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Oliver Gieseck

12.08.2010

KfW Fördermittel für Existenzgründer und Selbständige

Die Vorteile der KfW Fördermittel für Existenzgründer und Selbstständige nutzen

Gerade in der Startphase der Selbständigkeit steht oftmals die Finanzierung der Investitionsvorhaben an erster Stelle der Prioritätenliste. Für Existenzgründer ist es besonders wichtig, dass günstige Finanzierungen und Starthilfen gefunden werden, die den Aufbau der Existenz unterstützen. Einige Möglichkeiten bieten hier die diversen Förderprogramme der KfW-Bank, die es auch speziell für Selbständige und Existenzgründer gibt.

piggy-bank-123x200_edited-1Die staatliche KfW-Bank bietet derzeit (2010) konkret zwei verschiedene Sonderprogramme an, die speziell für Personen geeignet sind, die sich selbständig machen möchten und sich in der Phase der Existenzgründung befinden. Dabei handelt es sich auf der einen Seite um das Sonderprogramm „KfW-StartGeld“ und auf der anderen Seite um das Sonderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“. Darüber hinaus gibt es auch noch einige Sonderprogramme für etablierte Unternehmen, die bereits seit einiger Zeit bestehen. Diese Programme fallen dann zwar nicht in den Bereich der Existenzgründung, sind aber natürlich dennoch für viele Personen interessant, die bereits seit einiger Zeit selbständig sind.

Das KfW-Sonderprogramm „KfW-StartGeld“

Das KfW-StartGeld ist ein Sonderprogramm aus dem Bereich Existenzgründungs-Förderung, welches für Vorhaben geeignet ist, die nicht mehr als 50.000 Euro an Kosten in Anspruch nehmen werden. Angeboten wird dieses Förderprogramm allen Existenzgründern, Freiberuflern Selbständigen und kleineren Unternehmen, die noch keine drei Jahre am Markt vorhanden und tätig sind. Unter diesen beiden Voraussetzungen (weniger als drei Jahre, bis 50.000 Euro) kann man das KfW-StartGeld Programm bei der KfW-Bank beantragen.

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Diese Förderung weist einige Vorteile für den Existenzgründer bzw. den Selbständigen auf. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Kosten nach Abzug vorhandener Eigenmittel bis zu 100 Prozent finanziert werden können. Ferner gilt eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent für die Hausbank, was den Erhalt des Darlehens deutlich vereinfacht.

Zudem ist auch ein zweiter Antrag möglich, falls die Maximalsumme von 50.000 Euro bisher nicht ausgeschöpft worden ist.

Mitfinanziert werden unter anderem der Kauf von Grundstücken und Gebäuden, der Kauf von Maschinen und Einrichtungsgegenständen, die Betriebs- und Geschäftsausstattung, sowie die Erstausstattung.
(Weitere Informationen zu KfW-StartGeld)

Die Rückzahlungsmodalitäten und Konditionen

Neben den genannten Vorteilen und Bedingungen des KfW-Sonderprogramms „KfW-StartGeld“, sind für den Kreditnehmer natürlich vor allem auch die Rückzahlungsmodalitäten wichtig. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die maximale Kreditlauf beim maximalen Kreditbetrag von 50.000 Euro bei zehn Jahren liegt. Dabei können zudem maximal zwei tilgungsfreie Jahre in Anspruch genommen werden.

doing-business-230x170Alternativ kann bei einer Rückzahlungsdauer von bis zu fünf Jahren ein tilgungsfreies Jahr genutzt werden. Die Zins- und Tilgungszahlung erfolgt monatlich und Sondertilgungen sind jederzeit kostenfrei möglich. Die Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt zu 100 Prozent und ab einem Monat nach der Kreditzusage fällt für die nicht abgerufenen Kreditteile eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro Monat an.

Über den gültigen Zinssatz muss man sich stets aktuell bei der KfW-Bank informieren, da dieser sich am Kapitalmarkt orientiert.

