalten, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Zum Zeitpunkt des Antrags müssen sich potentielle Gründer daher entweder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme befinden oder Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und noch mindesten 150 Tage Restanspruch auf das ALG I vorweisen können.

● Auf den Gründerzuschuss besteht kein rechtlicher Anspruch; er ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Das heißt, dass man sich mit seinem eigenen Konzept oder dem des Franchisegebers bewerben muss. Die Bewerbung beinhaltet einen Lebenslauf, einen Businessplan mit ausführlicher Darlegung der Finanzierungsoptionen, Nachweise zur fachlichen Kompetenz des Antragstellers und nicht zuletzt ein Tragfähigkeitsnachweis, für den beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) ein Gutachten ausstellen. Die zuständigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit bewerten dann das Vorhaben und fällen ihr Urteil anhand der vorliegenden Dokumente. Die Arbeitsmarktlage spielt bei dieser Entscheidung auch eine Rolle. Wenn passende Stellenangebote für den Bewerber vorliegen, kann ein Antrag abgelehnt werden.

● Die Papiere, die ein Franchisegeber seinen Franchisenehmern vor der Gründung zur Verfügung stellt, können bei der Bewerbung eine große Hilfe sein. Vor allem die finanziellen Modelle und die Daten anderer Franchisenehmer des gleichen Konzepts können hier zu einer überzeugende Bewerbung beitragen.

● Für die Gründung eines Franchise-Unternehmens ist in den meisten Fällen eine variierende Summe an Eigenkapital vorausgesetzt. Je nach Konzept liegt das benötigte Eigenkapital zwischen einigen hundert und mehreren hunderttausend Euro. Wenn genug Eigenkapital vorhanden ist, um die Lizenz eines Franchise-Konzepts mit höheren Einstiegskosten zu erwerben, sind die Aussichten eher gering, den Gründerzuschuss zu beziehen, da die persönliche Liquidität vorausgesetzt wird. Dies gilt auch, wenn die Kreditwürdigkeit des Antragstellers aufgrund von Eigentum wie Immobilien u.ä. hoch angesetzt ist.

Wenn Sie sich nach passenden Finanzierungsmöglichkeiten für die Gründung eines Franchise-Unternehmens umsehen, müssen im Bezug auf den Gründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit daher unter anderem die oben genannten Punkte beachtet werden. Ein Beratungstermin bei der örtlichen Agentur, bei der IHK, der HWK oder berufsständischen Fachkammern kann Ihnen Aufschluss über Ihre Erfolgschancen diesbezüglich liefern. In den meisten Fällen sind diese Beratungstermine kostenlos und unverbindlich.

Weitere Informationen zum Thema “Existenzgründung und Finanzierung” finden Sie in den folgenden Artikeln:

Franchise-Finanzierung und Businessplan
Franchise-Beratung für Existenzgründer
Neue Wege zur Franchise-Finanzierung
10 Tips zur gelungenen Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit als Franchise-Nehmer
Eigenkapital: Der Schlüssel zur Finanzierung Ihrer Existenzgründung
Franchise-Konzepte für kleines Geld

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