Das KfW-Sonderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“

Dieses Förderprogramm ist vor allem für junge Unternehmer / Selbständige und Existenzgründer gedacht, denen es an Eigenkapital mangelt, was natürlich sehr häufig der Fall ist. Konkret handelt es sich um ein nachrangiges Darlehen der KfW-Bank, welches die Eigenkapitalbasis des Existenzgründers stärkt und somit den Weg für andere Fremdfinanzierungen, zum Beispiel seitens der Hausbank, deutlich erleichtert.

Die Vorteile dieses KfW-Förderdarlehens bestehen vor allem darin, dass das Kapital über sieben Jahre hinweg zur vollen Verfügung steht, der Zinssatz subventioniert wird und der Kreditnehmer für das nachrangige Darlehen keinerlei von Sicherheiten stellen muss.
(Weitere Informationen zum ERP-Kapital für Gründung)

Die Rückzahlungsmodalitäten und Konditionen

Zu den großen Vorteilen und gleichzeitig zu den Rückzahlungsmodalitäten und Konditionen zählt, dass die Tilgung des erhaltenen Darlehensbetrages erst nach Ablauf von sieben Jahren beginnt, was die Liquidität des Kreditnehmers natürlich sehr positiv beeinflusst. Finanziert werden können maximal 500.000 Euro, wobei der Eigenkapital-Anteil des Antragstellers stets bei mindestens 15 Prozent im Bezug auf die förderungsfähigen Kosten betragen muss. Die Laufzeit des Kredites beträgt 15 Jahre.

Der Zinssatz wird für die ersten zehn Jahre garantiert und ist aufgrund der Subventionierung extrem günstig. In den ersten drei Jahren der Kreditlaufzeit liegt der Zinssatz in den alten Bundesländern und Berlin bei 1,05 Prozent, in den neuen Bundesländern werden 0,80 Prozent veranschlagt. Im vierten bis zum zehnten Jahr der Kreditlaufzeit liegt der Zinssatz dann bei 3,47 Prozent (Mischeffektivzins alte Bundesländer) bzw. bei 3,22 Prozent (neue Bundesländer). Nach Ablauf der Zinsgarantie von zehn Jahren richtet sich der Zinssatz am Kapitalmarkt aus.

Fazit

Insgesamt betrachtet bieten die KfW-Förderprogramme sicherlich vielen Selbständigen und Existenzgründern eine sehr gute Starthilfe und erleichtern die Finanzierung von Investitionen. Aufgrund der sehr günstigen Konditionen und der kaum vorhandenen „Einschränkungen“ sollte man als Existenzgründer nicht auf diese Hilfen verzichten, zumal Nachteile ohnehin nicht vorhanden sind.

Dieser Artikel wurde zur Verfügung gestellt von ForwardDarlehen-Vergleich.de – Der Ratgeber für Kredite und Baufinanzierungen


Dieter Kalmann

14.12.2009

Gründungszuschuss für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit können durch den Gründungszuschuss gefördert werden. Der Gründungszuschuss ist – kurz gefasst – für alle Gründerinnen und Gründer gedacht, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben (Achtung: kein ALG II) und sich beruflich selbständig machen möchten.

Förderung in zwei Phasen
Insgesamt beträgt die Förderdauer bis zu 15 Monate. Sie ist in zwei Phasen unterteilt:

GeschäftsfrauPhase 1: Viele Jungunternehmerinnen und -unternehmer erwirtschaften in der Anlaufphase noch keinen ausreichenden Umsatz, um ihre privaten Lebenshaltungskosten davon bestreiten zu können. Der neue Gründungszuschuss trägt dem Rechnung. In den er sten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründerinnen und Gründer daher Leistungen in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes. Zusätzlich gibt es eine monatliche Pauschale von 300 Euro, damit sie sich so freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen absichern können.

Phase 2: Nach Ablauf der ersten neun Monate kann sich eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten Förderung vollständig verbraucht. Wer sich allerdings freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichert, kann einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.

Gründung im Haupterwerb
Es werden nur Haupterwerbsgründungen gefördert (also keine Nebenerwerbsgründungen), die einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche haben müssen.

Arbeitslosengeld beziehen
Gefördert wird nur, wer auch tatsächlich arbeitslos ist und bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen hat. Gründerinnen und Gründer, die den neuen Gründungszuschuss beantragen möchten, müssen durch die Existenzgründung ihre Arbeitslosigkeit beenden. Ein direkter Übergang von einer Angestelltentätigkeit in eine geförderte Selbständigkeit ist also nicht möglich.

Anspruch auf Arbeitslosengeld
Ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld wird während der Förderung vollständig verbraucht. Wer sich allerdings freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichert, kann einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.

Fachkundige Stellungnahme
Ein Antrag auf Gründungszuschuss kann nur bewilligt werden, wenn Gründerinnen und Gründer die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen. Diese Stellungnahme gibt Auskunft über die Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens. Fachkundige Stellen sind z.B. Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren.

Persönliche und fachliche Eignung
Außerdem müssen Antragsteller die für sie zuständige Agentur für Arbeit von ihrer persönlichen und fachlichen Eignung überzeugen. Sollten Zweifel an der Eignung bestehen, kann von dem Antragsteller verlangt werden, an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder an einem Existenzgründungskurs teilzunehmen.

Sperrzeit
Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, um sich selbständig zu machen, erhalten für die Dauer von drei Monaten keine Förderung („Sperrzeit“). Sofern die hauptberufliche Selbständigkeit dann schon innerhalb der Sperrzeit begonnen wird, erhält der Gründer den Gründungszuschuss jedoch nach Ablauf der Sperrzeit für volle neun Monate anschließen. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen Gründerinnen und Gründer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie


Dieter Kalmann

20.10.2009

Vorbereitung für Existenzgründer auf ein Bankgespräch

Ein gelungenes Gespräch mit Ihrem Kreditinstitut spielt für den Erfolg Ihrer Existenzgründung eine entscheidende Rolle. Die Vorbereitung auf dieses Gespräch ist daher von enormer Wichtigkeit. In der Regel hilft Ihnen der Franchisegeber dabei. Ein ausgereiftes Franchise-Konzept kann die Chancen auf eine Kreditvergabe und die Finanzierung Ihres Gründungsvorhabens deutlich erhöhen.

Damit Sie sich nicht vorwerfen müssen, Sie seien als Existenzgründer nur unzureichend vorbereitet, sollten Sie die folgenden Punkte im Vorfeld des Bankgesprächs beachten.

Businessplan
Die Businessplanerstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber und ist als schriftliche Ausarbeitung des Franchisekonzeptes die beste Vorbereitung auf das Bankgespräch. Er ist die wichtigste Grundlage für das Bankgespräch. Sie sollten dessen Stärken und Schwächen kennen, um das Konzept ehrlich und überzeugend präsentieren zu können. Die Entwicklungsmöglichkeiten des Franchisekonzeptes sollte Bestandteil des Businessplans sein und dient als Überzeugungshilfe für das Kreditinstitut .

bankgesprachVorab-Informationen
Vor dem Gesprächstermin sollten Sie dem Bankberater bereits Ihren Businessplan zukommen lassen, so dass auch dieser sich besser auf den Termin vorbereiten kann. Dies eröffnet die Möglichkeit, Ihnen bereits beim ersten Gespräch Finanzierungsvorschläge machen zu können. Erfragen Sie telefonisch bei der Sparkasse oder der Bank den richtigen Ansprechpartner - so zum Beispiel den Zuständigen für Existenzgründungen - und senden Sie ihm den Businessplan zu.

Inhalt des Bankgesprächs
Im Gespräch mit dem Bankmitarbeiter sollten Sie sich auf wesentliche Punkte konzentrieren.  Von Nachteil wäre hier, wenn Sie den gesamten Businessplan einfach nur vorlesen. Wichtig neben technischem oder fachlichem Wissen ist hier Marketing-, Vertriebs- oder auch Finanzplanungs-Know-how.

Auftreten & Äußeres

Achten Sie darauf, dass Ihre Sprache, Ihr Auftreten und auch Ihre Kleidung zu Ihnen und zu Ihrem Vorhaben passen. Ein Installateur muss nicht im Anzug erscheinen. Dagegen sollten Sie entsprechend gekleidet sein, wenn Sie auch später im Unternehmeralltag repräsentieren müssen.

Vertrauensperson
Wenn Sie sich vielleicht sicherer mit einem bekannten Menschen in Ihrer Nähe fühlen, können Sie auch diese Person Ihres Vertrauens zum Bankgespräch mitnehmen. In manchen Fällen begleitet Sie sogar der Franchisegeber. Informieren Sie vorab den Bankberater darüber, dass sie zu zweit erscheinen. Gesprächspartner für den Finanzierungsberater sollten jedoch Sie sein.

Überzeugende Präsentation
Treten Sie selbstbewusst auf. Ihr Anliegen und das Konzept sollte möglichst frei vortragen werden. Auf Nachfragen sollten Sie die angesprochenen Stellen im Businessplan sofort finden. Achten Sie auch auf Ihre Sprache: Schreien Sie nicht, aber seien Sie auch nicht zu leise und schüchtern. Sprechen Sie deutlich und verständlich: Fachbegriffe können Sie verwenden, wenn sie allgemein tauglich sind und Sie Ihren Berater damit nicht überfordern.

Nach dem Gespräch
Für die Finanzierungsentscheidung benötigt die Sparkasse bzw. Bank je nach Kredithöhe einige Tage oder wenige Wochen. Lehnt die Bank die Finanzierung ab, sollten Sie nach den Gründen fragen. Lag es am Businessplan? Gab es Lücken oder Fehler in der Konzeption? Nur wenn Sie als Existenzgründer genau wissen, woran das Bankgespräch scheiterte, können Sie Ihr Konzept für ein weiteres Gespräch bei einem anderen Kreditinstitut überarbeiten.

Bei Franchise Direkt finden Sie erprobte Geschäftsideen, die Ihr Kreditinstitut bei der Vergabe eines Gründungsdarlehens überzeugen können. Wir empfehlen Ihnen auch ein Gespräch mit Beratern der KfW Mittelstandsbank.


Dieter Kalmann

09.10.2009

Eigenkapital: Der Schlüssel zur Finanzierung Ihrer Existenzgründung

Einer der wichtigsten Faktoren bei der Existenzgründung ist die Finanzierung Ihres Vorhabens. Zur Gründungsplanung gehört daher unbedingt die exakte Ermittlung des kurz- und langfristigen Kapitalbedarfs. Dieser wird durch Eigen- und Fremdkapital gedeckt. Der Anteil des unternehmerischen Eigenkapitals am Gesamtkapital sollte möglichst nicht unter 20 Prozent liegen, eher darüber.

Eigenkapital gibt Sicherheit
Je mehr Eigenkapital, desto besser: Es verringert die Gefahr von Liquiditätsproblemen, die schon bei kleineren Abweichungen von den Plandaten auftreten können (z.B. durch Vorfinanzierung von Aufträgen, geringere Umsätze usw.).

Eigenkapital macht unabhängig
Nur wer über ausreichend Eigenkapital verfügt, kann schnell und flexibel auf erneuten Finanzierungsbedarf (z.B. Investition bei Marktänderung) reagieren.

Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung
Mit dem Förderprogramm des Bundes bietet die KfW Mittelstandsbank Existenzgründern mit tragfähigem Konzept so genannte Nachrangdarlehen an, für die der Gründer keine Sicherheiten stellen muss. Durch die nachrangige Haftung und den Verzicht auf Sicherheiten erfüllen diese zinsgünstigen Mittel die Eigenkapitalfunktion. Sie können bis zu zwei Jahre nach Geschäftseröffnung beantragt werden.

Partner: Eigenkapital und Know-how
Eigenkapital kann auch durch Geschäftspartner ins Unternehmen fließen. Darüber hinaus bringen solche Partner oft auch zusätzliches Know-how und tatkräftige Unterstützung ins Unternehmen ein.

Eigenes Kapital verhilft zu einem guten Rating und zu Fremdkapital
Wer eigene Mittel riskiert, kann allgemein erwarten, dass er andere von seinem Vorhaben leichter überzeugen und zur Kreditvergabe bewegen kann. Außerdem dient der Anteil eigener Mittel den Banken als ein wichtiges Kriterium bei der Bonitätsbeurteilung im Ratingverfahren: Je höher die Kreditwürdigkeit ist, desto geringere Zinssätze werden für Kredite verlangt.

Kapitalbeteiligungsgesellschaften
Anstelle eines Partners kann eine private oder öffentlich geförderte Kapitalbeteiligungsgesellschaft, eine so genannte Mittelständische Beteiligungsgesellschaft,gesucht werden. Mittelständische Beteiligungsgesellschaften sind regional tätig und es gibt sie in jedem Bundesland. In der Regel in vestieren sie Beteiligungssummen ab 100.000 Euro, viele bieten aber Sonderprogramme für Existenzgründer mit verbilligten Konditionen bereits ab 20.000 Euro an. Mittelständische Beteiligungsgesellschaften engagieren sich meist in Form einer stillen Beteiligung mit günstigen Konditionen, ohne sich an der Geschäftsführung des Unternehmens zu beteiligen. Außer dem fordern sie keine Teilnahme am Zuwachs des Unternehmenswerts, der Unternehmer muss am Ende der Laufzeit die Beteiligungssumme lediglich zum Nominalwert zurückzahlen. Bei den gewinnorientierten privaten Beteiligungsgesellschaften stehen individuelle Konditionengestaltung, Teilnahme am Wertzuwachs und Mitspracheregelungen stärker im Vordergrund.

Venture-Capital
Wenn das Gründungskonzept zwar riskant ist, aber auch überdurchschnittliche Chancen birgt, so kommen auch so genannte „Venture-Capital“-Gesellschaf ten in Betracht. Sie wollen meist deutlich höhere Summen einsetzen (ab 500.000 Euro) und erwarten höhere Renditen. Ihr Vorteil liegt in ihrer hohen Finanzierungskompetenz und Finanzkraft. Wichtige Eigenschaften, um zukünftige Finanzierungsrunden, die beim Unterneh menswachstum auftreten, mitzutragen. Außerdem beraten sie den Unternehmer bei allen wichtigen Entscheidungen.

Auf unserer Webseite Franchise Direkt können Sie die passende Geschäftsidee nach Investionsvolumen sortieren,  um somit schnell und einfach das passende Franchise-Konzept für Ihr vorhandenes Budget zu finden.


Dieter Kalmann

07.08.2009

Unterstützung von Existenzgründern durch die Bundesagentur für Arbeit

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mehr als nur eine Alternative zur Arbeitslosigkeit, Gerade in wirtschaftlich unruhigen Zeiten nimmt die Zahl an Existenzgründungen zu. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt dies mit Beratung und unterschiedlichen finanziellen Hilfen.

Auch Arbeitsuchende in der Grundsicherung sehen die eigene Existenzgründung als Chance, wieder beruflich Fuß zu fassen. Mit Hilfe des sogenannten Einstiegsgeldes soll für Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ein Anreiz geschaffen werden, um entweder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Mit dem Einstiegsgeld können ALG II-Empfänger finanziell unterstützt werden. Das Einstiegsgeld wird für längstens 24 Monate gewährt und kann 50 bis maximal 100 Prozent der Regelleistung betragen. Neu ist, dass im SGB II zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbstständigen gewährt werden können.

Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ist es, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

„Unser Ziel ist es, den Hilfebezug und die Abhängigkeit von Sozialleistungen in absehbarer Zeit und vor allem dauerhaft zu beenden. Die Selbstständigkeit kann hier eine realistische Option sein. In vielen Grundsicherungsstellen haben wir spezielle Fachkräfte, die rund um das Thema Selbstständigkeit beraten und informieren“, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit. Eng vernetzt hat man sich vor Ort mit Kammern, Kreditinstituten, Bildungsträgern und Arbeitgeberverbänden. „Gerade in Krisenzeiten nehmen die Existenzgründungen zu. Daher rechnen wir in den kommenden Monaten mit einem steigenden Beratungsbedarf“.

arbeitDass die Existenzgründungen von Hartz IV-Empfängern durchaus erfolgreich sind, zeigt ein Blick in die Statistik. Fast 90 Prozent der geförderten Selbstständigen sind sechs Monate nach der Förderung weiterhin auf dem Arbeitsmarkt. Nur jeder Zehnte kehrt nach einem halben Jahr in die Arbeitslosigkeit zurück. „Eine Bilanz, die sich durchaus sehen lassen kann. Statistisch gesehen, werden mit jeder Existenzgründung innerhalb der ersten zwei Jahre mindestens zwei neue Arbeitsplätze geschaffen. Dies unterstreicht die Bedeutung guter Beratung und guten Coachings“, meint Alt.

Es gibt jedoch auch Entwicklungen, die aufmerken lassen. Ende 2008 gab es 114.000 Selbstständige in der Grundsicherung, zwei Jahre zuvor waren es 56.000. Damit hat sich die Zahl der sogenannten „aufstockenden Selbstständigen“ fast verdoppelt und der Trend setzt sich weiter fort. Dies zeigt, dass immer mehr Selbstständige mit ihrem Einkommen nicht das Existenzminimum absichern können. Über die Hälfte der selbstständig tätigen Hilfebedürftigen haben monatlich weniger als 400 Euro Einkommen. Aufgrund von Auftragsmangel oder der derzeit schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind sie auf zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen.

„Diese Entwicklung ist natürlich bedenklich. Hier brauchen wir zusätzliche Angebote, um die Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu beenden. Die Grundsicherungsstellen organisieren professionelle Beratungsangebote, bieten berufsbegleitende Qualifizierungen oder vermitteln ergänzende Beschäftigung“, so Alt.

Weitere Möglichkeiten der Unterstützung von Existenzgründern

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde unter anderem das Leistungsportfolio für Existenzgründer und Selbständige erweitert. Seit 01.01.2009 können erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, mit Leistungen zur Eingliederung nach § 16 c SGB II gefördert werden. Ziel dieser Förderung ist es, eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit der Selbständigkeit zu erreichen und somit die Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu beenden oder zu verringern.

Personen, die auf der Grundlage des SGB II eine Selbständigkeit aufbauen, verfügen in der Regel über geringe finanzielle Rücklagen. Oftmals wird durch diese eingeschränkte Investitionskraft die Umsetzung einer tragfähigen Geschäftsidee verhindert. Mit Darlehen und Zuschüssen für sächliche Betriebsmittel, die für die Aufnahme, Fortführung oder den Erhalt der selbständigen Tätigkeit notwendig sind, können Hilfebedürftige unterstützt werden.

Starten Sie Ihre Selbstständigkeit mit Mini-Budget und wenig Eigenkapital. Franchise Direkt zeigt Ihnen erprobte Geschäftsideen mit geringen Kapitalaufwand.

Selbständigen Hilfebedürftigen, die bereits seit längerem selbständig tätig sind, wird in der Regel ein Förderungszeitraum von 12 Monaten gewährt. Da Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit im SGB II unter schwierigen Bedingungen erfolgen, können Neugründer länger gefördert werden - oft 24 Monate.

Den aktuellen Bericht zur Selbstständigkeit im SGB II finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit


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